(C) BI-Dell, Stand 12.03.2024
Positives
(soweit erkennbar )
Stand 08.06.2021
Seit Gründung der Bi-Dell haben wir bezüglich der geplanten baulichen Inanspruchnahme der Richtericher Dell im Außenbereich der Stadt Aachen viele Entwicklungen in der Stadt Aachen beobachtet, analysiert und bewertet. Hierbei überwog die kritische Bewertung der Planungen und Absichten der Stadt Aachen, da die Grundlagenbasis der Planungen nicht nachvollziehbar war und in vielen Bereichen auch heute auch noch nicht ist.
Es gibt in der letzten Zeit jedoch auch einzelne Entwicklungen, die von uns positiv gesehen werden, egal von welchen Beteiligten sie initiiert worden sind.
Diese positiven Entwicklungen möchten wir nicht verschweigen und stellen diese im Folgenden unseren seit Gründung der BI-Dell aufgestellten Forderungen gegenüber. Ob die positiven Entwicklungen unserer Arbeit geschuldet sind oder aufgrund von raumplanerischem oder gesetzlichem Druck entstanden sind, sei dahin gestellt. Auffällig ist hierbei jedoch, dass unsere Forderungen durchweg mit den Forderungen der Raumplanung im LEP NRW übereinstimmen. Dagegen hat sich die Stadt Aachen erst im Laufe der Zeit von den träumerisch visionären Vorstellungen entfernt und sich aufgrund der sachlichen und rechtlichen Gegebenheiten bzw. Zwänge langsam hin zur Anpassung an die raumplanungsrechtlichen Vorgaben entwickelt.
FNP Aachen*2030:
Trotz des formalem Beschlusses der Stadt Aachen zum FNP Aachen 2030 bleiben hier die vielen sachlichen und systematischen Fehler und die 34 von der BI Dell angezeigten Verfahrensfehler zum Flächennutzungsplan Aachen*2030 zu bemängeln, die gegen die erforderliche Vollständigkeit, Aktualität, Plausibilität und Widerspruchfreiheit eines solch wichtigen Flächennutzungsplan sprechen.
Aber: es ist auch trotz formalem Beschluss nie zu spät für Einsichten und auf sachlichen Gründen basierende Veränderungen.
2021 Gutachten zur Entwicklung des Handlungskonzeptes Wohnen (RWTH Aachen, Frau Prof. Dr. Förster)
Sei der letzten Kommunalwahl zeigen sich einzelne hoffnungsvolle Glanzlichter. So hat das Gutachten der RWTH Aachen (Frau Prof. Dr. Förster) viele auch schon seit 2013 von der BI-Dell aufgezeigte Mängel, Widersprüche und Ungereimtheiten zumindest angedacht, wenn auch oft nicht mit der erforderlichen Konsequenz unmissverständlich kritisiert und dargestellt.
noch indifferent:
- Die bereits durch die Zahlen aus dem Einwohnermeldeverzeichnis (2018 bis heute) widerlegten Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung in Aachen im als Grundlage für den FNP Aachen*2030 bezeichneten Gutachten von Quaestio (zuletzt 2018) werden nicht dargestellt (ist das wissenschaftliches Arbeiten?).
- Auch die bereits als völlig daneben liegenden Prognosen der Gutachten (empirica/Quaestio 2009 und Quaestio 2014) werden nicht als unzutreffend bewertet.
- Der politisch-normative Hintergrund der vorstehenden Gutachten (mehr oder weniger Gefälligkeitgutachten für die bisherige Stadtpolitik) wird nicht gebranntmarkt, obwohl hierdurch viele Fehlentwicklungen entstanden sind und weiter entstehen werden.
- Den Behauptungen der Stadt Aachen und des bearbeitenden Büros im Antrag zum Flächennutzungsplan Aachen*2030, dass "minder genutzte" Flächen nicht "quantifizierbar" seien, wird nicht explizit widersprochen.
- Die Diskrepanz zwischen den Ergebnissen zur Überprüfung der Bebauung der Richtericher Dell in der vorliegenden Studie und Darstellung des unabdingbaren stadtpolitischen Erfordernisses als aktuellem Bedarf zur Bebauung von planerischen Außenbereichen werden nicht thematisiert
- Die Forderung einer Neubewertung der Richtericher Dell hätte eigentlich zum Stop des FNP-Verfahrens Aachen*2030 führen müssen, da alle darin dargestellten Gründe zur Neuinanspruchnahme von planerischen Außenbereichen nach BauGB §35 und LEP NRW hinfällig geworden sind.
- etc. etc. etc.
aber erkennbar positiv:
Leider werden auch in diesem positiv auffallenden Gutachten die Fehler der Vergangenheit nicht unmissverständlich benannt und kritisiert. Nur die gut informierte Leserschaft kann erkennen, dass sich mehr oder weniger verklausuliert in diesem Gutachten viel Kritik und mehrere Hinweise auf bewusste oder unbewusste Unterlassungen der Stadtpolitik und Stadtverwaltung finden lassen. Anscheinend sind deutliche Worte wie sie die BI-Dell benutzt in Aachens offiziellen Kreisen verpönt oder gefürchtet. Aufgrund der weicheren und schonenderen Formulierungen werden die unübersehbaren Kritikpunkte seitens der Verantwortlichen aber leider gerne überlesen.
