(C) BI-Dell, Stand 10.06.2021


21.01.2022  Hinweise der BI-Dell in eigener Sache

Seit einiger Zeit "2020 bis heute" wurden von der Stadt Aachen keine neueren bzw. detaillierteren Karten bzw. Pläne mehr zu den städtischen Planungen zur Richtericher Dell veröffentlicht.

Daher bitten wir die von uns auf dieser Web-Seite veröffentlichten Karten und Skizzen stets nur unter dem Stand der angegebenen Datumsangaben zu betrachten und zu bedenken, dass die Kartendarstellungen nicht mehr unbedingt den aktuellen Planungen der Stadt Aachen entsprechen können.


 

10.06.2021 Im Nordwesten weiterhin nichts Neues

Zu berichten gibt es aber über folgende Sachverhalte.

1.

Die Angebotsanfrage für die Planungsleistungen zur Erschließungsstraße Richterich laufen weiterhin. Es gibt jedoch eine Menge sachlich wichtiger Anfragen der Anbietenden, da mehrere in den Angebotsunterlagen angefragten Sachverhalte besonders bezüglich der Vertragsverhältnisse und Vergabevorlagen der unterschiedlich Beteiligten wie Stadt Aachen, DB Netz AG, EBA, WWA (Amstelbach), BAB (Straßen NRW), Watershap (NL),  etc. nicht eineindeutig bestimmt worden sind und daher noch viele offenen Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen bestehen.

2.

Verwunderlich ist zudem, dass erneut die Entwässerung für das gesamte Gebiet der Richtericher Dell vom zukünftigen Planer wieder zu untersuchen und zu planen ist, obwohl dieser Zustand eigentlich bis zum Antrag auf Flächennutzungsplanänderung (FNP Aachen*2030) hätte hinreichend und genehmigungsfähig geklärt sein müssen. Die von der BI-Dell mehrfach bis ständig beklagte Vorenthaltung von Unterlagen zur Entwässerung (Masterplan 2006 "Wasser") in allen bisherigen FNP Verfahren zur Richtericher Dell seit 2013, erhält hierdurch eine weitere Steigerung ihrer Brisanz, die die Stadtverwaltung und Stadtpolitik sicherlich, wenn auch stark transpirierend, aussitzen werden wollen. Transparenz geht anders!

3.

Auch für den Neubau der Turmstraße in Aachen sind die ersten Unterlagen zu Anfragen von Planungsleistungen in den Ausschreibungsportalen erschienen, so dass diese Planungen sicherlich kurzfristiger als die Planungen zur Erschließungsstraße Richtericher Dell durchgeführt werden, da die Turmstraße verkehrspolitisch und strukturell wichtiger ist als die Erschließungsstraße Richtericher Dell.

4.

Nicht zuletzt durch die in der wissenschaftlich begleitenden Studie zum Handlungskonzept "Wohnen" in Frage gestellten Planungen zur Erschließung und Bebauung der Richtericher Dell werden sämtliche von der BI-Dell im FNP Verfahren FNP Aachen*2030 geäußerten Bedenken untermauert. Sogar von seiten der "alten" Hardliner in der Stadtverwaltung sind Töne zu vernehmen, die aufgrund antiquierter, brav gehorsamer Selbstverpflichtungen jedoch leider verbunden mit einer teifgreifenden Abneigung gegen sachlich fundierte (Selbst)Kritik während des gesamten Masterplan- und Flächennutzungsplanverfahrens von städtischer Seite bedauerlicherweise nicht zu vernehmen waren.

Noch ist der FNP Aachen*2030 noch nicht rechtskräftig und kann noch einer notwendigen teifgreifenden Revision vor dem Hintergrund der Ergebnisse der wissenschaftlich begleitenden Studie von Frau Prof. Dr. Förster der RWTH Aachen für das  Handlungskonzeptes "Wohnen" unterzogen werden. Schließlich sind die für den Flächennutzungsplan Aachen*2030 extra angestellten Untersuchungen und Prognosen von Quaetio 2018 bereits jetzt unzutreffend, da die darin prognostizierte Bevölkerungsentwicklung bei weitem nicht eingetroffen ist. Ohne anständiges Fundament kann kein Bauwerk bestehen. Dagegen sollen politische Entscheidungen Entscheidungen auch ohne nachvollziehbare Grundlagen unumstößlich sein? Nun ja, Wunder soll es ja immer mal wieder geben, wenn Hirn vom Himmel gefallen kommt. Wir werden sehen.

5.

Ansonsten scheinen die Stadtpolitik und Stadtverwaltung bereits nach neuen Leuchtturmprojekten Ausschau zu halten. Seien es die "Entauto"risierung der Straßen dafür dann aber deren Trambahnisierung, die Klimatisierung des Aachener Talkessels durch den mächtigen Stadtrat im Kampf mit den naturgegebenen Gegebenheiten und Randbedingungen. Somit steht auch nach der letzten Wahl nichts größeres an als die Rettung der (aachener) Welt, die eine entscheidendere Aufgabe ist als die Erhöhung der Wirtschaftskraft in Aachen und Umgebung incl. der Verschönerung der Innenstadt oder wenigstens schon mal des Büchels.

6.

Viele Planungen in Aachen betreffen in Aachen viele punktuelle ggf. bisher oft vernachlässigte Probleme, denn anders wären die vielen Baustellen in Aachen nicht zu erklären, die die leidenende Bürgerschaft jedoch anscheinend geduldig erträgt.

 

15.01.2021 Im Nordwesten nichts Neues


Zu den Planungen der Stadt Aachen


Bemerkung: 11.12.2020

Da sich seit 2013 die Planungen in der Richtericher Dell teilweise chaotisch entwickelt haben und die Verfahren nicht mehr genau den Planunterlagen im Rats-GIS-System zuzuordnen sind, habe wir die Unterlagen zu den ehemaligen Bauleitplanverfahren 1 und 2 von der Homepage entfernt und in unser Archiv gestellt.

Sämtliche Grundlagen der bisherigen Planungen werden sicherlich neue Bebauungsplanverfahren erfordern, da diese  zurzeit noch auf dem  Flächennutzungsplan 1980 basieren, in Zukunft sich aber zwingend am FNP Aachen*2030 orientieren müssen, der jedoch zurzeit noch keine Rechtskraft besitzt. Daher haben wir auch die FNP Änderungsverfahren (128/ 131) von der Homepage entfernt und in unser Archiv gestellt.

