(C) BI-Dell, Stand 12.03.2024

 


 (Bem.: Diese WebSeite wird ständig aktualisiert und ergänzt. Bitte besuchen Sie uns wieder, um stets über den aktuellen Sachstand informiert zu sein.)

Archiv der Informationen (bis 11.2021)


04.11.2021  Planungsausschuss


27.10.2021  Bezirksvertretung Richterich

0. Bürgerfragen (BI-Dell-Bürgerfrage 27.10.2021)

BI-Dell-informiert 25.10.2021)

Artikel in der AN vom 29.10.2021)


26.10.2021  Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss

Wohnungsmarktbericht 2021 (Redaktionsschluss Dez 2020)


25.10.2021  BI-Dell-informiert 25.10.2021

Nächste Sitzung der Bezirksvertretung Richterich am 27.10.2021

Die BI-Dell-Information bezieht sich vornehmlich auf den Tagesordnungspunkt Ö10 der Sitzung der Bezirksvertretung Richterich. Zudem werden Bezüge zu einer fast identischen Nachfrage der "GRÜNEN" vom 12.06.2012 und zur Tagesordnung für die nächste Sitzung des Planungsausschusses am 04.11.2021 hergestellt.

Zum Tagesordnungspunkt Ö5 der Sitzung der Bezirksvertretung Richterich:

Die "Planungs Nullvariante" bzw. der bestehende Status der Verhätnisse in der Richtericher Dell ist und bleibt die umwelt- und klimafreundlichste Variante der mehrfach bedenklichen bis fehlerhaften und immer wieder politisch-normativen Planungsversuche für die Richtericher Dell.

Die Nullvariante hat den höchsten klimaschutzwert, sogar auch wenn er nach den Vorgaben der städtischen Klimarelevanzbewertungen beurteilt wird.

Hier eine Gegenüberstellung der Klimarelevanz einer Bebauung der Richtericher Dell und einer Nullvariante d.h. der Erhaltung der bestehenden Verhältnisse sowie die aktuelle Einschätzung der Klimarelevanz der von der Verwaltung und Politik angestrebten Beschlussfassung zu TOP Ö5 Umsetzung der Rahmenplanung Richtericher Dell.

Erläuterungen zur Versickerungsfähigkeit:

Hier die Beurteilung der Versickerungsfähigkeit (GD NRW) der Bördeböden im Bereich der Richtericher Dell durch den Geologischen Dienst NRW (GD NRW - Krefeld) "open-data-protal-gd-nrw."


03.10.2021  BI-Dell-Informiert

Kommentierungen der BI-Dell (05.10.2021) zur:Anlage 1 der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB)

zur Vorlage für den Ausschuss Umwelt und Klimaschutz am (05.10.2021)

und Planungsausschuss (04.11.2021)


17.07.2021  Diskrepanz zwischen den Prognosedaten und den Melderegisterdaten wächst weiter

Mittlerweile hinkt das tatsächliche Bevölkerungswachstum dem 2018 von Quaestio prognostizierten Bevölkerungswachstum (eine Hauptgrundlage für den FNP Aachen *2030) um 4.823 Einwohner hinterher.

Das blauäugig oder besser politisch-normativ erhoffte Bevölkerungswachstum tritt nicht ein.

Braucht Aachen die 10.000 im Jahre 2018 geforderten neuen Wohnungen und damit die Richtericher Dell überhaupt noch?

Das geplante Baugebiet in der Richtericher Dell wird aufgrund der objektiv und rein sachlich ermittelten städtischen Daten des Melderegisters wohl eher nicht gebraucht!

Zumal die bisher weitgehend ungeklärte Entwässerungssituation im geplanten Baugebiet der Richtericher Dell vor dem Hintergrund der Starkregenereignisse der letzten Tage in einem laut Geologischem Dienst NRW für Versickerung völlig ungeeigneten Gebiet wohl ein sehr riskantes Wagnis darstellt.


15.07.2021  Starkregenereignis im Westen von NRW

Das Starkregenereignis hat auch Teile von Aachen getroffen. Richterichs Felder wurden wieder mal geflutet und eine offene Baugrube neben der Kirche ist "abgesoffen". Der dort angetroffene ca. 7 m mächtige  Lößboden zeigte anschaulich, dass diese Bodenart nicht versickerungsfähig ist und Überschwemmungen vorprogrammiert sind, erst Recht, wenn zukünftig derartige klimabedingte Ereignisse häufiger zu  erwarten sind.  

Auch das Mischwasserbecken wurde wieder komplett geflutet.