Die im Gutachten zur "wissenschaftlichen" Begleitung des neuen Handlungskonzeptes "Wohnen" abgefeilten Formulierungen erlangen erst mehr Deutlichkeit in der Sekundärliteratur (Bürgerbefragung, Presse, schriftlich eingereiche Fragen und Kommentare der BI-Dell etc.), da hierin kaum ein Blatt vor den Mund genommen wird. Die Aachener Presse hat wenigstens in einigen Artikeln zu den Ergebnissen dieses RWTH-Gutachtens besonders heftige Reaktionen aus der Politik bewirkt, indem sie hervorhob, dass Frau Prof. Dr. Förster die Bebauung der Richtericher Dell auf dem Prüfstand sehen will und sogar Herr Frankenberger von der Stadtverewaltung in seiner neuen Position zu den Planungen in der Richtericher Dell bemerkte, dass "wir" in Aachen keine Einfamilienhaussiedlungen mehr wollten. Wer ist hier wohl unter "wir" zu verstehen?
Wissenschaft ist anscheinend sehr wandelbar.
Frau Nacken deklarierte damals das empirica/Quaestio Gutachten 2009 zur "wissenschaftlichen Grundlage" des Handlungskonzeptes "Wohnen". Die Folgegutachten Quaestio 2014 und 2018 untermauerten dann nachdrücklich und als "wissenschaftlich" oder besser doch als pseudowissenschaftlich erwiesen die Bebauung der Richtericher Dell als unabdingbar. Nun werden in einer neuerlichen "wissenschaftlich" begleiteten Studie die Ergebnisse der bisherigen "wissenschaftlich erwiesenen" Grundlagen als fraglich und zu überprüfen dargestellt. Welche Halbwertszeit haben solche "wissenschaftlichen" Aussagen, so fragen sich die "normalen" Menschen in Aachen?
Immerhin ist in der Studie der RWTH Aachen die grundlegende Erkenntnis eines erforderlichen "Resets" der bisherigen Planungen und politischen Absichten in der Richtericher Dell sehr zu begrüßen, da auch das Gutachten in zwar schönen und leider oft zu verklausulierten Formulierungen das Fehlen vieler erforderlichen Grundlagen (fehlende Kataster für Brachen und minder genutzte Flächen) und die Ideenlosigkeit der Stadt Aachen (mangelndes Interesse zur Aktivierung privater Bauherren / Grundstücksbesitzer etc.) als krasse Versäumnisse offenlegt.
Wer also mehr auf Poesie steht oder die "um die Ecke gedachte" Rätsel bevorzugt, studiere weiterhin das Gutachten der RWTH Aachen zum Handlungskonzept "Wohnen".
Wer lieber direkte und deutliche Worte bevorzugt, der tummele sich gerne und weiterhin hier auf der Home-Page der BI-Dell.
In diesem Sinne hoffen wir auf das was noch kommen kann.
Hauptanliegen der BI-Dell für die Richtericher Dell:
1. Bodenschutz
bisher: Der Bodenschutz findet in den Planungsunterlagen der Stadt Aachen mehr oder weniger sachlich richtige Erwähnung, wird aber in den bisher bestehenden Planungsunterlagen aus unserer Sicht unbegründet "weggewogen"; wohl nach dem Motto: Wohnen sei wohl wichtiger als Ernährung.
positiv: nichts, da das Schutzgut Boden im FNP Aachen*2030 nicht oder nur mangelhaft beachtet, dafür aber komplett weggewogen wird.
2. Klimaschutz
bisher: Der Klimaschutz wird in diversen Unterlagen der Stadt Aachen zwar dargestellt (Klimafolgenanpassungskonzept, Kaltluftkarte etc.). Der Klimaschutz wird in den Planungsunterlagen zur Richtericher Dell aus unserer Sicht jedoch nicht korrekt und ausreichend ausgearbeitet und viele Teilaspekte (Klimakühlfunktion des Bördebodens, Kaltluftbahnen und -seen) werden überhaupt nicht beachtet. Die Klimaschutzaspekte werden daher einfach "weggewogen"; wohl nach dem Motto: Die klimatischen Gegebenheiten in der Richtericher Dell seien für den Aachener Talkessel nicht relevant (hat Aachen bezüglich der Kaltluft ein Alleinstellungsmerkmal? Gilt Klimaschutz nicht auch über Aachens Grenzen hinweg?).
Während angeblich aus Klimaschutzgründen politisch auf eine Bebauung der Beverau, in der ein Kaltluftenstehungsgebiet bebaut werden sollte, verzichtet wird, soll die Richtericher Dell, die komplett ein Kaltluftenstehungsgebiet ist und zudem von Kaltluftbahnen und Kaltluftanreicherungflächen geprägt wird, trotz aller geplanten klimaschädigenden Eingriffe komplett bebaut werden
positiv: nichts, da die gegenseitige Abwägung der Bebaubarkeit entgegen der Vorgaben im BauGB "ungerecht" erfolgt. Gerecht wäre ein Verzicht auf beide Baugebiete, das es sich in beiden Baugebieten um sehr schwere Eingriffe auch in das Schutzgut "Klima" handelt.
Vielleicht ändert ja die Ausrufung des "Klimanotstandes" in Aachen etwas an der ungerechten Betrachtungsweise des Schutzgutes "Klima". Leider ist davon außer mächtigen politischen Sprachblasen noch nicht viel zu erkennen.
3. Natur- und Umweltschutz (Landschaftsplan)
bisher: Da die Richtericher Dell nicht als Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden ist, wurden und werden viele Basisdaten zum Naturschutz nicht erhoben bzw. ignoriert. Der NABU hat hierzu schon mehrere Stellungnahmen verfasst.