Auch die Planungen für den neuen Feuerwehrstandort haben wir entfernt und ins Archiv gestellt, da die Feuerwehr sich zwischenzeitlich einen anderen Standort gesucht hat, auf den sie sofort zugreifen kann.


 

 

 

 

 

 

Archivbereich

 

 

2021


Stand 20.11.2020

 

Am 20.11.2020 endete die offizielle Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zur Planung für den VEP/BI985 Seniorenzentrum Richterich auf einem Grundstück in der Richtericher Dell.

Da der Erläuterungsbericht der Stadt Aachen zum VEP/BP 985 "grottenschlecht" ist, hat auch die BI-Dell eine Stellungnahme zu diesem Verfahren abgegeben. Besoners augenfällig ist die Tatsache, dass im Erläuterungsbericht keine Stellungnahme zur gesundheitsgefährdenden Nähe zur Höchstspannungsleitung am Ostrand des geplanten Neubaugebietes Richtericher Dell enthalten ist. Natürlich dürfen auch ältere BürgerInnen nicht bewusst dieser im LEP 2019 durch vorsorgliche Ausweisung eines 400 m breiten Schutzstreifen berücksichtigten Gefahr durch elektromagnetischen Smog so ausgesetzt werden. Dies ist den Stadtplanern anscheinend nicht bekannt, weil es auch schon im FNP Aachen*2030 trotz der umfangreichen Einwendungen der BI-Dell hierzu nicht berücksichtigt worden ist. Planung muß alle Sachverhalte berücksichtigen und nicht nur das, was die Planenden oder deren Auftraggeber wollen. Unterschlagungen von Informationen werden  zu "fake news", die eine nicht vorhandene Unbedenklichkeit vortäuschen, ähnlich dem trumpschen Umgang mit Corona.

Hoffentlich zeigen Stadt Aachen und AWO Einsicht.


Stand 17.08.2020

 

Erstmals seit langem zeigt die Stadtverwaltung wieder einen Plan mit der gesamten geplanten Bebauung in der Richtericher Dell, der sich von seinem Ursprungsplan: Masterplan 2006 so gut wie nicht unterscheidet. Trotz der Empfehlungen des Quaestio Gutachtens 2014 die Bebauungsdichte zu verkleinern und der allgemeinen Bautendenzen z.B. den Empfehlungen der Architektenkammern; keine weiteren Einfamilienhausbebauungen in Außenbereichen mehr zu planen, entspricht dieser Plan mehr oder weniger der Planung von vor 14 Jahren, so als hätte der ganze FNP-Prozess überhaupt nicht stattgefunden.

 

Aus der Vorlage zur BV-06 Sitzung am 02.09.2020

 

(C) 2020 Stadt Aachen

 

Mit beiden Plänen können Sie das bekannte Rätsel aus den Illustrierten spielen, wer erkennt die 10 Fehler (Unterschiede) im zweiten Bild oder umgekehrt?

 

Bild 1 (Masterplan 2006 in der Fassung 2011 (die sogenannte qualifizierte Planung)

 

Bild 2 Vorlage für BV 06 am 02.09.2020

 

Teilauflösung:

Richtig:

- Wo ist der grüne Saum?

- Wo sind die Wasserflächen für die Versickerungen?

- Was ist mit der Querung der Banker Feld Straße?

- Was ist mit dem 400 m Sicherheitsabstandskorridor beidseitig der Höchstspannungsfreileitung am Ostrand ?

- Wo ist der Wassergraben am markanten Nordrand der geplanten Siedlung?

- Wo ist der Masterplan 2006 "Wasser"?

- Wo sind die Zahlen aus dem Verkehrsgutachten Richter-Richard Masterplan 2006 "Verkehr" und die Aktualisierungen hierzu?

- Wo sind die ISO-STÄNKERlinien südlich des Mischwasserbeckens?

- Wo sind die Wasserleitungen DN 500 nach Horbach?

- Wo ist die Südliche Sammelstraße nördlich der Banker Feld Straße?

 

Das nächste Bilderrätsel veröffentlichen wir wieder hier, wenn die Stadt neue Planungen veröffentlicht.

z.B. Wie unterscheiden sich RI-WO-04 (2014) und RI-WO-15 (2019/2020 o.ä.

Bis dahin aber nun viel Spaß beim Suchen.


2020


Stand 30.07.2019

Achtung: VERFAHRENSENDE !!!

Die FNP-Änderungsverfahren Nr. 128 und 131 werden laut Schreiben des OB vom 22.05.2019 auf eine Frage der BI Dell im Rat am 08.05.2019 nicht mehr weiter verfolgt und gehen im "neuen" Flächennutzungsplan Aachen*2030 auf.

 

Seit der Offenlage des Entwurfs des Flächennutzungsplan Aachen*2030 hat sich die Flächendarstellung in der Richtericher Dell verändert.

Der FNP AC*2030 weist nun nur noch die folgenden Flächen in der Richtericher Dell (RI-WO-15 vormals RI-WO-04) aus:

(C) 2019 Geodaten Stadt Aachen / mod. 2019 BI Dell

Bem. Violett: geplante Flächen für die Wohnbebauung Richtericher Dell / Gelb: Hauptverkehrsstraßen

 

 

Stand 28.07.2019

Durch die Offenlage des Entwurfs des Flächennutzungsplans Aachen*2030 sind die Änderungsverfahren 128 und 131 (Richtericher Dell) in das FNP-Verfahren Aachen*2030 integriert worden und werden als Änderungsverfahren angeblich nicht mehr weiter verfolgt. Daher die Streichungen der Texte zu den Verfahren FNP-Änderungen 128 und 131.


2019


Stand 04.04.2018 ("Im Nordwesten fast nichts Neues"!)