Fraglich und seitens der Stadtplanung bisher unbeantwortet ist weiterhin, wie die Entwässerung weiterer direkt angeschlossener Dachflächen des Neubaugebietes bei zukünftigen ähnlichen Niederschlagsereignissen gestaltet werden soll. Dabei war das Niederschlagsereignis vom 14.07.2021 bei weitem noch kein 100 jähriges und erst recht kein 1.000 jähriges Niederschlagsereignis.

Abbildung: Messwerte DWD Station Aachen Orsbach 30.06.2021 bis 14.07.2021

(C) DWD Orsbach 15.07.2021

Abbildung: Mischwasserbecken Richterich

(C) BI-Dell 15.07.2021

Abbildung: "Versteckter" Feldsee auf dem Acker

(C) BI-Dell 15.07.2021

Abbildung: "abgesoffene" Baugrube

(C) BI-Dell 15.07.2021


05.05.2021  Bemerkungen der BI-Dell zur Onlinepräsentation der Ergebnisse des Projektes

                    "Handlungskonzept Wohnen" durch das Institut Pt der RWTH Aachen

Nun ist angeblich der partizipative Prozess mit wissenschaftlicher Begleitung der Pt RWTH Aachen beendet. Die BI-Dell sieht das nicht so, da nach der Veröffentlichung dieses Studien-Entwurfs, noch viele Fragen besonders auch der BI-Dell offen sind, die für einen finalen Bericht noch beantwortet und berücksichtigt werden müssen. 

      Die Präsentation war nicht superspannend aber einzelne Aussagen waren doch bemerkenswert.

Die eigentliche Präsentation stellte nur das dar, was schon in der Kurz- und der Langzeitfassung im RatsInfoSystem veröffentlicht worden war und zu denen wir bereits gestern im Vorfeld der Präsentation detailliert Stellung bezogen hatten.

Spannender wurde es nachdem zu einzelnen Fragen auch aus der Zuhörerschaft die VertreterInnen der Stadt, Politik und des Lehrstuhls Pt der RWTH Stellung nahmen. Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen seit 2013 waren besonders zwei fast randlich geäußerte Aussagen gerade von Herrn Frankenberger bemerkenswert.

     Zum Einen ließ er sich auf die Frage nach der Bearbeitung der vielen Leerstände in Aachen ein, deren Existenz er vor einigen Jahren noch im PLA und WLA sowie im Rat auf Anfrage der BI-Dell komplett geleugnet hatte, was sogar in den Sitzungsprotokollen festgehalten wurde. Ggf. zwingt ihn seine neue Position auf ein weiteres prinzipielles Leugnen der vielen Leerstände in Aachen zu verzichten.

     Zum Anderen bemerkte Herr Frankenberger auf die Frage: "Wie viele Wohnungen denn noch in Aachen zu bauen seien", dass man das nicht genau wisse. 2018 habe die Stadt Aachen eine Bevölkerungsprognose und daraus resultierend eine Wohnungsbaubedarfsprognose als Grundlage für den FNP Aachen*2030 erstellen lassen (Quaestio 2018), die im Ergebnis zu einen Wohnungsneubaubedarf von 10.000 neuen Wohnungen bis 2030, d.h. 1.000 pro Jahr kam.

     Die BI-Dell hat seit 2013 und explizit wieder 2018, 2019 und zuletzt 2020 in den Stellungnahmen zum FNP Aachen*2030 den von der Stadt aus dem Gutachten Quaestio 2018 abgeleiteten, aber nur behaupteten Bedarf angezweifelt und die Prognose seitdem mit den tatsächlichen Zahlen des Melderegisters verglichen (vgl. nachfolgende Abbildung).

 

(C) BI-Dell 2021

Die Prognose von Quaestio 2018, wie auch alle vorherigen Prognosen, sind nicht eingetroffen, was auch Herr Frankenberger nun anscheinend auf wundersame Weise (ggf. nach dem Studium der Web-Seite der BI-Dell) erkannt haben könnten, da er sich zu der Bemerkung hinreißen ließ, das voraussichtlich eine neue Aktualisierung in Auftrag gegeben werden müsse.

      Nebenbei sei bemerkt, dass die Begründung des Baubedarfes in Aachen, mit Zerstörung der Richtericher Dell des in Genehmigung befindlichen FNP Aachen*2030, auf dieser unzutreffenden und ggf. wieder politisch-normativen Prognose von Quaestio 2018 aufbaut.

Damit ist auch die Bedarfsbehauptung der Stadt Aachen als Grundlage für den FNP Aachen*2030 falsch.

