(C) BI-Dell, Stand 11.08.2021


Aktueller Wohnungsneubaubedarf

2021

Die Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Bevölkerungeentwicklung (Melderegister der Stadt Aachen) und der Quaestio-Prognose 2018 setzte sich auch im Jahr 2020 weiterhin fort, wie aus dem nachstehenden, aktualisierten Diagramm (Halbjahreszahlen Melderegister) zu entnehmen ist. Im Vergleich zum Anstieg der Quaestio-Prognose blieb Stieg die Differenz zwischen der Quaestio 2018-Prognose zur Bevölkerungesentwicklung in Aachen laut Halbjahreszahlen des Melderegisters auf mehr als 4.823 EinwohnerInnen.

 

2020

Die Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Bevölkerungeentwicklung (Melderegister der Stadt Aachen) und der Quaestio-Prognose 2018 setzte sich im Jahr 2020 weiterhin fort, wie aus dem nachstehenden, aktualisierten Diagramm zu entnehmen ist. Im Vergleich zum Anstieg der Quaestio-Prognose blieb schon bisher die Bevölkerungesentwicklung in Aachen um mehr als 3.000 EinwohnerInen zurück.

(c) Quaestio 2018 & BI Dell 2021

2019

Ein weitere Anlass für eine erneute Bevölkerungsprognose bestand im Jahr 2018 bei der Erarbeitung des Entwurfs zum Flächennutzungsplan Aachen*2030. Dafür wurde von Quaestio eine erweiterte Bevölkerungsprognose erstellt, die bereits 2019 schon nicht mehr bestätigt werden kann. Die hierin gemachten Angaben sind wiederum zweifelhaft, da Quaestio 2018 nunmehr von ca. 10.000 neu zu erstelleneden Wohnungen mit den entsprechend vermehrten Flächenbedarfen ausgeht. Zudem bestünde bereits im Jahre der Erstellung (2018) aktuell schon ein Fehlbedarf von 4.500 Wohnungen.

Aus Sicht der BI-Dell werden die Angaben und Prognosen von Quaestio immer zweifelhafter, da sie anscheinend rein arithmetisch aufgrund der bisher schon nicht mehr stimmigen Zahlen berechnet und nicht aufgrund aktueller Analysen neu erstellt werden.

Der Fehlbedarf ist nicht nachgewiesen sondern leitet sich lediglich aus der Differenz zwischen den aufgrund der Gutachten 2009 und 2014 prognostizierten Bebauungsprognosen und den im Vergleich dazu bisher nicht erstellten Wohnungen. So, als wenn die Prognosen vom Gutachter als göttliches Naturgesetz anzusehen seien, dem die Stadt Aachen allerdings nicht gefolgt sei.

Unterstützt wird diese Aussage durch einen Richter (Seibert) am OVG in Münster, der am 30.07.2019 (Vgl. AZ vom 01.08.2019 Seite 9) bezüglich des Luftreinhalteplans der Stadt Aachen mit der folgenden Aussage zum Prognose-Problem in der AZ zitiert wird: "Mit Prognosen ist das ja bekanntlich so eineSache. Schließlich sind sie per se unsicher, weil sie ja in die Zukunft schauen.". Zudem bemängelte er, dass die Stadt Aachen ihre Aussagen auf veraltete Daten stützen würde, obwohl bereits neuere und aktuellere Daten vorliegen würden.

Angemerkt werden darf zu diesem Thema, dass der Bedarf der Richtericher Dell für die geplante Wohnbebauung sich dem Grunde nach auf Daten von 2002 stützt! (Wenn das der Richter wüsste!!!devil).

2018

Seit 2 Jahren haben wir keine neuen Unterlagen zum aktuellen Wohnungsbaubedarf erhalten. Der Wohnungsmarktbericht der Stadt Aachen bis zum 31.12.2016 wies die von uns angeführten Leerstände erstmals explizit im Bericht aus. Zudem wurde eine gewisse Sättigung im oberen Preissegment festgestellt und der hauptsächliche Bedarf für Wohnungsneubauten in Aachen nur im unteren bis mittleren Preissegment bestätigt, so wie es die BI-Dell immer wieder dargestellt hat.

2017

Bald werden wir den "aktuellen" Wohnungsneubaubedarf nach den Vorgaben des neuen LEP NRW kristallklar, nachprüf- und nachvollziehbar von der höchsten Stelle in Aachen, dem Oberbürgermeister, vorgerechnet bekommen, was er uns auf eine Bürgerfrage im Rat zugesichert hat. Zurzeit warten wir aber noch. War nix.

2016

In der Vorlage bezüglich des Sachstandes zur FNP-2030*AC-Bearbeitung für die Planungsausschusssitzung am 25.02.2016 ist zu erkennen, dass die Stadt Aachen nun endlich festgestellt hat, dass im Quaestio 2014 Gutachten noch viele Planungsaufträge hinsichtlich der Wohnungsbaubedarfsermittlung enthalten seien, die die Stadtverwaltung nun und in Zukunft noch abzuarbeiten habe.

Mit unseren Worten: das Gutachten Queastio 2014 hat seinen Zweck nicht erfüllt, so wie wir immer wieder moniert haben. Jetzt ist es uns erst einmal egal, da die Stadt nun wohl erkannt hat, dass sie nun doch die Arbeiten selber erledigen muss, wenn sie eine FNP-Genehmigung unter den Vorgaben des LEP erreichen will.

