Schwächen - Weakness

(C) BI-Dell, Stand 30.10.2019

 

Schwächen:

  1. KOSTEN - Sehr hohe Erschließungskosten für Grunderschließung und Erschließungsstraße, die auf die Anrainer umgelegt werden; d.h. auf alle BürgerInnen.
  2. FOLGEKOSTEN - Neue finanzielle Belastung der BürgerInnen mit Gebühren und Steuererhöhungen durch die Stadt Aachen (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer etc.) wie schon für die mehr als 6 Millionen € Folgekosten pro Jahr von AVANTIS, TIVOLI etc. bedingt durch Erschließung, Verkehrserzeugung, Versorgung im Außenbereich, Zinsen und Tilgungen der "öffentlichen Hand".
  3. HOHE AUSGLEICHSKOSTEN - Da in der Richtericher Dell ca. 37 ha sehr wertvolle Böden vernichtet werden sollen, müssen sie gleichwertig mit ca. 750 ha an anderer Stelle ausgeglichen werden, was hohe Ausgleichskosten verursachen, bzw. überhaupt nicht auf dem Stadtgebiet von Aachen möglich sein wird.
  4. EINTÖNIGKEIT - Verarmung einer in mindestens vier Jahrtausenden gewachsenen, alten, sehr schönen Kulturlandschaft durch kasernenartigen Stadtteilneubau mit neuzeitlicher aber seltsamer Stadtmauer als "planerischer Akzent" an der Nordgrenze.
  5. UMWELTBELASTUNGEN - Erhöhung der Lärmbelastung, Feinstaubbelastung, Geruchsbelastung und Abgasbelastung in Richterich und Horbach.
  6. KLIMA & KLIMAERWÄRMUNG - Verlust der lokalen Klimakühlung durch die natürlich gewachsenen Böden aufgrund von  Versiegelung mit einem Äquivalenzkostenvolumen von 1 - 2 Millionen € pro Jahr, wenn man die gleiche Kühlleistung technisch erzeugen wollte. Dies ist ein aktiver Beitrag der Stadt Aachen zur anthropogenen Klimaerwärmung. Zudem wird das 37 ha große Kaltluftenstehungsgebiet, die nach Nordosten gerichteten Kltluftbahnen sowie ein Kaltluftsammelgebiet unwiederbringlich durch die geplante Bebauung zerstört.
  7. UMWELTZERSTÖRUNG - Unwiederbringliche Zerstörung natürlich gewachsener, sehr wertvoller Börde-Böden mit sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (AZ>>75!).
  8. VERALTETE PLANUNGEN - Unvollständige, z.T. unverständliche, nicht bzw. nur sehr schwer nachprüfbare Unterlagen zu den Baubegehrlichkeiten der Stadt Aachen in der Richtericher Dell aufgrund von total veralteten Planungsgrundlagen und Planungsvorstellungen.
  9. UNZUREICHENDE GRUNDLAGEN - Die Basisdaten für den Nachweis der Erfordernis für diese Planungen stammen von 1998 bis 2007 und sind heute nicht mehr anwendbar. Zudem werden die meisten Unterlagen von der Stadt Aachen nicht aktuell, nachprüfbar, plausibel, vollständig und für alle zugänglich vorgelegt. Eine Aktualisierung der nicht eingetretenen Prognosen des Basisgutachten empirica/Quaestio 2009 durch das Gutachten Quaestio-2014 und zuletzt Quaestio 2018 ist in vielen Bereichen sehr stark fehlerbehaftet. Das im Januar 2016 vorgelegte "Baulandkataster" ist nur ein Bäulückenkataster und damit unvollständig und für Genehmigungsverfahren nach BauGB und neuem LEP NRW nicht ausreichend. Die Prognosen aus dem im Jahre 2018 vorgelegte Gutachten zur Fortschreibung der Bevölkerungsentwicklung (Quaestio 2018) werden bereits durch die laufenden Zahlen (bis Mitte 2019) aus dem Melderegister widerlegt.