Die derzeitigen Darstellungen wie zuletzt auch in der Presse zu:

  1.  Keine Einfamilienhaussiedlungen mehr,
  2.  Daher auch Überprüfung und Überarbeitungen der Planungen in der Richtericher Dell,
  3.  Falsche Bedarfsannahmen aufgrund falscher bzw. politisch-normativer Prognosewerte,
  4.  Bevorzugung von Innen- vor Außenentwicklung
  5.  Erfassung von Brachen und Mindernutzungen im Bereich der Stadt Aachen
  6.  Überegionale Vernetzungen und Planungen

lesen sich wie die Web-Seite der BI-Dell und enthalten sicherlich viel "Sprengstoff" für die weiteren Planungen zur Richtericher Dell.

Der Studie sei hierfür Dank ausgesprochen, da sie das Denken bei der Stadt ein wenig wach gerüttelt hat.

Anscheinend waren 20 Jahre halbherzige Planung für die Katz.

Wenn sogar Korrekturbedarf von seiten der Stadtverwaltung z.B. zur Wohnungsbedarfsprognose angezeigt worden ist, dann müsste die Studie dementsprechend aber auch noch in anderen Korrekturkriterien ergänzt werden, da sie in der vorliegenden Form mit falschen Grundlagewerten bereits veraltet und unzutreffend ist und somit nicht als Basis für ein realistisches Handlungskonzept Wohnen dienen kann. Die nicht hinterfragte, einfache Übernahme von längst überholten, alten städtischen Daten / Prognosen (z.B. Quaestio 2018) erscheint wissenschaftlich bedenklich.

Noch ist ausreichend Zeit für Korrekturen.


03./04.05.2021

Die BI-Dell hat "Anregungen [positives und negatives] und Fragen an die Bearbeiter/Innen des

"Handlungskonzeptes Wohnen" zum Ergebnisbereicht der RWTH-Arbeitsgruppe

für die heutige YouTube-Präsentation von Frau Prof. Dr. A. Förster geschickt.

Hier die Dateien in PDF-Form

Anschreiben  ,   Studie und Kritiken der BI-Dell, dazu Brachen-Kartierung der BI-Dell

Die heutige Präsentation ist gemäß Ankündigung / Einladung der Stadt Aachen als Abschluss des partizipativen Prozesses geplant.

Dem kann sich die BI-Dell nicht anschließen, da der bisherige partizipative Prozess, der bisher austrücklich von der BI-Dell begrüßt wird, nur in der Hinterfragung von Meinungen aus der Bürgerschaft auf vorformulierte Fragen der BearbeiterInnen zur Erstellung rein statistischer Verteilungen im Sinne einer Meinungsumfrage diente.

Lediglich in den Freitexten konnten Ansätze von wirklicher selbstbestimmter Partizipation aus der Bürgerschaft eingebracht werden.

Daher betrachtet die BI-Dell die bisher veröffentliche Version der Studie nicht als finale Version sondern eher als einen Entwurf, da die derzeitige Version heute in der Präsentation noch diskutiert werden kann und zu der noch Anregungen und Fragen aus der Bürgerschaft eingebracht werden können.

Wenn es sich also um einen partizipativen Prozess i.e.S. handeln soll, dann müssten die Anregungen und Eingaben zum Entwurf noch bearbeitet und in einer finalen Version entsprechend berücksichtigt werden.

Ein solches Vorgehen wäre sehr zu begrüßen. 


17.04.2021  Das nächste Projekt im Bereich der Richtericher Dell verlässt das sinkende Schiff.

Für den Recyclinghof Nord soll ein anderer Standort her, vergleichbar wie ihn sich schon die Feuerwehr in Eigeninitiative bereits gewählt hat.

Die Gründe sind annähernd vergleichbar.

Einerseits wird die Nähe zu den Ferngasleitungen mit dem dadurch bedingten Platzmangel zwischen geplanter Erschließungsstraße und Gasleitungen angeführt. Daneben wir darauf hingewiesen, dass die Erschließungsstraße wohl nicht vor 2024 fertig sein wird. Auch der zu erwartende Rückstau auf den Zufahrtsstraßen zum geplanten Recyclinghof Nord wird als bedenklich für den bisher geplanten Standort angeführt. Seltsamerweise wird die vorhandene Geländestruktur und der Hochflutbereich des Amstelbaches als Argument angeführt, als wäre das alles nicht schon zu Beginn der von der Politik als Druckmittel für den FNP Aachen*2030 und die Planungen der Erschließungsstraße und des Baugebietes seinerzeit aufgebauten Planungen bekannt gewesen.

