(C) BI-Dell, Stand 13.04.2020
2019
Der Landesentwicklungsplan (LEP NRW 2017/2019) legt die neuen landesweiten Voraussetzungen für die Flächenneuinanspruchnahme von Außenbereichen d.h. auf der "grünen" Wiese fest.
Hauptgrundvoraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit sind die Vorlage und der Nachweis von:
"Baulandkataster" gem. BauGB (aktuell)
"Siedlungsmonitoring" gemäß LEP-NRW 2017/19
"Aktueller Wohnungsneubaubedarf gemäß Berechnungsvorgaben im LEP-NRW 2017/19"
Liegen diese Grundlagen nicht vor, so ist dies ein Planungsfehler, der durch eine Normenkontrollklage angefechtet werden kann.
Die Stadt Aachen hat bisher noch kein "Baulandkatster" sondern nur ein Baulückenkataster und damit erst recht kein Siedlungsmonitoring. Zudem kann sie bisher den aktuellen Wohnungsneubaubedarf nicht prüffähig nachweisen, da Sie unerklärlicherweise in den politischen Ebenen die hohen privaten Leerstände konsequent ausblendet, keine Brachflächen und minder genutzen Flächen in ihrem "Baulandkataster" ausweist. Ihre angeblichen Nachweise des Wohnungsneubaubedarfes bestehen bzw. bestanden in Form eines angeblich wissenschaftlich grundlegenden "empirica"-Gutachtens von 2009, das bereits 2014 veraltet und eine Aktualisierung bei der Firma Quaestio in Auftrag gegeben wurde. Die "Aktualisierung" liegt seit dem 25.09.2014 vor und wurde vehement von der Stadt verteidigt anstatt kritisch hinterfragt zu werden.
Die Diskussion hierüber wurde zweimal vertagt, der letzte Beschluss erfolgte erst im Juni 2015.
Ein weitere Anlass für eine erneute Bevölkerungsprognose bestand im Jahr 2018 bei der Erarbeitung des Entwurfs zum Flächennutzungsplan Aachen*2030. Dafür wurde von Quaestio eine erweiterte Bevölkerungsprognose erstellt, die bereits 2019 schon nicht mehr bestätigt werden kann, was aus dem nachstehenden Diagramm zu entnehmen ist.
(c) Quaestio 2018 & BI Dell 2019
Bem. der BI Dell:
Von der Stadt Aachen wurde natürlich die glückbringende und hoffnungsträchtige "Trend 2018-Prognose" beschlossen. Wie man eine Prognose politisch beschließen kann, entzieht sich dem normalen Menschenverstand, vor allem wenn andere Varianten zu völlig anderen Ergebnissen führen können. Ein politischer Beschluss dazu ist eher ein Manifest einer "Wunschvorstellung" bzw. Planungspanik. Solche Beschlüsse haben finanziell und auch planerisch weittragende und oft negative Wirkungen, da sie aufgrund der Schwerfälligkeit politischer Entscheidungen nicht an die jeweils aktuellen Tatsachen angepasst werden und diese zumeist auch noch ignorieren. Das ist wohl ein systemimmanenter Fehler, denn die bisherigen Bevölkerungsprognosen von Quaestio haben sich stets nicht bewahrheitet.
Unterstützt wird diese Aussage durch einen Richter (Seibert) am OVG in Münster, der am 30.07.2019 (Vgl. AZ vom 01.08.2019 Seite 9) bezüglich des Luftreinhalteplans der Stadt Aachen mit der folgenden Aussage zum Prognose-Problem in der AZ zitiert wird: "Mit Prognosen ist das ja bekanntlich so eineSache. Schließlich sind sie per se unsicher, weil sie ja in die Zukunft schauen."
Stand 2016
Seit dem 15.01.2015 lag das "Baulandkataster" der Stadt Aachen angeblich vor. Die Vorstellung wurde aber zweimal aufgrund verwaltungsinternem Abstimmungsbedarf vertagt. Am 19.11.2015 wurde das Baulandkataster der Stadt Aachen in Form einer "kurzen" Präsentation im Planungsausschuss vorgestellt; die Präsentation war wirklich "kurz". Ab dem 1.1.2016 wurde das "Baulandkataster" dann in das Rat-Gis eingestellt und damit veröffentlicht. Damit wäre ein seit langem von der BI-Dell geforderter Baustein geschafft. Wir haben das "Baulandkataster" (besser Baulückenkataster) zusammen mit befreundeten Bürgerinitiativen "auf Herz und Nieren" geprüft, damit sichergestellt ist, dass die Stadt Aachen die Innenentwicklungspotentiale nicht herunterrechnen kann. Die Stadt Aachen allerdings hat auch bei der öffentlichen Vorstellung betont, dass sie das "Baulandkataster" nur erstellt hat, es aber nicht aktiv zur Flächenvitalisierung benutzen wird. Es gibt also keinen Prinzen, der die tief schlummernden Potentiale von immerhin über 800 Baulücken wachküssen wird.
Die Stadt Aachen hält sich bereits nicht mehr an die Ergebnisse und Empfehlungen des Quaestio-2014-Gutachtens. Darin wurde gesagt, dass der Geschosswohnungsbau sein Soll erfüllt habe und nur noch geringfügig weiter entwickelt werden solle. Zudem sollte der Einfamilienhausbau besonders in der Richtericher Dell beschleunigt und stark intensiviert werden.
Das genaue Gegenteil ist zurzeit der Fall, der Geschosswohnungsbau ist in vollem Gange entgegen der Aussagen des Gurachtens Queaestio 2014.
Bemerkung:
Bezüglich der von der BI-Dell monierten, umfangreichen und schwerwiegenden Fehler und Mängel des Quaestio-2014-Gutachtens erfolgte durch die Stadtverwaltung eine bestätigende schriftliche Stellungnahme, jedoch wurden die darin akzeptierten groben Fehler und Unwahrheiten bei einer späteren "§Aktualisierung" des Gutachtens nicht korrigiert. Wir hätten so ein Gutachten erst garnicht bezahlt!
Der überwiegende Teil der Sitzungsprotokolle zum Quaestio-Gutachten und der Dell-Beschleunigung stehen nun im Ratssystem.
Hier finden sie einen kleinen Teil der von der BI-Dell monierten, gravierenden Mängel des Quaestio-2014-Gutachtens incl. der Antworten der Stadtverwaltung zu diesen Mängeln und der Bewertung der Antworten durch die BI-Dell.
Aus Sicht der BI-Dell hätte das Gutachten zurückgewiesen müssen und nicht vergütet werden dürfen, bevor nicht alle Mängel in einem korrigierten Gutachten beseitigt worden wären. Aufgrund der Angaben in diesem Gutachten hätten aus Sicht der BI-Dell auch keine Beschlüsse zur Aachen Strategie Wohnen gefasst werden dürfen.
Aber: sachlich begründete Kritik der BI-Dell führt oft nicht zur kritischen Nachdenklichkeit sondern nur zu kopflosen Trotzreaktionen nach dem Motto: Jetzt erst recht; vgl. Avantis, Gewerbepark Brand, Tivoli, neues Vorlesungsgebäude der RWTH Aachen, etc., die alle am wirklichen und vorher auch schon erkennbaren Bedarf vorbei geplant und realisiert wurden.