Eine Umweltverträglichkeitsstudie für das ehemalige Planfeststellungsverfahren für die Umgehungsstraße liegt vor, ist aber falsch bis zumindest unvollständig, da sie von falschen Voraussetzungen ausgeht (Beurteilung der Umgehungsstraße ohne Berücksichtigung der geplanten Bebauung) und ist damit für die weiteren Betrachtungen nicht zu verwenden. Natur und Umweltschutz werden weggewogen nach dem Motto: Der Landschaftsplan wird sowieso durch die Beschlüsse im Bebauungsplan geändert (oder: "Watt soll dä Quatsch").
positiv: Der neue Landschaftsplan weist fast die gesamte Horbacher Börde, zu der auch die Richtericher Dell zählt, zukünftig als Landschaftsschutzgebiet aus.
jedoch: Einziger Haken: die Richtericher Dell soll hiervon als nur temporär zu erhaltendes "Landschaftsschutzgebiet" aufgrund der zurkünftig geplanten baulichen Neuinanspruchnahme dieses Außenbereichs ausgenommen werden. Dieses Vorgehen ist jedoch rechtlich falsch, da eine temporäre Erhaltung im Landschaftsplan keine in der Schwebe befindlichen Zukunftsvisionen enthalten darf. Daher ist auch der neue Landschaftsplan für die Richtericher Dell nur als äußerst eingeschränkt positiv zu bewerten. Aber wenigstens ist er mal ein guter Ansatz, auch wenn das Bauamt sicher seine Finger im Spiel hatte. (vgl. Stellungnahme der BI-Dell zum neuen Landschaftsplan). Setzt sich das Umweltamt hier für die Umwelt ein oder ist es Handlanger des Bauamtes?
4. Gewässer-, Sickerwässer- und Grundwasserschutz
bisher: Sämtliche Planungen zur Gewässer-, Sickerwässer- und Grundwassersituation in der Richtericher Dell unterliegen seitens der Stadt Aachen allerstrengster Geheimhaltung. Die entsprechenden Gutachten werden der BI-Dell trotz vielfacher Nachfrage (zuletzt im März 2020 während der Offenlage) und Bitte um Veröffentlichung über mehrere Jahre vorenthalten und erst durch die Einwirkung des neuen Ortsbürgermeisters von Richterich der BI-Dell zur Verfügung gestellt. Die in den bisherigen Planungsunterlagen zum Themenkreis Wasser und Entwässerung enthaltenen rudimentären Spuren der besagten Gutachten sind sachlich und fachlich jedenfalls alle falsch. Die Geheimhaltung erfolgte wohl nach dem Motto: Was die Bürgerschaft nicht weiß, macht sie auch nicht heiß.
Trotz diverser weiterer Planungen und der Beteiligung mehrerer weiterer Planungsbüros (bis hin zur STAWA AG) liegt bisher kein ausreichendes und nachprüfbares Entwässerungskonzept zum BP 955 (geplante Umgehungsstraße und Wohnbebauung) vor. Das wird nach den zu erwartenden Kostensteigerungen aufgrund unvollständiger Planungen zum neuen Schildbürgerstreich der Stadtverwaltung und Stadtpolitik von Aachen werden.
positiv: nichts
5. Erhaltung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen
bisher: Da die bisherigen Planungsunterlagen heute hoffnungslos veraltet sind, enthalten sie keine rechtlich ausreichende Aussagen zur geplanten Vernichtung von bis zu 64 ha (= 640.000 m²) großen, landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Richtericher Dell im Außenbereich von Aachen. All diese betroffenen Flächen sind überwiegend im Eigentum der Stadt Aachen, so dass eine Neubewertung nach den Grundsätzen und Zielen des LEP NRW nicht bzw. günstigstenfalls noch nicht stattgefunden hat. Auch hier kann das Motto: "Wohnen sei wohl wichtiger als Ernährung" unterstellt werden.
positiv: nichts
Beobachtung der BI-Dell innerhalb der Bauleitplanverfahren zur Richtericher Dell:
1. Nachprüfbare Grundlagenermittlung zur rechtssicheren Inanspruchnahme der Richtericher Dell
Aktueller Bedarf für eine Inanspruchnahme von Außenbereichen
Aktuelle Bevölkerungsentwicklung (quatitativ und qualitativ)
bisher: Die Stadt Aachen und ihre Gutachter empirica und quaestio berücksichtigen fast ausschließlich die Angaben zur quantitativen Bevölkerungsentwicklung, die zuletzt halbjährlich vom Amt für Statistik veröffentlicht wurde. Ggf. lässt sich daraus auch eine Fehlentwicklung bei dem behaupteten sehr deutlichen Mangel an bezahlbarem Wohnraum seit 2002 erklären, da zudem die Hinweise auf diese überdeutliche Fehlentwicklung auch in allen bisherigen Wohnungsmarktberichten von der Politik komplett ignoriert worden sind. In Verbindung mit der großspurigen Großstadt-Euphorie mit wachsender Bevölkerung war aus Sicht der Stadt eine genaue Analyse der Bevölkerungsentwicklung anscheinend nicht nötig bzw. nicht angesagt oder garnicht erst gewollt. Demgegenüber schrumpft das eigentliche Aachen und die derzeitige Bevölkerungszahl wird fast ausschließlich nur durch die sehr hohe Studierendenzahl u.a. aus G8/G9 Studierenden gehalten. Wenn die Studierenden dieses Doppeljahrgangs die Hochschulen in Aachen aber wieder verlassen werden, wird die Bevölkerungszahl wohl sinken bzw. extrem sinken. Genaueres ist unter dem Menupunkt <aktuelle Diagramme> auf dieser Web-Seite zu erfahren. Die qualitative Analyse der Bevölkerungsentwicklung lässt jedoch keinen aktuellen Bedarf für weitere Neubaugebiete mit Ein-/Zweifamilienhäuser erkennen. Erforderlich sind jedoch Mehrfamilienhäuser mit überwiegend bezahlbarem Wohnraum. Das für das Vorgehen der Stadt zugrundeliegende Motto ist altbekannt: "Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast".