Auffällig ist nun auch, dass u.A. auch die BI-Dell mit gerade diesen Argumenten massiv versucht hatte die Planungen zu torpedieren. In der Architektur wäre das als "verletztes Urheberrecht zu unserer Protestnote" einklagbar.  

Wieso die Stadt nun endlich zu später Einsicht gelangt ist, ist nicht bekannt.

Zum Nachdenken, Überdenken und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen ist es aber nie zu spät! Ggf. auch in Aachen.

Die BI-Dell denkt da weiter und damit besonders an die Erschließungsstraße und das "bedarfslose" Baugebiet, auch wenn die Bedenkenäußerungen zum dafür -sowie zum Recyclinghof Nord und dem Feuerwehrgerätehaus- erforderlichen Flächennutzungsplan Aachen*2030 vor einem Jahr von Politik und Verwaltung unbedacht bis arrogant zur Seite gelegt worden sind.

Auch in die Prüfungen des FNP Aachen*2030 durch die Bezirksregierung Köln ist sicherlich ein Verlass nicht gerechtfertig, wenn es um die Köln-Aachen-Connection geht.

Als nächstes könnte sich im Sog der jetzigen Entwicklungen wohl auch noch das Seniorenzentrum auf die andere Seite der Eisenbahnlinie in Richtung auf das von der BI-Dell als unbedingte Alternative vorgeschlagene, leerstehende Grundstück westlich der KIK-Filiale schlagen.

Dort gibt es eine wesentlich bessere Anbindung an die Infrastruktur und die Mobilitätsmöglichkeiten. Auch wäre die Abhängigkeit von der noch in den Sternen stehenden Erschließungsstraße (2013, 2016, 2019, 2021, 2024, 2???, 3??? oder später) kein Risiko mehr.

Nach allen bisherigen Geschehnissen hat die BI-Dell aber volles Vertrauen in die brav und linientreu agierende Aachener Verwaltung, besonders aber in die Aachener Politik, wobei letztere verlässlich auch in der Vergangenheit trotz mehrfach gewechselter, unterschiedlicher politischer Konstellationen stets unaufhaltsam und beratungsresistent die Umgestaltung der Richtericher Dell seit mehr als 20 Jahren erfolglos betreibt.

Die bereits in der europaweiten Ausschreibung befindlichen Planungen zur Erschließungsstraße machen publikumswirksam natürlich viel Wind, scheinen aber wieder bei NULL zu beginnen, da neben den Planungen zur Erschließungsstraße mit all den erforderlichen Bauwerken auch die Entwässerungsplanung mit Regenwasserversickerung  wieder mit ausgeschrieben worden ist, die von der Verwaltung im Masterplan 2006 und 2019 vor dem Feststellungsbeschluss zum FNP Aachen*2030 doch eigentlich schon in trockenen Tüchern gewesen sein sollen? Überlegungen zu den erforderlichen Baustraßen sind nur optional zu bearbeiten, obwohl gerade sie die Basis für eine mögliche Bauausführung darstellen.

Aber Optimierungen dieser Art der Stadt Aachen geben der BI-Dell weiter Hoffnung zu den mit Spannung erwarteten, weiteren Schritten in der Richtericher Dell.

Kommt Zeit, kommt Rat!


14.04.2021  Ergebnisse der RWTH-Arbeitsgruppe

als Vorbereitung für das neue Handlungskonzept Wohnen (von der BI-Dell Kommentiert)

In der WLA-Sitzung vom 13.04.2021 sollten von der Bearbeiterin (Frau Prof. Dr. Förster) die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe vorgestellt werden. Diese Vorstellung solle nun in der PLA-Sitzung am 15.04.2021 erfolgen in deren Tagesordnung aber nur ein Verweis auf eine virtuelle stadtinterne Vorstellung am 20.04.2021 als Punkt 1.1 (?) verwiesen wird (virtuelle Zoom-Konferenz ohne öffentliche Zugänglichkeit).

Alles etwas verwirrend für uns als Öffentlichkeit.

Hier finden Sie die früher in das Ratsinformationssystem eingestellten (Vor-)Veröffentlichungen der Ergebnisdaten:

A) Tabellarische Auswertungen vom 30.03.2021 (wohl PPP als pdf)

und den zurzeit aktuellen vorläufigen Prosa-Ergebnisbericht der RWTH Aachen

b)  Prosavariante vom 14.04.2021 (als pdf)

Hier die von der BI-Dell lose kommentierten Formen dieser Unterlagen

C) Tabellarische Auswertung (PPP als pdf) von der Bi-Dell kommentiert

D) Prosavariante (als pdf) von der BI-Dell kommentiert

Allen Unterlagen der RWTH hierzu ist gemeinsam, dass sie brav auf allen bisher im Auftrag der Stadt Aachen erstellten Unterlagen bzw. den darin "gewonnenen", oft politisch-normativ (einseitig und tendenziös) erstellten Ergebnissen fußen, ohne diese Daten auch nur im Geringsten einmal zu hinterfragen.