In den nachfolgenden Unterkapiteln werden die öffentlich rechtlichen Planungsverfahren zur derzeitigen Entwicklung in der Richtericher Dell aufgelistet. Die Auswahl der Unterkapitel erfolgt über die Menüspalte. Umfangreiche, ausführliche und detaillierte Stellungnahmen der BI-Dell zu den einzelnen Verfahren bzw. Verfahrensschritten erfolgen jeweils direkt in den entsprechenden Unterkapiteln. Zu den einzelnen Planungsverfahren werden zuerst Hinweise / Links auf die Unterlagen der Stadt Aachen und der entsprechenden Genehmigungsbehörden gegeben. Diese sind zurzeit:

Bauleitplanverfahren 1. Bauabschnitt Richtericher Dell

Antrag zur Änderung FNP Nr. 128 des Flächennutzungsplans1980 der Stadt Aachen

Bebauungsplan BP Nr. 950 erster Bauabschnitt Richtericher Dell

Bauleitplanverfahren 2. Bauabschnitt Richtericher Dell

Antrag zur Änderung FNP Nr. 131 des Flächennutzungsplans1980 der Stadt Aachen

Bebauungsplan BP Nr. 955 A zweiter Bauabschnitt Richtericher Dell und

Bebauungsplan BP Nr. 955 B Erschließungsstraße Richterich

Bauleitplanverfahren 3. Bauabschnitt Richtericher Dell auf dem 2. Bauabschnitt Richtericher Dell ?

Antrag zur Änderung FNP Nr. XXX des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen

Bebauungsplan BP Nr. 970 Neubau Recyclinghof Nord und Neubau Feuerwehrgerätehaus Richterich

Weitere Verfahren

"neuer" Flächennutzungsplan 2030*Aachen

Avantisbahn  -Sachstand-

Temporäre Baustraße Vetschauer Weg-Silberpatweg-BAB-Zoll -Sachstand-

(REP) Regionalentwicklungsplan- bzw. Regionalplanverfahren (REP) der Bezirksregierung Köln

 

HINWEIS:Gemäß der Vorgaben der Informationssysteme sind die digitalen Unterlagen (digital 4.0 !) nur zur Information gedacht und nicht rechtlich verbindlich. Sie müssen daher jeweils hinterfragt bzw. bei den Behörden bestellt werden, wenn tagesaktuelle, rechtlich verbindliche Unterlagen erforderlich sind.

In den weiteren Unterkapiteln werden die Aktivitäten, Stellungnahmen, Anträge und Meinungen der BI-Dell dargestellt


2018


Änderungen bzw. Anpassungen der Regionalpläne der Regierungsbezirke an den Landesentwicklungsplan (LEP) 2017 NRW

Nachdem der LEP 2017 nach zwei Anhörungen rechtskräftig geworden ist, müssen auch die sogenannten Regionalpläne (REP) der Regierungsbezirke geändert bzw. angepasst werden. Während der Reg.Bez. Düsseldorf hier weit fortgeschritten ist, haben die Arbeiten zur REP-Änderung im für Aachen zuständigen Reg. Bez. Köln gerade erst begonnen. Hierzu finden zurzeit Gespräche des Rgierungspräsidenten mit den Gemeinden statt, um deren Wünsche zu erfragen und auf Durchführbarkeit zu prüfen. Leider ohne jegliche Bürgerbeteiligung. Daher müssen die BürgerInnen und natürlich auch Bürgerinitiativen wie die BI-Dell wieder "außerhalb der Verfahren", sozusagen außerparlamentarisch und realdemokratisch aktiv werden (Demos=Volk; Kratos=Herrschaft ==> Demokratie).

Zurzeit erscheint es, dass die Politik und sicherlich auch die Verwaltung versuchen, über die REP-Änderungen Fakten zu schaffen, die eine Umsetzung und Genehmigung des zurzeit bereits wieder "überholten" und veralteten "neuen" Flächennutzungsplan 2030*Aachen doch noch an der Bürgerschaft vorbei durchsetzen zu können. Unterstützung erhalten sie dabei durch die "üblichen flächen- und damit bodenfressenden Verdächtigen" wie IHK, FH, RWTH, AGIT etc.. Begründet werden die Flächenforderungen mit einer großen Menge an Zahlenkolonnen (ha-Bedarfe für Gewerbe und Wohnen), die aus Sicht der BI-Dell wie auch in der Vergangenheit zwar politisch-normativ behauptet werden, einer kritischen Überprüfung jedoch sicherlich nicht standhalten werden.

Besonders verwunderlich sind hierbei weitere Flächenforderungen von FH und RWTH Aachen, da sie bisher noch nicht einmal in der Lage waren, ihre immensen Flächenpotentiale (Campus Melaten, Campus West, Neubauten für die FH Aachen, etc.) umzusetzen und mit Leben zu erfüllen. Wie kleine Kinder schreien sie analog zum derzeitigen Trend anscheinend nach "mehr, mehr und nochmals mehr (Flächen)", koste es was es wolle. Hier tritt verwunderlicherweise die RWTH als potentieller Käufer für den Campus West wie ein Unternehmen auf und gründet als öffentlich rechtliche Hochschule praktisch eine eigene privatrechtliche Immobilien GmbH, wo eigentlich die Liegnschaftsbetriebe von Land und Bund zuständig wären. Man fragt sich, womit und wer finanziert sich eigentlich die Hochschule und welchen rechtlichen Status hat diese als potentieller Immobilieneigentümer. Vielleicht könnten die Finanzämter mal nach solchen Firmengebilden hinsichtlich Grundsteuer, Umsatzsteuer und weiterer Steuern schauen, die letztendlich wohl durch die Bürgerschaft zu finanzieren sein werden, die aber dazu nicht gefragt wird. Schlau wäre ein solches Vorgehen aus Sicht cleverer und sich profilierender Professoren sicherlich, aber ist es auch rechtskonform. Vereine verlieren ihren geschützten Status, wenn sie als Betriebe agieren und Grundbesitz aus öffentlichen Geldern finanzieren wollen.

Die BI-Dell wird all diese Entwicklungen kritisch beobachten, die in einer Nebenlinie auch weiterhin die Erschließung und die Bodenvernichtung in der Richtericher Dell zum Ziel haben. Schon im LEP 2017 steht, dass über die tatsächliche Flächennutzung in einer Gemeinde ausschließlich das Flächennutzungsplanverfahren entscheidet, auch wenn der Regionalplan andere Nutzungen (GEB, ASB) ausweisen sollte. Insofern wird das Ansinnen der Stadt Aachen und anderer Gemeinden, über den Regionalplan die Grundlagen für die seit langem beabsichtigten Flächennutzungen zu schaffen, wohl wieder eine weitere energie-, zeit- und steuergeldfressende Luftnummer werden.