positiv: Seit einiger Zeit (2017) wurden von der Stadt auch qualitative Auswertungen der Bevölkerungsentwicklung dargestellt, die sich jedoch nur auf die Altersstrukturen in Aachen bezogen. Immerhin wurde die hohe Zahl an Studierenden erstmalig erwähnt, ohne jedoch weitere Schlüsse auf die Entwicklung der Gesamtbevölkerung zu ziehen, die beispielsweise die geringe Kaufkraft in Aachen (auch für Einfamilienhäuser etc.) erklären könnten.
zudem: Weitere sachgerechte Auswertungen mit entsprechenden Schlussfolgerungen sind aus unseren Datenauswertungen und Diagrammen zu entnehmen. Es bleibt zu hoffen, dass sich auch die Stadt einmal darüber Gedanken macht, anstatt, wie in der Vergangenheit geschehen, zu fragen, wo wir denn diese veralteten Daten her hätten. Damit disqualifiziert sich die Stadt Aachen selber, weil wir alle Daten für unsere Auswertungen aus den Wohnungsmarkt-, Immobilienmarkt- und statistischen Berichten der Stadt Aachen (Melderegister, Open Data) haben; woher denn sonst?
Immerhin hat die Politik und Verwaltung erkannt, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oberste Priorität hat, worauf wir immer wieder hingewiesen haben. Nicht die bisherige Errichtung von überwiegend hochpreisigen Wohnungen war angesichts der qualitativen Bevölkerungsentwicklung angesagt, worauf auch die leider schon verstorbene Immobilieninsiderin Caroline Reinartz seinerzeit in einem Leserbrief vor drei Jahren hingewiesen hat.
Wohnungsbestandsentwicklung seit 2013 (= erste frühzeitige Bürgerbeteiligungen zur Richtericher Dell)
bisher: Die Wohnungsmarkt- und Immobilienberichte stellen die Entwicklung des Wohnungsbestandes in Aachen seit 2002 dar. In den Begründungen zur geplanten Inanspruchnahme der Richtericher Dell im Außenbereich von Aachen für den Wohnungsbau wird auf den extrem "aktuellen" Bedarf an diesen 850 in der Richtericher Dell zu errichtenden Wohnungen verwiesen. Diese Formulierungen stammen aus dem Jahr 1994 und sind bis heute von der Stadt Aachen liebevoll weiter gepflegt worden. Die Aufrechterhaltung dieses Bedarfsscenarios über nunmehr fast 20 Jahren ist nur vor dem Hintergrund geologischer Zeiträume zu erklären, nicht jedoch vor dem Hintergrund menschlicher Zeiträume und den entsprechenden sachlichen Entwicklungen der letzten 20 Jahre. Seit 1994 sind aber ein vielfaches der seit 1998 immer wieder skandierten 850 "unbedingt nötigen", in der Richtericher Dell geplanten Wohnungen im Innenbereich von Aachen errichtet worden. Zurzeit werden fast diese 850 Wohungen allein im Neubaugebiet "guter Hirte" erstellt. Insofern fragt man sich natürlich, wieso die aufwändigen, kostenintensiven und aktuell nicht mehr erforderlichen Planungen zur Richtericher Dell nicht eingestellt werden; es sei denn die Stadt Aachen behält diese Planung aus Gewohnheit oder Tradition bei. Es ist zu vermuten, dass sich die Angaben zum angeblichen Wohnungsbedarf (4.500 sofort und 6.000 bis 2013) auf die nicht nachvollziehbaren Prognosen einiger fehlerhafter Gutachten (empirica / Quaestio) stützen. Die Angaben haben sich von Gutachten zu Gutachten immer weiter erhöht ohne Rücksicht auf die qualitative Bevölkerungsentwicklung zu nehmen. Bei der Ermittlung dieser Zahlen wurden in den Gutachten die Erschließungspotentiale durch Baulücken, Leerstände, minder genutzten Flächen und Brachen nicht einbezogen, so dass diese Zahlen zum Wohnungsneubaubedarf unbedingt angezweifelt werden müssen.
positiv: Die Entwicklung beim Wohnungsbau im Innenbereich der Stadt Aachen sind unbedingt begrüßenswert, um unter anderem auch der Verödung der Innenstadt Einhalt gebieten zu können. Seit die Erschließung der Richtericher Dell im Jahre 2013 als unausweichlich dargestellt wurde, sind im Innenbereich von Aachen mehr als 2.500 Wohnungen entstanden, die eindeutig beweisen, dass die Vernichtung der Richtericher Dell nicht erforderlich war, ist oder sein wird.
jedoch: Die Errichtung von Wohnungen im Innenbereich hat die Stadt Aachen leider nicht wesentlich früher durch Einsicht aufgrund unserer Argumente vollzogen, sondern wurde vermutlich nur durch "äußere" Zwänge durch den LEP NRW erzwungen, der die Hürden für den Zugriff auf Außenbereiche erheblich höher gesetzt hat, als sie 2013 noch lagen. Warum dann die Beanspruchung der Richericher Dell noch nicht abgesagt wurde, um die Personal- und Finanzressourcen anderwärtig im Innenbereich wesentlich besser einsetzen zu können, ist logisch nicht zu erklären. Viele weitere Vorlagen der Stadtverwaltung im letzten Jahr und auch in diesem Jahr lassen weitere aus unserer Sicht positive Entwicklungen erkennen, die wir schon seit 2013 fordern: Siedlungsmonitoring mit Zugriff auf: Baulücken, Leerstände, Brachen, Spekulationsflächen etc.; mal sehen was auch davon dann auch wirklich beschlossen werden wird.