Z.B. seien doch sicherlich Antworten zu den Fragen erlaubt, wie:

1. Sind die Ergebnisse der Gutachten empirica/Quaestio 2009 oder Quaestio 2014 sowie Quaestio 2018 im Jahre 2021 noch zutreffend?

   Vergleichen Sie einfach mal unter <Aktuellem Sachstand>, <Diagramme> mal die Gegenüberstellung der Quaestio-Prognose mit den Melderegisterzahlen.!

2. Ist ein vor über 20 Jahren postulierter Bedarf heute noch zutreffend?

3. Müssen heute im Jahr 2021 nicht ausschließlich aktuelle Zahlen für solche Gutachten berücksichtigt werden und nicht veraltete Zahlen, Statistiken und Planungen?

4. Müssen für planungsrelevante Aussagen auch für den Teilbereich Wohnungsversorgung nicht alle Gesetze, Verodnungen und Entwicklungspläne berücksichtigt werden, wie z. B. Baugesetzbuch, Umweltgesetze, Landesentwicklungspläne, Bodenschutzgesetze, Wasserrahmenrichtlinien etc. berücksichtigt und hinsichtlich der Anwendbarkeit für Planungen gewertet werden?

Sicherlich sind noch viele Themenbereiche zu hinterfragen, um ein handhabbares und durchführbares Handlungsdkonzept Wohnen zu bemessen. 

Grundlegend ist aber nicht was die Stadt bisher unternommen und an Unterlagen erstellt hat, sondern ob diese Unterlagen überhaupt noch gültig sein können, deren Überprüfung schon beim FNP Aachen*2030 für die Stadt Aachen schon keine Rolle gespielt hat; lediglich musste eine politische Entscheidung her.

Mal sehen, aber: der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht.


03.03.2021  Sitzung der Bezirksvertretung Richterich; Schwarzenberg Halle 18:00 Uhr

TOP Ö4: Austausch mit Frau Burgdorff, Dezernentin für Stadtentwicklung, Bau und Mobilität

Frau Burgdorf hat zwar einen schneidigen und komprimierten Vortrag zum vorgesehenen Stadtumbau vom Talkessel-Aachen gehalten und all das dargestellt, was die "neue" Stadtverwaltung planen, stärken, machen, auf den Weg bringen und umbauen will. Wirklich konkrete Ansätze waren jedoch für einen real existierenden Stadtteil wie Richterich nicht dabei.

Die Ausführungen zu Richterich daselbst erfolgten mit der klassischen Vortragseröffnung über die Planungen:

  1. zu den Radschnellwegen,
  2. den Bereich der Roermonder Straße 615 ,
  3. die schöne Landschaft von Richterich, die Frau Burgdorf erstaunt erwandert habe (!), 
  4. die schwierig aber unbedingt zu entwickelnden Mobilitätsverhältnisse (?) - (!),
  5. die Nahversorgung (?),
  6. die "strategische" Entwicklung (?)
  7. und sogar einige konkrete Wegpunkte: Schloss Schönau, Rathausplatz, Denkmäler in Richterich
  8. die Brücke der Horbacher Straße über die DB-Strecke und
  9. den DB-Haltepunkt Richterich
  10. letztendlich natürlich zur Richtericher Dell,
  11. die ohne Klimaschutzsiedlung (!) aber trotzdem
  12. behutsam Schritt für Schritt (?) entwickelt werden solle.

Damit wurde die Blaupause des vorher beschriebenen talkesselstädtischen Umbaus über den Ortsteil Richterich gelegt. Fast alle zur Diskussion aufgerufenen Bezirksvertreter(Innen) sahen sich mehr oder weniger nahezu devot in Anbetracht der hochdynamischen Planungsintentionen der Planungsdezernentin zu vielen Fragen allerdings fast ausschließlich nur zur Richtericher Dell veranlasst.

Für den Rest schien sich die Zuhörerschaft nicht sonderlich zu interessieren; also: "Vortrag für die Katz".

Die Fragen wurden von Frau Burgdorf brav beantwortet, wobei alle Antworten zeigten: "Es bleibt alles ganz anders!" was zusammengefasst bedeutet: "Im Nordwesten nichts Neues" auch wenn hier etwas zur  "Chefsache" deklariert wurde, so wie es sich für einen "ansprechenden" Programmvortrag aber auch gehört.