Wir werden alles eng beobachten. 

2015

Im August 2015 erfolgte eine Korrektur des Gutachtens Quaestio 2014 bei der nur ein "Schreibfehler" in einer Tabelle korrigiert wurde. Alle von uns beanstandeten Fehler, die von der Stadt in einem offiziellen Schreiben bestätigt wurden, sind nicht korrigiert worden. Dieses "Update" im wahrsten Sinne des Wortes "Neuedatierung" lag zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur FNP-Änderung 131 und dem BP-Verfahren 955 im September 2015 öffentlich aus und suggerierte einen aktualisierten Gutrachtenstand! So kann man BürgerInnen leicht "veräppeln" (Sprichwort ist älteren Datums und hat noch nichts mit der IT-Obstmarke zu tun)

 

Anmerkungen:

Weg durch die Gremien der Stadt Aachen

Die Diskussion und der Beschluss zur Vorlage der Stadtverwaltung über die "Aktualisierung" von Quaestio 2014 wurde im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 10.03.2015 vertagt, da das 91-Seiten umfassende Gutachten und die 13 Seiten starke Verwaltungsvorlage zur Sitzung nicht verteilt, sondern erst zwei Tage vorher ins Ratsinformationssystem der Stadt Aachen eingestellt worden war.

Zur Vorbereitung auf die darauf folgende Sitzung des Planungsaussusses am 26.03.2015 haben wir die Politikerinnen und Politiker des Planungsausschusses über einige unserer Ergebnisse der Duchsicht und Analyse des Gutachtens von Quaestio: "  Aachen-Strategie-Wohnen - Aktualisierung und Teilräumliche Ausdifferenzierung  " vom 25.09.2014 schriftlich informiert.

Anscheinend haben unsere Informationen die PolitikerInnen erreicht, denn wir wurden dafür in der folgenden Planungsausschusssitzung mit viel Häme überzogen und mit vielen Beschimpfungen bedacht.

Auch die Sitzung des Planungsausschusses am 26.03.2015 endete analog zur Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses am 10.03.2015 ohne einen positiven Beschluss zu den Empfehlungen in der Verwaltungsvorlage.

Lesen Sie hier unser Protokoll zum Planungsausschuss vom 26.03.2015,TOP Ö3.

Die Beschlussvorlage wurde im Ausschuss: Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft sowie in der Bezirksvertretung Richterich vorgestellt und diskutiert und anschließend im Wohungs- und Liegenschaftsausschuss und im Planungsausschuss "durchgewunken".

 

Erläuterungen

Basis zur Ermittlung des "aktuellen" Wohnungsneubaubedarfs sollte ein von der Stadt Aachen im Herbst 2013 in Auftrag gegebenes Gutachten: "Aktualisierung und teilräumliche Ausdifferenzierung"an die Firma Quaestio sein.

Wie in unseren Anträgen vom 04.07.2013 gefordert, hat die Stadt Aachen zwear im Herbst 2013 die Firma Quaestio beauftragt, das "empirica"-Gutachten zu aktualisieren und für Einzelbereiche eine sogenannte "teilräumliche Ausdifferenzierung" vorzunehmen. Das bedeutete aber in verständliches Deutsch übersetzt: "Quaestio sollte "Kanonenfutter" für die Durchsetzungsstrategie der Stadt Aachen zur Neuinanspruchnahme der Außenbereiche u. a. in der Richtericher Dell für den Wohnungsbau liefern".

Das Gutachten wurde am 25.09.2014 fertiggestellt, im November 2014 in einem "geheimen" Workshop unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert und erst im März 2015 als Anlage zum Tagesordnungspunkt Ö3 des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss veröffentlicht.

Der Versuch von Quaestio, dem Wunsch der Stadt Aachen weitmöglichst zu entsprechen, ist nicht strafbar aber gründlich schief gelaufen. Nicht zuletzt, um sich rechtlich abzusichern, hat Quaestio ein Gutachten erstellt, in dem auf fast jeder Seite Argumente für eine Inanspruchnahme von Bauflächen im Außenbereich dargestellt werden und gleichzeitig Argumente, die gegen eine Ausweitung von Neubauflächen in den Außenbereichen sprechen.

Zudem sind diese Argumente wie eine DNS-Spriale so innig ineinander verwoben, dass es schwer fällt, die eigentlichen Aussagen zu extrahieren. Zumal auch die Grundlagen u. E. nicht eindeutig und sauber hergeleitet worden sind. Sachliche und handwerkliche Fehler sowie fehlende Anlagen und unvollständige Quellenangaben runden aus unserer Sicht den äußerst verwirrenden Eindruck des Gutachtens Quaestio 2014 ab.

Auffalend ist, dass Quaestio mehrfach auf das Fehlen des Baulandkatasters hinweist, trotzdem aber viele Empfehlungen ausspricht, die durch nachfolgende Einschränkungen wieder relativiert werden. Eine neue, fundierte "Aachen-Strategie-Wohnen" aus diesem Gutachten nachprüfbar oder zumindest nachvollziehbar abzuleiten, wird sehr schwer zu bewältigen sein, zumal im Gutachten an vielen Stellen der Aussagewert des Gutachtens selber mehrfach relativiert, eingeschränkt und stellenweise auch negiert wird.