Der Schritt zum Beschluss einer Wohnraumschutzsatzung (leider ohne Zugriff auf die derzeitigen Leerstände der Spekulanten-Klientel) ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch verursacht die Tatsache Bauchschmerzen, dass ausgerechnet derjenige, der über Jahre das Vorhandensein von Leerständen in Aachen stets und auch in Protokollen von Ausschussitzungen nachlesbar geleugnet hat, nun diese Wohnraumschutzsatzung umsetzen soll; hier ist der Bock zum Gärtner gemacht worden.
FNP Aachen*2030
Die Nichtquantifizierbarkeit von Brachen und minder genutzten Flächen, so wie sie im FNP Aachen*2030 von der Stadt und BKR dargestellt wird, hat die BI Dell in einer Übersichtskartierung zwischenzeitlich handfest widerlegt. Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, muss der Prophet zum Berg gehen.
Ohne ein solches Vorgehen durch einen ehrenamtlichen, unbezahlten Einsatz von BürgerInnen in ihrer wohlverdienten Freizeit wird die Stadt Aachen ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufstellung eines nachprüfbaren Siedlungsmonitoring anscheinend nicht nachkommen.
Aktuelles Siedlungsmonitoring der Stadt Aachen
Brachen
bisher: In Aachen gibt es bisher kein uns bekanntes Brachenkataster. Zwar sind Einzelflächen wie Camp Hitfeld, "Campus West", Adalbertstraße etc. als Industrie-, Militär-, Investitions- und Wohnungsbrachen bekannt, werden jedoch nicht zentral in einem Kataster geführt, was eigentlich als Grundlage für alle Umwidmungen von Flächennutzungsplänen im Außenbereich erforderlich wäre.
positiv: - Zumindest wurde in unterschiedlichen Unterlagen und Veranstaltungen [IHK, Aachen Initiative] wenigstens mal auf solche Flächen hingewiesen.
jedoch: Fraglich ist jedoch, wie ein Wohnungsbau- und Gewerbebauflächenbedarf realistisch ermittelt werden kann, wenn diese Brachflächen nicht auch in einem Kataster erfasst worden sind?
FNP Aachen*2030
Die Nichtquantifizierbarkeit von Brachen und minder genutzten Flächen, so wie sie im FNP Aachen*2030 von der Stadt und BKR dargestellt wird, hat die BI Dell in einer Übersichtskartierung zwischenzeitlich handfest widerlegt.
Baulückenkataster
bisher: Seit 2013 haben wir die Erstellung eines Bauflächen- oder Baulandkatasters eingefordert, um verlässliche und nachprüfbare Planunterlagen zu erhalten. Nur aufgrund der Erweiterungenen des Baugesetzbuches und der Aufstellung des neuen LEP NRW wurde "unsere Forderung" gegen Ende 2014 dann auch allerdings nur teilweise mit der Aufstellung eines Baulückenkatasters erhört; immerhin etwas. Einen bitteren Beigeschmack bekam dieses eigenlich sehr nützliche Baulückenkataster jedoch bei der Vorstellung 2015, indem betont wurde, dass man zwar unerwartet tatsächlich ca. 950 Baulücken in Aachen "entdeckt" hatte, auf diese bzw. deren EigentümerInnen jedoch nicht aktiv zugehen wolle. Da fragt sich der geneigte Leser natürlich: "Was soll denn das?". Man könnte hinter dieser Feststellung eigentlich nur eine Vollzugsmeldung zu einer bockigig durchgeführten Pflichterfüllung mit der ungeliebten Aufstellung dieses Baulückenkatasters und wohlgemerkt nicht eines Baulandkatasters nach § 200 BauGB vermuten.
positiv: Zumindest besteht endlich mal eine Übersicht über die im Innenbereich von Aachen kartierten Baulücken, auch wenn die Bearbeiter bei der Einsichtnahme nachdrücklich auf die Unvollständigkeit dieses Baulückenkatasters hinwiesen, da dieses Kataster ausschließlich auf der Grundlage von Luftbildern erstellt worden sei.
Immerhin, vielleicht wird diesem Baulückenkataster irgendwann einmal die ihm gebührende Wertigkeit zukommen, worauf einige noch zu behandelnde Vorlagen ab November 2018 hinweisen. In den Vorlagen wird u.a. vorgeschlagen, dass die Stadt Aachen das Baulückenkataster pflegen und bei der Wohnraumbeschaffung auch benutzen soll. Allerdings müssen diese Vorlagen auch noch beschlossen werden. Weiter so!
Überhänge von Baugenehmigungen
bisher: In den Wohnungsmarktberichten werden seit mehreren Jahren die Anzahl der Überhänge von Baugenehmigungen aufgelistet. Überhänge von Baugenehmigungen sind Baugenehmigungen, die bereits erteilt worden sind, jedoch mit der Ausführung der Gewerke -aus welchen Gründen auch immer- noch nicht begonnen worden ist.