Anscheinend kann auch ein schneidiges, selbstbewusstes Auftreten nichts an den Verfahrensständen dahingehend ändern, dass auf einmal eine Verwaltungsfee drei Wünsche der BezirkspolitikerInnen auf einen Plopp erfüllen kann; mal abgesehen davon, dass neben einem unbändigen Aktionswillen es wohl auch noch "einige" Fakten und Sachzwänge (Bevölkerungsstagnation, Innenentwicklungspotentiale etc.) gibt, die wohl unbedingt zu berücksichtigen sein werden. Auch wenn es scheint, dass das geplante Baugebiet zum reinen Selbstzweck werden könnte.

Die Frage der BI-Dell in der Bürgerfragestunde nach der fehlenden UVP für die Richtericher Dell nach §6 des UVP-Gesetzes für städtebauliche Planungen in Außenbereichen nach §35 BauGB wurde kurz und knapp jedoch ausweichend beantwortet, indem Frau Burgdorf orakelhaft konstatierte, dass sie bisher noch nichts von der Beziorksregierung Köln gehört habe. Anscheinend will sie sich keine Gedanken darüber machen und die Entscheidung salomonisch auf Außenstehende deligieren: die werden das schon richtig machen.

Inhaltlich und analytisch hatten wir uns mehr von dieser Vorstellung und dem zaghaften "Dialog" mit den mehr oder weniger "zahmen" BezirksvertreterInnen versprochen.

(Mal sehen was der Presse und dem Protokoll zu entnehmen sein wird.)

Hier der Presseartikel:

In der AN wurde am 05.03.2021 ein Bericht zum Auftritt von Frau Burgdorf in der Bezirksvertretung Richterich veröffentlicht, aus dem förmlich der dynamische Vortragsdrive mit der Prise Opium für die BezirksvertreterInnen hervorstrahlt, allerdings am Ende des Artikels nach dem forschen Höhenflug mit einem jähen Absturz wieder auf den Boden der "machbaren" Realitäten zurückführt und fast analog zum vorstehende Bericht der BI-Dell wie gehabt endet: nicht das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht.


27.02.2021    AN 26.02.2021 Seite 14: "Aachen ist in den Top Ten in NRW"

Weitere Analysen und Erläuterungen hierzu unter <Presse>.

Unter dieser unverständlich und reißerisch anmutenden bis nichts sagenden Überschrift in den Aachener Nachrichten verbirgt sich ein wichtiges, allgemein aber fast unbekanntes Anliegen der Volksinitiative "www.ARTENVIELFALT-NRW.de", von der auch wir als BI-Dell leider erst heute Kenntnis erlangt haben.

1) Kontakt: www.artenvielfalt-NRW.de

2) Vorgeschriebene Unterschriftenlisten: hier (bitte beides zu den Unterschriften vorlegen)

     (c) www.artenvielfalt-NRW.de

Markierte Bereiche zeigen gleichlautende Forderungen der BI-Dell in Aachen

  (c) www.artenvielfalt-NRW.de

3) Bedingungen und Vorgehensweise zur Unterschrift:

(c) www.artenvielfalt-NRW.de

4.) Postalische Versandanschrift (spätestens bis Ende Mai 2021)

  (c) www.artenvielfalt-NRW.de



ARCHIVBEREICH

 

 


06.02.2021    Mängelrüge der BI-Dell an die OB'in und die Kommunalaufsicht

wegen fehlender UVP für Bauvorhaben im Außenbereich nach§35 BauGB (Baugebiet Richtericher Dell)

07.12.2020    Löß ist zum Boden des Jahres 2021 gewählt worden

(vgl. auch Faktencheck "Boden")

Ein breit aufgestelltes Konsortium (BGR - Kuratorium Boden des Jahres ) aus:

  1. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR Hannover)
  2. Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft e.V.
  3. Bundesverband Boden e.V.
  4. Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmannagement und Flächenrecycling e.V.
  5. Umweltbundesamt

hat Löß zum Boden des Jahres 2021 gewählt.

(vergleiche auch Faktencheck "Boden")

Löß als Boden des Jahres 2021 ist unter A) als Grobschluff zu bezeichnen. Unter B) ist dieser Grobschluff ein aeolisches Sediment (= vom Wind abgelagerter Staub), das zumeist eine hohe bis sehr hohe Wasserspeicherfähigkeit und damit ein hohes Klimakühlungspotential besitzt, wenn es nicht in seiner natürlichen Struktur (z.B. durch Erosion, Verwitterung oder anthropogene Umlagerung) gestört oder gar zerstört worden ist. Löß an sich ist unter der Betrachtung nach C) unfruchtbar.