Auch die neue Initiative "Aachener Wachstumsinitiative" wird wie schon diverse "Aachener Wohungsmakt Strategien" im Sande verlaufen, wenn sie ohne eine echte basisdemokratische Bürgerbeteiligung angeschoben werden sollte. 250.000 BürgerInnen haben sicherlich mehr konkrete und konstruktive Ideen als ein "Häuflein Auserwählter" Verwalter und Politiker, die ggf. auch andere Interessen als die BürgerInnen verfolgen. Wie unlängst im Schönauer Schloss-Park kann die Stadt ja mal eine echte Zusammenarbeit versuchen.


B) Kommentare zu den städtischen Planungen und Argumente der Bi-Dellgegen die Überplanung der Richtericher Dell:

Schonung und Schutz der Umwelt und der Ressourcen

Achtung: VERFAHRENSENDE !!!

Die FNP-Änderungsverfahren Nr. 128 und 131 werden laut Schreiben des OB vom 22.05.2019 auf eine Frage der BI Dell im Rat am 08.05.2019 nicht mehr weiter verfolgt und gehen im "neuen" Flächennutzungsplan Aachen*2030 auf.

Übersicht über die wichtigsten Kritikpunkte der Bi-Dell zum Schutz der Natur, Umwelt und Ressourcen

 

Verfahren

Kritikpunkt

Grund

Erläuterung

Stand

FNP

Keine Schonung der Umwelt und Ressourcen

Für die Bauvorhaben in der Richtericher Dell werden sehr schützenswerte Bördeböden von höchster Landwirtschaftlicher Qualität in erheblichem Umfang unwiederbringlich zerstört.

Bördeböden werden seit der Steinzeit von Menschen bevorzugt besiedelt, da sie die fruchtbarsten Böden überhaupt darstellen (vgl. Landesmuseum Herne -Entwicklung des Lebens-). So hat die Richtericher Dell seit mehr als 2.000 Jahren das gleiche Aussehen und die gleiche Funktion zum Anbau von wertvollen Nahrungsmitteln bis hin zu Hackfrüchten. Selbst die Kelten und die Römer haben diese Böden nicht überbaut sondern landwirtschaftlich genutzt.

offen, es liegen noch keine Umweltberichte vor

FNP

Aktive Klimaerwärmung durch Dell-Bebauung

Zerstörung der Kühlfunktion der Bördeböden auf eiszeitlichem Löß durch großflächige Versiegelung mit Bebauung und Infrastruktur

Aufgrund seiner Genese bzw. geologischen Entstehung hat der Bördeboden und der unterlagernde eiszeitliche Löß ein hohes Wasserrückhaltevermögen. Dieses im Winter und Frühjahr gespeicherte Wasser wird im Sommer und Herbst durch Verdunstung (Schwitzen) wieder frei gesetzt und kühlt erheblich das umliegende Regionalklima. Eine entsprechendes Kühlleistungsäquivalent kann mit ca. 20 Millionen € pro Jahr berechnet und damit angesetzt werden, wenn man diese Kühlleistung künstlich erzeugen wollte. Das Argument der Stadt, dass keine Strömungsverbindung zu Aachener Talkesses bestünde ist im Sinne der Euregio äußerst kleinkariert.

offen, es liegen noch keine Umweltberichte vor

         
 

 

Vorarbeiten und Detailplanungen der Stadt Aachen

Übersicht über die wichtigsten Kritikpunkte der Bi-Dell zur Detailplanung in der Richtericher Dell

 

Verfahren

Kritikpunkt

Grund

Erläuterung

Stand

FNP, BP

Fehlende Alternativuntersuchung zur Richtericher Dell

Bei den Vorplanungen und auch jetzt sind Alternativplanungen oder -standorte nicht untersucht resp. bewertet worden.

Die Stadt Aachen hat 2006 eine sogenannte "Qualifizierung des Raumkonzeptes für die Erweiterung des Stadtteils Richterich" (A6.1/0149/WP15) durch ein Ingenieurbüro durchführen lassen (Masterplan 2006). Dadurch ist die Stadt Aachen der Meinung auf die Alternativuntersuchungen (u.E. grundlos) verzichten zu können. Weder Brachen, Konversionsstandorte noch andere erschließungswürdige Bereiche sind je von der Stadt Aachen ernsthaft als Alternativen zur Richtericher Dell ins Kalkül gezogen geschweige denn diskutiert worden. Das ist ein gravierender Planungsfehler.

offen

FNP, BP

Fehlendes Neubau- und Bauflächen-Monitoring

Seit Anfang des Jahres 2016 existiert ein "Baulücken-Monitoring" der Stadt Aachen, was aber sehr lückenhaft ist und zu dem keine Erläuterungen zur Systematik der Erhebungen existieren (Auskunft des Fachbereichs Geoinformatik und Bodenordnung). Da es in Aachen keine Übersicht über die vorhandenen, im Bau befindlichen, bereits genehmigten und noch nicht in Anspruch genommenen Baueinheiten gibt, wird weiterhin einfach bei jedem FNP-Änderungsantrag ein "erheblicher" Bedarf behauptet.

Für die FNP-Änderung 128 wurde dies schon vor zwei nunmehr drei Jahren und wird dies noch heute behauptet, obwohl zwischenzeitlich schon viele Wohnungen und Neubauten entstanden sind bzw. zurzeit noch entstehen. Ein aktueller Bedarf ist daraus nicht zu erkennen. Eine "Zuwachstabelle" ab einem gewissen Stichtag, wie sie die BI-Dell seit längerer Zeit führt,  wäre für die weiteren städtischen Planungen sicherlich hilfreich und für alle BürgerInnen zur Einsichtnahme sinnvoll.

offen

FNP, BP

Veraltete Gutachten

Die Gutachten zum Verkehr, Bebauung (Masterpläne 2006+2012), Strategie Wohnen (2009), sind alle hoffnungslos veraltet. Selbst die sogenannte Aktualisierung des empirica/Quaestio 2009 Gutachtens, die im August 2015 zuletzt erneut "aktualisiert" aber deren nachgewiesene Fehler bisher nicht korrigiert wurde, ist schon heute wieder veraltet und die Aussagen werden von der Stadt selber schon nicht mehr befolgt.