Zu diesem Thema kann man auch die Überprüfung der Vollständigkeit der Umsetzung aller in genehmigten Bebauungsplänen vorhandenen Grundstück zählen. Im Bereich Richterich schlummern so noch mehrere, angeblich so heiß begehrte, unbebaute Grundstücke ihren Dornröschenschlaf. Auch hier in Richterich gibt es noch viele Reserven.
Einen Druck zur Ausführung der genehmigten Gewerke kann die Stadt jedoch leider zurzeit nicht ausüben oder sie ist sich nicht über ihre rechtlichen Mittel (Bebauungspläne) im Klaren oder sie will es einfach aus unerfindlichen oder aus klientelabhängigen naheliegenden Gründen nicht .
positiv: Es sind viele Projekte bereits genehmigt, die jedoch eigentlich schon seit langem hätten ausgeführt werden können aber aus unterschiedlichen nicht nachvollziehbaren Gründen noch nicht ausgeführt worden sind.
Wohnungsbauentwicklungen seit 2013 (= erste frühzeitige Bürgerbeteiligungen zur Richtericher Dell)
(vgl. hierzu: Wohnungsbestandsentwicklung weiter oben)
bisher: Viele weitere Bauflächen in "Investorenhand" oder müsste man vielleicht besser sagen in "Grundstücksspekulantenhand?" warten noch auf Neubebauung (z.B. altes Weertsgelände, Kaiserplatz, Büchel, etc.) oder Überbauung der mindergenutzten Flächen. Die ständig von der Stadt Aachen wiederholte Behauptung, es gäbe keine zu erschließenden Flächen mehr im Innenbereich von Aachen ist nur so zu erklären, dass keine ausreichenden Übersichten (Kataster) zu Brachen, Leerständen, minder genutzten Flächen etc. bestehen.
Anscheinend bezieht sich die Stadt Aachen allerdings in ihrem Wehklagen immer nur auf Flächen, die im Eigentum der Stadt Aachen sind. Die immensen Flächen, die von Spekulanten zurückgehalten werden, die Baulücken, die minder genutzten Flächen etc. werden hierbei wohl einfach nicht berücksichtigt.
FNP Aachen*2030
Die Nichtquantifizierbarkeit von Brachen und minder genutzten Flächen, so wie sie im FNP Aachen*2030 von der Stadt und BKR dargestellt wird, hat die BI Dell in einer Übersichtskartierung zwischenzeitlich handfest widerlegt.
Trotz Nichtbeachtung der vorgenannten Flächen konnten seit 2013 ca. die dreifache Menge an Wohnungen (> 2.500) gebaut werden, wie sie für die Richtericher Dell (850) gefordert worden waren und unverständlicher Weise auch heute noch gefordert werden.
positiv: Im Innenbereich von Aachen konnten entgegen aller Behauptungen seit 2013 sehr viele Wohnungen neu gebaut, nach Abbruch ersetzt, alte renoviert bzw. komplett restauriert und modernisiert werden. Hier hat die Stadt Aachen bedingt durch äußeren Zwang des BauGB und LEP 2018 eindrücklich nachgewiesen, welches Innenentwicklungspotential in Aachen zu erschließen war und noch weiter ist. Es geht also, wenn man es nur will, oder bezogen auf Aachen: wenn man es nur muss.
Weiterhin scheint langsam ein Umdenken besser wohl ein unausweichliches Umschwenken der politischen Akteuere hin zur "alternativlosen" Innenentwicklung einzusetzen, wodurch Aachen weniger veröden dafür aber auch wieder gemütlicher werden könnte.
Leerstände (quantitativ und qualitativ)
bisher: Die hohen Leerstände von bis zu 6.500 Wohn- und Gewerbeeinheiten werden explizit in den Wohnungsmarktberichten seit 2002 aufgezählt, von der Politik zustimmend zur Kenntnis genommen und dann anscheinend umgehend wieder vergessen. Wenigstens war es in der Vergangenheit so. Sowohl Herr Frankenberger (Verwaltung) als auch Herr Kuckelkorn (SPD) haben auf Nachfragen der BI-Dell zur Höhe der Leerstände in Aachen in Sitzungen des Rates der Stadt Aachen, schriftlich in den BI-Dell-Informiert-schreiben an den PLA und den WLA trotz besseren Wissens auf die Nachfrage nach der Höhe der Leerstände geantwortet, dass es in Aachen keine Leerstände gäbe. Zuletzt wurde dies (im Protokoll nachzulesen) in einer Ratssitzung zum zweiten Versuch zum Beschluss einer Wohnraumschutzsatzung geäußert, die dann wieder abgelehnt wurde; es gäbe in Aachen ja keine Leerstände!. Aber wenn schon Autobauer die Bevölkerung verkohlen, dann dürfen Verwaltung und Politik wohl nicht zurückstehen. Der Zweck heiligt ja bekannlich die Mittel. "Dat bisseken regele ja wohl der Markt!" war damals die Devise und meinten ggf. auch die Wohnungsvermittler für Touristen wie AirBNB (, da der Beschluss einer bereits seit 2010 ausformulierten Wohnraumschutzsatzung mehrfach im Rat abgelehnt worden ist.).
positiv: Nach dem Jahreswechsel 2018/2019 soll in 2019 erneut über die Einrichtung einer Wohnraumschutzsatzung diskutiert und beschlossen werden, damit auf die erheblichen Leerstände und Spekulationsobjekte in Aachen endlich zugegriffen werden kann. Positiv und von uns intensiv nachvollziehbar ist die Tatsache, dass einige (LINKE, GRÜNE), trotz zweimaliger Abfuhr beim Beschluss einer Wohnraumschutzsatzung, es wieder und wieder versuchen einen Beschluss herbeizuführen. Hoffentlich bleiben sie am Ball, auch wenn es wieder eine Abfuhr geben sollte. Zumindest haben nun auch endlich die GroKo-Parteien sich für eine Wohnraumschutzsatzung geöffnet. Der Schritt zum Beschluss einer Wohnraumschutzsatzung im Juni 2019 (leider ohne Zugriff auf die derzeitigen Leerstände der Spekulanten-Klientel) ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. 2019/2020 wurde dann auch endlich eine Wohnraumschutzverodnung nach viel unsinnigem Palaver beschlossen.