Löß ist Baustein des Bördebodens

Erst das durch klimatisch verursachte Bodenbildung entstehende Bodensystem: Löß unter Lößlehm unter Parabraunerde / Schwarzerde ist äußerst fruchtbar, sehr schützenswert und besonders wertvoll für die Landwirtschaft und damit für die Nahrungserzeugung bestens geeignet.

Oft wird im allgemeinen Sprachgebrauch aber unter Löß-"boden" nicht der Löß an sich sondern dieses Bodensystem gemeint, was besser als Bördeboden bekannt ist und die fruchtbarsten Ackerbauflächen weltweit darstellt.

So ist der eine Teil ohne den anderen nicht so wertvoll, da nur das natürlich entstandene Gesamtsystem den fruchtbarsten Böderboden aufbaut.

Den Löß als Boden des Jahres zu deklarieren ist sicherlich sehr bedeutsam und begrüßenswert, auch wenn wir noch im Vorstehenden einige "Spitzfindigkeiten" zur Erklärung hinzugefügt haben. Der Flyer zum Boden des Jahres lässt aber erkennen, das der als "Löß" ausgezeichnete Boden des Jahres 2021 eigentlich das Bodensystem "Bördeboden" darstellt.

Hier die Sprungadresse zum Flyer des Umweltbundesamtes:

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/flyer-boden-des-jahres-2021-loessboden

Zum Bodenschutz mahnt dieser kleine sehenswerte Videobeitrag: NatureIsSpeaking-mp4

02.12.2020    Resolution aller Parteien in der Bezirksvertretung Richterich

In der Sitzung der Bezirksvertretung Richterich am 02.12.2020 wurde fast feierlich zu einer parteiübergreifenden Resolution von allen Fraktionen nacheinander (außer von der FDP) Stellung bezogen. Der Resolutionstext war allerdings nur in der Sitzungsvorlage abgedruckt und wurde auch nicht verlesen. In der Tagesordnung  zur BV 06 im Ratsinformationssystem wurde dieser Text zwar zur Nachlieferung über einige Tage angekündigt, jedoch verschwand diese Ankündigung dann ohne upload des Resolutionstextes am Morgen des Sitzungstages spurlos in der dortigen Tagesordung und ist bis heute (5.12.20) noch nicht aufgetaucht. Insofern verwunderte, dass nicht zuerst die "Resulotion" verlesen wurde und dann dazu seitens der Fraktionen Stellung dazu genommen wurde. Dieser Vorgang war formal etwas unglücklich, da die BI-Dell die Resulotion nur aus der Vorlage in der Sitzung abphotographieren konnte, um deren Inhalt wenigstens im Nachhineien erfassen zu können. Für die BürgerInnen liegt gewöhnlich nur ein Exemplar mit der Tagesordnung und einem Teil der Unterlagen aus. Hier das Photo der Resolution.

Dafür wurde aber bereits tags darauf in der Presse über diese "vermeintliche" Richtericher Resolution und die Sitzung  ausführlich diskutiert.

Diese Resulotion stellt eigentlich nur ein Statement mit der Wiederholung der bisherigen Positionen der Politik der Bezirksvertretung Richterich dar. Die Politik von Richterich bekräftigt damit ihre Einigkeit über Parteigrenzen hinweg nicht nach dem von Herrn Rau von der Stadtpolitik geäußerten Verfahren zu agieren, der den Wohnungsbau in der Richtericher Dell auch ohne die Erschließungsstraße  beginnen wollte.

Ein wenig befremdlicich ist der Absatz indem den Richtericher EinwohnerInnen unterstellt wird, dass sie die Herausfporderung einer gesamtstädtischen Verantwortung übernehemen wollen. Es sind nicht die Richtericher BürgerInnen, die dieses Pläne wollen oder gar betreiben, sondern es ist nur ein kleiner Haufen von 15 BezirksvertreterInnen, die treu und stur sich an diesen unnützen Planungen festkrallen und aus unerfindlichen Gründen dieses umweltzerstörende aber dafür ausschließlich investorenfreundliche Ansinnen seit über 20 Jahren weiter betreiben wollen.

Die ganze Hektik nach über 20 Jahren sinnloser Planungen erscheint zudem etwas verwunderlich, da bisher überhaupt noch keine Genehmigung zur Erschließung oder Bebauung der Richtericher Dell in Sicht ist, da weder ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan Aachen*2030 noch irgend etwas genehmigungsfähiges und bebauungsplanähnliches auf dem Tisch liegt. Von den zudem überhaupt noch nicht vorliegenden Detailplanungen ganz zu schweigen.