Die bisher erstellten Gutachten zur Richtericher Dell sind zum überwiegenden Teil alt bis sehr alt und ihre Aussagen zum Teil nicht mehr gültig (z.B. empirica/Quaestio 2009, Leitprojekte Masterplan 2012, Kostenschätzungen, Verkehrsgutachten 2006, Aktualisierung Quaestio 2014 etc.), werden aber weiterhin so zitiert, als wenn ihre Aussagen weiterhin Gültigkeit hätten. Das sehr fatal für eine sachdienliche Stadtplanung und für die BürgerInnen und wohl auch für die Presse, was viele Artikel belegen, sehr irreführend.

 

offen

         
 

 

 

Erfüllung der Forderungen im Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) durch die Stadt Aachen

Übersicht über die wichtigsten Kritikpunkte der BI-Dell zur allgemeinen FNP- und BP-Planung der Stadt Aachen für die Richtericher Dell

 

Verfahren

Kritikpunkt

Grund

Erläuterung

Stand

 

FNP

Bedarfsnachweise nicht erbracht

LEP Forderung: Wohnneubaubedarfsnachweis bei Inanspruchnahme von Außenbereichen.

Der LEP fordert, dass die Innenentwicklung zu bevorzugen ist. Eine Außenentwicklung, wie in der Richtericher Dell, muss gesondert nachgewiesen werden. Dies konnte die Stadt Aachen bisher nicht leisten.

offen

 

FNP

Bevölkerungsentwicklung (bewusst) falsch berechnet und gewertet (Quaestio 2014 Gutachten)

LEP Forderung: Zum Wohnungsneubaubedarfsnachweis gehört die Darstellung, Einschätzung und Bewertung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in Aachen.

Die im bedenklichen und fehlerbehafteten Quaestio-2014-Gutachten beschriebene und in Grafiken dargestellten Bevölkerungsentwicklungsprognose basiert nachweislich auf den Melderegisterwerten der Stadt Aachen und nicht auf den Zensus 2011-Werten, was schon von der Stadt bestätigt wurde. Genehmigungsrechtlich ist laut LEP die Berücksichtigung der Zensuszahlen als Berechnungsbasis erforderlich.

offen

 

FNP

Folgekostenberechnung fehlt

LEP Forderung: Berechnung und Dimensionierung der Folgekosten (Gebühren etc.) bei Erschließungen im Außenbereich

Es liegen keinerlei Berechnung der zu erwartenden Folgekosten durch die geplante Neuerschließung im Außenbereich vor, die durch die Aachener BürgerInnen zu bezahlen sein werden.

 

 

FNP

Kein Siedlungsmonitoring  vorhanden

Der LEP fordert von jeder Gemeinde in seinem neuen Entwurf 2015 ein Siedlungsmonitoring, das weit über ein Baulandkatster hinausgeht, um die Innenentwicklungspotentiale erkennen und ausschöpfen zu können. Ein Siedlungsmonitoring muß alle zu Wohnungs- und Gewerbezwecken bebaubaren Flächen im Innenbereich enthalten und nicht nur die verfügbaren städtischen Flächen.

Ein sogenanntes Baulandkataster, das eigentlich nur ein Baulückenkataster ist, wurde im Januar 2016 von der Stadt Aachen nach exterm langer "verwaltungsinterner Abstimmung" -was immer auch darunter zu verstehen ist- ausschließlich im Rats-GIS veröffentlicht. Parameter, Randbedingungen und Benutzerhinweise sind nicht veröffentlicht worden und sollen es nach Auskunft des bearbeitenden Amtes auch nicht werden. Das heißt wohl eher, dass die möglichen Erschließungs- und Bauflächen  in einem politisch-normativen Sinne verkleinert wurden, um den Außenbereich in Anspruch nehmen zu können. Es darf nicht sein, was die Stadtverwaltung nicht will.

Nur marginal und ansatzweise begonnen. Das Baulückenkataster ist nur für BürgerInnen zu benutzen, die eine Grundausbildung in der Benutzung von Graphischen Informationssystemen (GIS) haben. Das ist nicht bügerInnenfreundlich!

 

         

 

 

 

Formale Verfahrensgestaltung

Übersicht über die wichtigsten Kritikpunkte der Bi-Dell zur Konformität mit dem Raumordnungsgesetz

 

Verfahren

Kritikpunkt

Grund

Erläuterung

FNP

Verfahrenskonkurrenz

Das Raumplanungsgesetz lässt nur eine Bebauungsplanung auf einer Fläche zu.

Mit dem Verfahren der Neuaufstellung des FNP 2030 Aachen und den FNP-Änderungsverfahren Nr. 131 und 128 greifen drei voneinander unabhängige Planungsverfahren auf die selben Flächen zu. Das darf nicht sein, besonders nicht, wenn die Plandarstellungen in vielen Bereichen entscheidend voneinander abweichen.

FNP

Verfahren nicht eineindeutig

Die Verfahren zur Änderung des FNP 1980 (FNP-Änderung 131 und FNP-Änderung 128) sind auch Teil der Neuaufstellung des FNP 2030 Aachen, weichen aber in ihren Inhalten und Darstellungen oft erheblich voneinander ab -Kuddel-Muddel-

Wenn die BürgerInnen Anregungen, Kritiken, Einsprüche etc. zu einem Verfahren vorbringen ist es nicht rechtlich gesichert, ob diese Eingaben gleichzeitig auch für das andere Verfahren Gültigkeit haben. Da aber Darstellungen und Texte sich in beiden "parallel" laufenden Verfahren oft unterscheiden, können die Eingaben zu ein und derselben Fläche nicht immer gleich sein und ggf. daher in dem jeweils anderen Verfahren evt. auch nicht berücksichtigt werden. --> -FNP-Salat-

BP

Verfahren nicht eindeutig

Am 06.03.2014 wurde die Aufstellung des Bauleitplanverfahrens FNP-Änderung 131 und BP 955 im Planungsausschuss beschlossen und am 27.03.2015 öffentlich bekannt gemacht.

Im Aufstellungsbeschlluss ist mit dem BP 955 der gesamte 2. Bauabschnitt Wohnen ausgewiesen worden.