  10. UNSTIMMIGKEITEN - Die verschiedenen Daten zur Bevölkerung und dem Wohnungsbedarf liegen nur mosaikhaft vor und weichen z.T. erheblich voneinander ab. Bevölkerungsprognosen, Leerstände, Wohnungssuchende, Bauüberhänge, Baugenehmigungen, Baulücken, Brachflächen, minder genutzte Flächen etc. sowie deren Abhängigkeiten untereinander können kaum zusammengeführt werden und lassen so keinen dringenden Bedarf für Wohnungsneubauten im Außenbereich erkennen.
  11. PLANABWEICHUNGEN - Die bisher öffentlich vorliegenden Plan- und Kartenunterlagen entstammen nicht einem Guss, sondern zeigen untereinander z.T. erhebliche Abweichungen untereinander (z.b. Masterplan 2006, Rahmenplangebiet 2013. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 131, "neuer" Flächennutzungsplan 2030 Aachen, etc.) bzw. zeigen nicht alle geplanten Gewerke (z.B. Baustraße-BAB, Grüner Saum, Bankerfeldstraße etc.).
  12. MANGELNDE AKTUALITÄT - Viele Anträge und Planungen basieren auf veralteten Unterlagen. Die Bedarfsbegründung stammt aus dem Jahr 1998, die Wohnungsplanung (Masterplan 2006) aus dem Jahre 2006, das Verkehrsgutachten aus dem Jahre 2007 und die wasserwirtschaftlichen Planung aus dem Jahre 2007, die bisher nicht aktualisiert worden sind.
  13. EINSCHRÄNKUNGEN - In vielen Gutachten werden in den Vorworten Einschränkungen genannt, die bei der Erstellung der Gutachten von der Stadt Aachen vorgegeben worden sind. So sollte das Verkehrsgutachten nicht den potentiellen Zusatzverkehr aus den Gewerbegebieten Avantis, Trilandis und aus dem niederländischen Grenzraum berücksichtigen. Empirica/Quaestio 2009 beschränkte unwidersprochen seine Interpretationen auf den nichtstudentischen Bevölkerungsteil. Ob weitere Einschränkungen auch in laufenden Untersuchungen z.B. UVS zur Erschließungsstraße, Archäologie, Baugrund etc. existieren, kann nicht beurteilt werden, da die Stadt Aachen diese Gutachten erst zur Offenlage auslegen will, dies aber nich getan hat. Damit bleiben die Aussagen dieser Gutachten "geheim".
  14. UNAUSGEWOGENHEITEN - Die Bezeichnung: "zielgruppenorientierte Bebauung" dient der Schaffung von teurem bis sehr teurem Wohnraum fast ausschließlich für reiche, gut verdienende Bauwillige, so sie denn vorhanden sind. Die dringend erforderlichen, öffentlich geförderten Wohnungen im unteren Mietpreissegment werden sträflich vernachlässigt und sind für die Bebauung der Richtericher Dell bisher nicht erkennbar.
  15. VERNICHTUNG UNSERER LEBENSGRUNDLAGEN - Da in der Richtericher Dell fast ausschließlich sehr hochwertige landwirtschaftliche Flächen auf sehr schützenswerten Böden zerstört und damit unbrauchbar gemacht werden, fällt die Nahrungserzeugung weg; wodurch u.a. zum Beispiel ca. 8 Millionen Brötchen pro Jahr aus heimischem Mehl nicht mehr gebacken werden können.
  16. MANGELNDE KONTROLLE - Da so viele Unstimmigkeiten und Mängel in den Unterlagen bestehen, ist zu vermuten, dass keine fachlich-sachlichen Kontrollmechanismen vorhanden sind und die Beteiligten und die Gremien der Arbeit der Verwaltung und der Ausschüsse blind vertrauen. Vertrauen ist gut, Kontrolle besser! 
  17. KAPITULATION VOR FAKTEN - In den Offenlageunterlagen zum Entwurf des Flächennutzungsplans Aachen*2030 wird freiweg behauptet, dass sowohl Brachen als auch minder genutzte Flächen nicht quantifizierbar seien, was einer Kapitulation vor dem Unfang der vorhandenen Fakten und ein Bekenntnis der Unterlassung zur Beschaffung dieser Fakten darstellt. Ein sehr chaotisches Durcheinander.

 

 

 

 

(wird weiter von der BI-Dell ergänzt wenn sich weitere Schwächen ergeben)