Jedoch verursacht die Tatsache Bauchschmerzen, dass ausgerechnet derjenige, der über Jahre das Vorhandensein von Leerständen in Aachen stets und auch in Protokollen von Ausschussitzungen nachlesbar geleugnet hat, nun diese Wohnraumschutzsatzung umsetzen soll; hier ist der Bock zum Gärtner gemacht worden; nicht wahr Herr Frankenberger?.
Minder genutzte Flächen
bisher: Aachen strotz nur so von großflächigen KFZ-Parkflächen (Starfish, Gewerbegebiet Neuenhof, Gewebegebiet Jülicher Straße etc.), die zu den minder genutzten Flächen nach LEP 2019 zählen. Andere Kommunen und Städte schauen bereits in die 3. Dimension und überlegen, ob man nicht über den Parkplatzflächen Gebäude errichten könnte, die man dann nach Fertigstellung einfach auf Stützen über den Parkbereichen absetzten kann. Kopenhagen überlegt seit langem schon nicht mehr sondern hat schon viele dieser Projekte umgesetzt. Für eine "excellente Wissenschaftsstadt" ist diese Lösung anscheinend viel zu lapidar bzw. trivial, als dass man in Aachen überhaupt darüber nachdenken sollte. Vielleicht haben ja mal ganz normale StadtplanerInnen einen Geistesblitz hierzu, wenn sie sich von der Angst vor den Dezernatsleitungen freimachen konnten. Innovation geht auch außerhalb der bleiernen Strukturen von Verwaltung, Politik und Universitäten. Es könnten sich riesige Wohnungsbaupotentiale auch neben den im Gespräch befindlichen Dachausbauten oder den mit den Stelzenbauten über den Pakrplätzen weitläufig verwandten Aufstockungen im Bestand erschließen. Nur Mut und ggf. auch eine Dienstreise nach Kopenhagen sind erforderlich, wo Einfamilienhäuser mit phantastischem Weitblick auf Parkhäuser gesetzt worden sind.
positiv: Durch eine weitere Vorlage der Stadtverwaltung soll auch der Dachausbau und die Aufstockungen von Gebäuden im Bestand (allerdings nicht wie übermäßig in Kairo vorgemacht) angeregt werden, wobei beide Gewerke auch zu den "minder genutzten Flächen" laut LEP 2019 zählen.
Das ist ja schon mal ein Anfang.
jedoch: Es sollten auch Gewerbebrachen wie z.B. das Gewerbegebiet an der alten Zeche Carl Friedrich, das nur rudimentär genutzt wird, einmal besser unter die Lupe genommen werden. Wenn man einen echten "neuen" FNP aufstellen will, dann muss man die Realnutzungen hinterfragen und ggf. auch minder genutzte Gewerbegebiete o.ä. in Wohngebiete umwidmen können. Die Betrachtungen düften dann allerdings nicht so erfolgen, wie es in der stadtkonformen, vorgabelinientreuen, (un?)-abhängigen städtebaulichen Bewertung zum "neuen" Flächennutzungsplan 2030*Aachen der Fall war. Neu Denken ist angesagt.
FNP Aachen*2030
Die Nichtquantifizierbarkeit von Brachen und minder genutzten Flächen, so wie sie im FNP Aachen*2030 von der Stadt und BKR dargestellt wird, hat die BI Dell in einer Übersichtskartierung zwischenzeitlich handfest widerlegt. Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, muss der Prophet zum Berg gehen.
Ohne ein solches Vorgehen durch einen ehrenamtlichen, unbezahlten Einsatz von BürgerInnen in ihrer wohlverdienten Freizeit wird die Stadt Aachen ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufstellung eines nachprüfbaren Siedlungsmonitoring anscheinend nicht nachkommen.
Kosten und Folgekosten
Kosten- Nutzenverhältnis
bisher: Bei den Planungen zur Richtericher Dell wurde bisher von der Bezirksvertretung Richterich und allen anderen an den Planungen Beteiligten der Stadt Aachen nachdrücklich und konsequent trotz ständiger Nachfragen durch die BI-Dell verweigert, Auskünfte über Kosten- / Nutzenbetrachtungen zu geben, wenn sie, wie wir vermuten, überhaupt jemals angestellt wurden.
positiv: Lediglich zur Umgehungsstraße Richterich wurde von der Stadtplanung, ggf. auchgrund des großen Drucks durch die BI-Dell nach der Variantenentscheidung eine wenn auch arg unvollständige Kostenaufstellung veröffentlicht.
jedoch: Diese Kostenaufstellung stellt viele Gewerke erst garnicht dar und sie werden dadurch auch nicht bei den Kosten berücksichtigt. Aber mit der Zeit könnten auch wir lernen uns in gewisser Weise zu bescheiden.
Voraussichtlich werden wir es aber nicht.