Seit geraumer Zeit (ohne neuen Aufstellungsbeschluss) wird unter BP 955 nur noch von der Erschließungsstraße / Ortsumgehung Richterich und nun von einer Hauptstraße gesprochen. Für einen solchen Bebauungsplan gibt es aber keinen Aufstellungsbeschluss nur Willensbekundungen und Aufträge an die Verwaltung. Das ist aber kein rechtlich verbindlicher zu veröffentlichender Aufstellungsbeschluss.

Das ist alles für die BürgerInnen sehr verwirrend, weil hier die Verfahrenstrennungen nicht mehr eindeutig nachvollziehbar sind.

Einwendungen zur Straße (als BP 955) könnten später einfach als Einwendungen zum Wohnen (BP 955) betrachte werden. Weil bei einem Straßenverfahren natürlich keine Einwendungen zum Wohnen gemacht werden, könnten dann mögliche Einwendungen zum  Wohnen unter den Tisch fallen, da sie auch nicht abgefragt worden wären. Trick 17 mit Selbstüberlistung! Oder doch Unvermögen und schlechte Organisation?

Da zur Straßenplanung keine Einwendungen zum Wohnen kommen werden, könnte das für den BP 955-Wohnen einfach übernommen werden; d.h. es könnte behauptet werden, dass keiner etwas gegen das Wohnen gehabt hätte.

Rechtlich ist das alles höchst bedenklich.

FNP, BP

Widersprüchliche, verwirrende, ständig wechselnde karographische Darstellungen

Die kartographischen Darstellungen in "Bekannmachungen", mehreren FNP-Änderungsverfahren und den Bebauungsplänen zur Richtericher Dell sind in zeitlich parallelen Veröffentlichungen nicht deckungsgleich.

Die BürgerInnen können nicht mehr nachvollziehen, was in welchem Verfahren dargestellt und vorgestellt werden soll.

       
 

Keine nachprüfbare, objektive und neutrale Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Einnahme-Ausgabe-Berechnung

Übersicht über die wichtigsten Kritikpunkte der Bi-Dell zur Wirtschaftlichkeit der Planungen

 

Verfahren

Kritikpunkt

Grund

Erläuterung

FNP / BP

Kosten / Nutzen nicht ermittelt

Das Baugesetzbuch und die Gemeindeordnung fordern, dass die Bürger nicht gefährdet werden dürfen.

Es liegen für das Vorhaben in der Richtericher Dell trotz vielfacher Nachfrage u.a. keinerlei Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor. Das setzt das Wohl vieler BürgerInnen der Stadt Aachen nichtkalkulierbaren Risiken aus, was sich in Gebühren- sowie Steuererhöhungen bemerkbar machen wird.

Vorlauf / BP

Kosten werden überhaupt nicht und wenn dann nicht realistisch ermittelt sowie die Berechnungen nicht transparent  dargestellt

Die BürgerInnen müssen detailliert wissen, was sie später zu finanzieren haben.

Es wird vorgeschoben, dass wie bei allen Großprojekten (vgl. Avantis, Tivoli etc. oder Stuttgart, Berlin usw. -Weiteres beim Bund der Steuerzahler-)die zu erwartenden Kosten im Vorlauf nicht zu beziffern seinen. Das stimmt nicht; was die Stadt Aachen vielleicht nicht kann, können Fachleute sicherlich leisten. Selbst die Bi-Dell hat eine detaillierte Kostenkalkulation auf die Webseite gestellt. Darin wurden die Schätzung der bisher (2015) angefallenen Kosten von der Stadt auf Anfrage bestätigt und zuletzt übertraf die Kosteneinschätzung des neuen Baudezernenten z.B. für die Ortsumgehung Richterich (AN 29.08.2015) mit 10 Millionen € sogar den bisher von der Bi-Dell geschätzen Wert von 9,3 Millionen € zuzüglich Planungs- und Verwaltungskosten. Das zeigt mittlerweile, dass die für das Bürgerbegehren erforderliche von der Stadtverwaltung "geschätzte" Kostenaufstellung politisch-normativ geschätze Kosten waren, um die BürgerInnen von ihrer Stimmabgabe für das Bürgerbegehren abzuhalten.

 

Weitere Aufstellungen werden noch erarbeitet.


C) Weitere Erläuterungen

Stand 30.07.2019

Achtung: VERFAHRENSENDE !!!

Die FNP-Änderungsverfahren Nr. 128 und 131 werden laut Schreiben des OB vom 22.05.2019 auf eine Frage der BI Dell im Rat am 08.05.2019 nicht mehr weiter verfolgt und gehen im "neuen" Flächennutzungsplan Aachen*2030 auf.

Seit der Offenlage des Entwurfs des Flächennutzungsplan Aachen*2030 hat sich die Flächendarstellung in der Richtericher Dell verändert.

Der FNP AC*2030 weist nun nur noch die folgenden Flächen in der Richtericher Dell aus:

(C) 2019 Geodaten Stadt Aachen / mod. 2019 BI Dell

Bem. Violett: Flächen für die Wohnbebauung / Gelb: Hauptverkehrsstraßen

 

 

Stand 21.08.2017

Im neuen GIS-System der Stadt Aachen sind weitere Planunterlagen für das Bebuungsplanverfahren 955 eingestellt worden:

Zur gleichen Zeit ist im Ratsinformationssystem für denselben Bebauungsplan BP 955 (Erschließungsstraße) nun der folgende Plan zu finden, der sich nicht mehr mit den Planunterlagen des Aufstellungsbeschlusses vom 06.03.2014 und auch nicht mit der aktuellen Darstellung im neuen GIS-System der Stadt / Städteregion Aachen deckt:

Damit existieren zumindest vier unterschiedliche Darstellungen für dieses BP955-Verfahren, was für "Otto-Normalverbraucher" gerade auch nach einem rechtswirksamen Aufstellungsbeschluss vom 06.03.2014 wohl langsam nicht mehr nachzuvollziehen ist. Wussten die Politiker beim Aufstellungsbeschluss, was sie da aufstellen wollten und blickt von denen heute überhaupt noch einer durch? Die BI-Dell verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und wird die entsprechenden Fragen bald stellen müssen. Der Aufstellungsbeschluss

