(C) BI-Dell, Stand 17.03.2020
30.07.2019
13.07.2019 Die Offenlage des FNP AC*2030 endete am 12.07.2019 nach effektiv nur 24 möglichen Bearbeitungs- bzw. Offenlagetagentagen, obwohl nach BauGB mindestens 30 Tage gewährt werden müssen. Am 12.07.2019 habe wir unsere 140 Seiten starke Einwendung der BI-Dell zur Offenlage des Flächennutzungsplans Aachen*2030 abgegeben. Die Abgabe der Einwendungen der BI-Dell erfolgte fristgerecht im Sekretariat der Stadtverwaltung - Lagerhausstraße 20 - Aachen - Ebene 4.
31.05.2019
Eine Anfrage der BI-Dell an den OB im Rat der Stadt Aachen am 08.05.2019 wurde am 22.05.2019 durch den OB schriftlich beantwortet. Danach sollen ab dem Offenlagebeschluss die weitere Bearbeitung der Flächennutzungsplanänderungen Nr. 128 und Nr. 131 nicht weiter verfolgt werden, so dass ab diesem Datum nur noch der "neue" Flächennutzungsplan Aachen*2030 weiter betrieben werden soll und damit wohl auch als allein rechtsverbindliches FNP-Änderungsverfahren betrachtet werden kann.
Eine Bestätigung zur planungsrechtlichen Relevanz dieser Verfahrensüberführungen wird von der BI-Dell noch bei der Bezirksregierung in Köln eingeholt.
Die weitere Bearbeitung der FNP-Änderungen 128 und 131 bzw. der sogenannten "Neuaufstellung" wird nun durch die BI-Dell ausschließlich auf dieser Web-Seite stattfinden und sich auf die Eingaben bzw. Stellungnahmen zur Offenlage des Flächennutzungsplans Aachen*2030 konzentrieren.
31.05.2019
Eine Fortschreibung der Grundlagendaten von 2014 wird in den nachfolgenden Diagrammen dargestellt, die von der BI-Dell auf der Grundlage der städtischen Daten (Melderegister, Wohnungsmarktberichte, etc.) erarbeitet worden sind.
Bevölkerungsentwicklung (Auswertung qualitativ und quantitativ):
Wohnungsreserven der Stadt Aachen bis Ende 2017 (aus Wohnungsmarktberichten bis 2018 darin zuletzt -Daten bis 2017-):
(C) BI-Dell, 2014/2019
31.05.2019
Am 04.04.2019 wurde die Offenlage im Planungsausschuss, im zweiten Quartal 2019, also nach 5 Jahren Laufzeit seit dem Beginn der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, beschlossen. Der Vorstellungstermin und damit die Offenlage nach BauGB solle ca. 2 Wochen vor den Sommerferien beginnen und dann noch 3 Wochen in die Sommerferien reichen. Wie immer seitens der Stadt ein sehr bürgerfreundlicher Terminansatz , so dass den Urlaubern die Sommerferien zur Einspruchsbearbeitung zur Verfügung stehen wird und ggf. die Sommerferien versalzen werden. Auch auf Nachfragen der BI-Dell im Rat konnte der Rat mit der terminlichen Gestaltung nicht umgestimmt werden; was wären schon 2 Monate mehr für die Bürgerschaft im Vergleich zu einer über 20-jährigen Planungszeit der Stadt? Städtische Arroganz soll anscheinden das bisherige Chaos incl. zweifelhafter Entscheidungen im Planungsausschuss zur Offenlage bei der Wahl bzw. Streichung von Umwidmungsflächen vertuschen.
Allerdings: noch steht der Termin nicht fest!