Wirtschaftlichkeit
bisher: Fragen zur Wirtschaftlichkeit der Planungen und der geplanten Erschließung der Richtericher Dell wurden bisher mit dem Statement besonders von der Bezirksbürgermeisterin von Richterich abgewiegelt, dass die Politik nicht wirtschaftlich planen müsse, sondern ausschließlich an das Gemeinwohl der Stadt Aachen zu denken habe. Ob das eine dem anderen widerspricht, erschließt sich uns leider immer noch nicht. . Auf unsere Nachfragen kommen leider immer wieder abgedroschene Statements und keine sachlich und fachlich begründeten, nachprüfbaren Antworten.
Wir gehen aber davon aus, dass die Stadtkämmerin auch an der Antwort zur Frage nach der Wirtschaftlichkeit interessiert sein wird.
positiv: Aufgrund unserer Beobachtungen der Haushaltsplanungen -speziell zum Projekt Richtericher Dell- haben wir auf Einladung der Kämmererin ein sehr konstruktives Gespräch mit ihr und ihren Mitarbeitern führen können, das zu vielen fiskalischen Streichungen in den Haushaltsplanungen ab 2016/17 bezüglich der Richtericher Dell führte. Durch die extrem frühe Bindung von Geldern für die Richtericher Dell hatten Parteien versucht, auf diese Weise bereits möglichst viele Fakten zu schaffen, um den Druck zur Bebauung zu erhöhen. Weil wir der Stadtkämmerin klar machen konnten, dass alle Projekte in der Richtericher Dell noch unermesslich weit von einer Genehmigung und erst recht von einer Verwirklichung entfernt seien, erkannte sie schnell, dass es daher auch nicht nötig sei, diese Gelder jetzt schon zu binden und passte die Haushaltsplanungen entsprechend an (Einsparpotential: ca. 10 Mio. €). Diese Art des gegenseitigen Umgangs emfanden wir als sehr positiv.
Folgekosten
bisher: Die im LEP NRW geforderte Betrachtung der Folgekosten bei der Umsetzung von Bauleitplanungen war bisher nur Gegenstand der Überlegungen der BI-Dell. Dahingehende Kalkulationen sind uns von Seiten der Stadt Aachen nicht bekannt. Dafür gäbe es sogar einfache, leicht zu bediende und kostenlose Programme wie z.B. unter "meinneubaugebiet.de".
positiv: -
Die folgenden Kapitel sind noch in Arbeit (09.01.2019)
2. Raumplanerische Hintergründe zur Inanspruchnahme der Richtericher Dell
Landesentwicklungsplanung NRW (LEP NRW)
bisher:
Das 5 ha Ziel / Grundsatz sowie die langfristige 0 bei der Neuinanspruchnahme der Schutzgüter "Fläche" und "Boden" wurde ersatzlos gestrichen, was jedoch entgegen anderslautender politischer Hoffnungen auf die Richterricher Dell keine Auswirkungen haben wird.
positiv: nichts
Regionalentwicklungsplanung Reg. Bez. Köln (REP) zurzeit in Neuaufstellung
keine Aussagen möglich, da dieser sich immer noch in Aufstellung befindet
Vorbereitende Bauleitplanung (FNP)
Gültiger Flächennutzungsplan Aachen 2030 (Beschluss 26.08.2020) incl. aller rechtskräftiger Änderungen
positiv: nichts, bis auf die Tatsache, dass sich dieser hoffentlich durch die vielen erkannten und beanstandeten Verfahrensfehler, Widersprüche und Ungereimtheiten von selbst pulverisieren wird.
Verbindliche Bauleitplanung (BP)
Laufende Bebauungsplanverfahren (Richtericher Dell)
bisher: Es gibt zwar Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne in der Richtericher Dell, jedoch sind die damals gefassten Aufstellungsbeschlüsse textlich und planerisch kaum noch den derzeitigen Entwicklungen zuzuordnen.
positiv: nichts, es besteht nur Verwirrung in den Zuordnungen FNP-Verfahren und BP-Planungen
3. Sachstand und der Planungtiefe der geplanten Bauwerke
bisher: Hier hüllt sich die Stadt in Schweigen; lediglich ab und zu sickern einzelne Informationen durch, die jedoch auf ein großes planerisches Chaos hindeuten.
positiv: nichts, jedoch ist die stetige, nicht von der BI Dell verursachte Verzögerung positiv für den Schutz der Richericher Dell vor jeglicher bodenzerstörender Bebauung zu beurteilen.
4. Sachstand der technischen und fiskalischen Machbarkeit der geplanten Bauwerke
bisher: Hier hüllt sich die Stadt in besonders stilles Schweigen; es ist total unverständlich, dass entgegen der Vorgaben im LEP 2017 / 2019 die Stadt kein Kostenmonitoring betreibt oder besser: es komplett verweigert. Das ist unverantwortlich und wird den BürgerInnen finanziellen Schaden (durch anstehende Grund- und Gewerbesteuererhöhungen) zufügen. Der politische Auftrag ist eigentlich ein anderer.
positiv: nichts, einzig die Stadtkämmerei war bisher einzelnen Argumenten der BI-Dell zugänglich.
jedoch: Es wäre begrüßenswert, wenn die Kämmerei ihre Aufsichtspflichten gegenüber den anderen Stadtämtern und -Abteilungen durchsetzen würde. ASuf Dauer kann keine Zeitproblem oder Personalproblem die Nichtdurchsetzung der Aufsichtspflicht entschuldigen. Der Stadthaushalt wird die Unterlassungen deutlich zeigen.
(Bem.: Diese Homepage wird ständig aktualisiert und ergänzt. Bitte besuchen Sie uns wieder, um über den aktuellen Stand informiert zu sein.)