Stand 27.07.2017

In die Bezirksvertretung Richterich wurde am 17.05.2017 eine neue Vorgehensweise für die Gestaltung der Baustraße zur BAB als Beschlussvorlage eingebracht. Ohne Aussprache in der öffentlichen Versammlung der Bezirksvertretung wurde die zuvor zwischen den Fraktionen still vereinbarte Beschlussformulierung dann auch einstimmig verabschiedet. Insofern sind die ausspachelosen Beschlüsse der Bezirksvertretung und des Mobilitätsausschusses bisher nur Sandkastenspiele der PolitikerInnen. Damit soll die Erschließungsstraße von der Horbacher Straße aus gebaut werden; zumindest der Nordwestliche Teil. Unsere sehr konservative Kostenschätzung loegt hierfür bei ca. 3,5 Mio. € für die Baustraße und mehr als 20 Mio. € für die Erschließunghsstraße; aber Aachen hat's ja! Gott sei Dank müssen hierfür erst einmal die FNP-Änderungen 128 und 131 (ggf. auch der FNP-2030*AC) rechtskräftig genehmigt und die Bebauungspläne BP 950 und 955 rechtskräftig beschlossen werden.

Aus Sicht der BI-Dell sieht der Beschluss, der im Mobilitätsausschuss am 01.07.2017 bestätigt wurde, etwa den in der folgenden Abbildung skizzierten Verlauf der Baustraße zur BAB vor.  Links die Baustraße von der BAB-4 bis zur geplanten Kreutzuung der Erschließungsstraße mit der Horbacher Straße.

(C) BI-Dell 2017

Weiterhin laufen in der Richtericher Dell die folgenden Bauleitplanverfahren parallel zueinander.

(C) BI-Dell 2017

Stand 23.02.2017

In der Niederschrift zur Sitzung des Mobilitätsausschusses, der federführend für die Umgehungsstraße ist, ist eine weitere Planvariante für die Umgehungsstraße und den Feuerwehrneubau in der Anlage (PPP zur Sitzung MoA) veröffentlicht worden.

(C) Stadt Aachen 2016/17

Seltsamerweise weicht diese PPP im Anhang zur Sitzung von der PPP ab, die in der vorherigen Sitzung vom 16.11.2016 der Bezirksvertretung Richterich gezeigt wurde und die dem Protokoll zur BV-06 Sitzung beigefügt worden ist. Damit hatten beide Gremien unterschiedliche Vorlagen zum selben Thema. Aus unserer Sicht etwas seltsam.

PPP zur Sitzung der Bezirksvertretung.

PPP zu den nachfolgenden Sitzungen von Mobilitäts- und Planungsausschuss.


2017


Stand 31.12.2016

Parallel zum Bauleitplanverfahren 2 (FNP-Änderung 131 und ?BP 955? Ortsumgehung/Bebauung) wird zurzeit ein weiteres BP Verfahren bearbeitet.

Das Bauleitplanverfahren 970 "Neubau Feuerwehrhaus" hat sich in den Bereich des FNP-Änderungsverfahren 131 "eingeschlichen", da es im nichtöffentlichen Teil der PL-Ausschusssitzung beschlossen wurde. Der Beschlusstext ist für die Öffentlichkeit nicht einsehbar, lediglich eine Bekanntmachung in der Zeitung vom 3.12.16 lieferte Hinweise auf den Verfahrensbeginn, an den sich bereits 11 Tage später die frühzeitige Bürgerbeteiligung anschloss (HauRuckVerfahren):

Das nachfolgende Bild war in der Offenlegung der Unterlagen im Bezirksrathaus Richterich ausgestellt.

(C) Stadt Aachen 16.12.2016

Angeblich wurde eine sogenannte "Programmberatung" mit einem uns unbekannten Beschluss im nichtöffentlichen Teil einer Planungsausschusssitzung verabschiedet. Die Bekanntmachung spricht aber von einer "Aufstellung eines Bauleitplanes Nr. 970 .... " was einen Aufstellungsbeschluss suggeriert. Auch ein intensiver Schriftwechsel mit der Verwaltung konnte dieses Vorgehen verwaltungsrechtlich nicht eindeutig einordnen. Der "uneinsichtige" Beschluss sah angeblich vor, eine Vorstellung der Planungen in der Bezirksvertretung durchzuführen und anschließend kurz darauf bereits die "frühzeitige" Bürgeranhörung zu veranstalten, beides ohne große "Vorwarnzeit" für die Bürgerschaft.

Wir haben sowohl an der Vorstellung in der BV06 als auch an der "Frühzeitigen" teilgenommen und unsere Bedenken und Anregungen in das Verfahren eingebracht.

Hauptknackpunkt für den Neubau ist aus unserer Sicht die Tatsache, dass die Verwaltung sicherlich meint, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des FNP-Änderungsverfahrens 131 "durchziehen" oder sogar das FNP-Änderungsverfahren 131 entweder damit verwässern oder sogar beschleunigen zu können. Die Unterlagen zum "parallelen" FNP-Änderungsverfahren lassen kein eigenes Verfahren erkennen , obwohl es auf einem bereits laufenden FNP-Änderungsverfahren 131 durchgeführt werden soll. Das ist planungsrechtlich nicht zulässig, da es sich um zwei konkurrierende Verfahren auf der gleichen Fläche handelt. Entweder wird das FNP-Verfahren 131 verändert oder das neue FNP-Änderungsverfahren Nr. XXX in das FNP-Änderungsverfahren Nr. 131 überführt.

(C) Stadt Aachen 06.12.2016

Wir haben diese Diskrepanz moniert und vorgeschlagen, dass nach der endlich erfolgten Variantenentscheidung das FNP-Änderungsverfahren 131 auf die Ortsumgehung Richterich beschränkt und in dem "freiwerdenden" Teil des "alten" FNP-Änderungsverfahrens 131 ein eigenes, lokal begrenztes FNP-Änderungsverfahren für den Neubau des Feuerwehrhauses durchgeführt werden sollte. Zudem haben wir auch einer anderen, auch von der Stadt angeführten Variante den Vorzug gegeben. Unser Vorschlag ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

(C) BI-Dell 14.12.2016

In der vorstehenden Abbildung ist die Planung noch von dem derzeit aktuellen FNP-Änderungsverfahren Nr. 131 abhängig, was nur durch eine Entflechtung der FNP-Änderungsverfahren bewirkt werden könnte. Damit wäre dann auch das Bauleitplanverfahren für den Feuerwehrneubau unabhängig von den weiteren Bauleitplanverfahren und könnte so sicherlich schneller verwirklicht werden. Aber so, wie wir die Verwaltung kennen, wird sie sich dem aus "Trotz" nicht anschließen können, da von der Bi-Dell sicherlich nichts Gutes und Konstruktives zu erwarten ist wink. Die Politik wird sich dem sicherlich erst recht nicht anschließen. Dummheit und Stolz wachsen nun mal auf einem Holz. Wir werden sehen, ob sich das alte Sprichwort bestätigt.


(C) Stadt Aachen 16.11.2016

Ob es sich bei der Korridordarstellung um den Bebauungsplan 955 und/oder die angepasste Flächennutzungsplanänderung 131 handelt, blieb unklar. Eine solchermaßen reduzierende Anpassung und Beschränkung auf die reine Straßenplanung der Flächennutzungsplanänderung 131 wäre aus unserer Sicht natürlich zu begrüßen und auch planerisch logisch.

Seltsamerweise wurde im Planungsausschuss eine andere oder ggf. eine noch weiter überarbeitete Version der PPP vorgetragen, die wesentlich umfangreicher war, als die bei der BV06 gezeigte PPP. Somit hatten BV06 im Gegensatz zum Mobilitäts- und Planungsausschuss unterschiedliche Informationstiefen zur selben Beschlussfassung vorliegen, was ein irritierend ist (Naivität?, Absicht? oder Schilda?).

Die obige Darstellung kann auch noch nicht richtig sein, da diese Variante in weiten Bereichen die Gastrasse zumindest tangieren würde, entgegen der verbalen Darstellungen in den Sitzungen. Also warten wir weiter bis mal eine "echte" Planung auf den Tisch gelegt wird.

Stand 30.09.2016

Neue Variante der Umgehungsstraße Richterich in der Mache?

Dass sich seit September 2015 relativ wenig in der Richtericher Dell getan hat, wundert uns natürlich. Dies vor allem vor dem Hintergrund der "Beschleunigungsdebatten" und der damit verbundenen "Beschimpfungen" gegen die BI-Dell, seitens des PL-Ausschussvorsitzenden und des Fraktionschefs der "Grünen" die wir uns im Planungsausschuss anhören mussten, ohne entsprechend reagieren zu können.

Zuletzt haben wir aber erfahren, dass die Stadt Aachen sich mit der Umgehungsstraße besonders hinsichtlich der Unterfahrung der DB-Strecke Aachen-Mönchengladbach extrem schwer tut. Die Bahn (DB) ist aus unseren Erfahrungen kein leichter Vertragspartner, wenn man in ihre Anlagen eingreifen will. Darauf haben wir schon seit Anbeginn unserer Aktivitäten mehrfach hingewiesen. Gewöhnlich verlangt die DB bei solchen Bauvorhaben eine Planungstiefe vor der Einleitung einer Planfeststellung, die die Stadt Aachen sicherlich bei weitem noch nicht erreicht hat. Zudem lässt die DB normalerweise keine Fremdplanung zu, sondern plant selber gegen sehr gute Kostenerstattung.

Aus diesen aber sicherlich auch aus anderen Gründen ist die Stadt momentan wohl dabei, die Umgehungsstraße in Form einer großen Brückenlösung mit Überquerung des Amstelbaches und der DB-Trasse zu planen.

Erfahren Sie mehr zu den Varianten der Umgehungsstraße Richterich und dem Bebauungsplan BP955Bund dort unter dem Punkt 08 Verkehrsanbindung.

Wer allerdings hofft, dass damit die DB aus dem Boot sei, der kennt die DB schlecht, denn auch für eine "Überfahrung" der DB-Trasse wird eine Kreuzungsvereinbarung mit einer Planfeststellung erforderlich. 


2016


Stand 05.06.2015

Es gab im Juni 2015 nach fast zwei Jahren mal endlich wieder was "altes" Neues:

(c) 2015 Stadtplanungsamt Aachen

Wenigstens sind hier die Verhältnisse ein wenig deutlicher und nachvollziehbarer dargestellt.

Wie man aber sieht, ist der "Wurmfortsatz" rechts (östlich) der Bahntrasse doch noch Gegenstand sowohl im FNP Änderungsverfahren 131 als auch im BP 955.

Damit sind unsere Widersprüche zum FNP 2030 AC  bestätigt worden und die Planverfahren weisen unterschiedliche Gebiete aus.

Demnach ist bezüglich der Richtericher Dell entweder der FNP 131 oder der FNP 2030 AC falsch.

Für den schraffierten Bereich: "Bebauungsplan 955" gibt es keinen Aufstellungsbeschluss. Der damalige Aufstellungsbeschluss BP 955 umfasste (fast) die gesamte Fläche des FNP-Änderungsverfahren 131.

Verwirrung ist anscheinend bei Stadtplanungen Trumpf!

Der von der Stadtverwaltung prognostizierte Baubeginn für den Ersten Bauabschnitt wird für die letzte Hälfte 2018 angegeben und für die Umgehungsstraße die letzte Hälfte 2019. Damit soll der erste Bauabschnitt ein Jahr vor dem Baubeginn der Umgehungsstraße angefangen werden. Neuere Unterlagen in der AZ und AN zitieren den neuen Planungsdezernenten in der Form, dass das Bebauungsplanverfahren für die Straße 2018 abgeschlossen sein und die Ortsumgehung ca. 2020 fertig sein wird.

Alle Versprechen: "Erst die Straße, dann die Häuser", sind immer nur hohle Floskeln, solange von der Stadtverwaltung und Politik in Aachen keine eindeutigen und verbindlichen Vorgaben gemacht werden. Erst die Straße fertig, dann Beschluss Bebauungsplan 950. Hierfür müsste allerdings die Änderung des Flächennutzungsplans 1980 Nr. 128 vom Bebauungsplanverfahren getrennt werden. Das wäre ganz in unserem Sinne, da dann vorher feststünde, ob diese Änderung ohne ausreichende Begründung überhaupt erfolgen kann. Das wäre für die Richtericher Dell gut und auch für das Stadtsäckel.


2015