Also: "Viel Lärm um nichts", frei nach M. Rau von den Stadtgrünen. Anscheinend muss die BI-Dell jetzt aber zwischen den Stadtgrünen und den Bezirksgrünen wenn auch nur geringfügig unterscheiden. Die Resolution der Bezirksvertretung Richterich ist also nur eine Abgrenzungserklärung gegenüber den Plänen der Stadtgrünen. Insofern hat der Politikwechsel anscheinend nur etwas mit den Fahradfahrern zu tun aber nichts mit einem Ende der unnötigen, klimaschädigenden, umweltzerstörenden Planungen in der Richtericher Dell. Eine Verkündigung zur Einstellung dieser unnützen Planungen wäre einer so "feierlich" präsentierten "Resolution" würdig gewesen. Dieses Paper ist jedoch nur eine Eintagsfliege, also: her mit der Patsche!


20.11.2020    Abgabe der Stellungnahme zum VEP/BP985 der BI-Dell 

(Seniorenzentrum Richterich -erster Bebauungsplan in der Richtericher Dell-)

Tenor: Seniorenzentrum : ja aber nicht an der Stelle, da dort elektromagnetischer Smog herrscht

           BI-Dell macht in der Stellungnahme Alternativvorschlag auf größerer Gewerbebrache


08.09.2020   Na bitte, es geht doch!

Keine Notlüge von wegen Papiersparen durch Aspektierung wie beim FNP Aachen*2030

In den Vorlagen zum Bebauungsplan 923 (Campus West) der Sitzung des PLA am 10.09.2020 sind die Stellungnahmen zu den öffentlichen Eingaben und denen der TÖB brav nach den Vorgaben des BauGB bearbeitet und abgewogen worden: d.h. Abdruck der Eingaben mit direkter Abwägung dazu, so wie es die BI-Dell auch für den FNP Aachen*2030 fordert.

Es erfolgt in diesem Bebauungaplan 923 keine Verschleierung der Eingaben durch undurchsichtige Aspektierungen durch die Stadt.

Wieso die Eingaben und deren Abwägungen zum FNP Aachen*2030 nicht nach BauGB behandelt worden sind und statt dessen ein fragliches und nicht rechtskonformes Abwägungsverfahren gewählt worden ist, kann logisch und planungsrechtlich nicht nachvollzogen werden.

Das Argument durch diese zweifelhaften Aspektierungen und Codierungen "Papier" sparen zu können, ist nicht nachvollziehbar und damit eine Fake-Behauptung, ggf. um sich einen alibihaften Umweltanstrich zu verpassen, der in einem Planungsrechtsverfahren nicht statthaft ist, oder diente das gewählte nicht rechtskonforme Verfahren allein zur Verwirrung der Eingebenden.

FNP und BP sind beides Bauleitpläne!

Stadt ist Stadt. Damit dürfen in den Bauleitplanverfahren nicht von Dezernat zu Dezernat, Amt zu Amt, Abteilung zu Abteilung, BearbeiterIn zu BearbeiterIn nicht unterschiedliche Maßstäbe für die Behandlung von öffentlichen Eingaben angewandt werden.


07.09.2020    Zur Bezirksversammlung Richterich vom 02.09.2020 unsere kurze BV06-Mitschrift zum TOP 05: Sachstand Richtericher Dell


28.08.2020    Zur Sitzung des Stadtrates unsere "kurze" Rats-Mitschrift zum TOP 06:Feststellungsbeschluss zum FNP Aachen*2030


23.08.2020    Zur Sitzung des PLA unsere "kurze" PLA-Mitschrift zum amüsanten TOP 06: FNP Aachen*2030


23.07.2020 Zur Sitzung des PLA unsere "kurze" Mitschrift zum amüsanten TOP 06: FNP Aachen*2030

Der Inhalt des Protokolls mag zwar etwas hämisch erscheinen, aber es war wirklich so. Alle PolitikerInnen dankten ausschweifend allen, die hinter den Unterlagen zum FNP Aachen*2030 standen und stehen, um sich und den bevorstehenden Feststellungsbeschluss selber natürlich gebührlich zu feiern oder Mut zuzusprechen. Der Tragödie wohl vorletzter Akt.


20.07.2020    Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz ist erschienen.


20.07.2020    Die Halbjahreszahlen zur Bevölkerungsentwicklung in Aachen sind im Open-Data-Portal der Stadt Aachen veröffentlicht(aktuelle Diagramme unter <Sachstandsbericht-ab-2019/Aktuelle Diagramme>).


13.08.2020 Presseinformation der BI-Dell vom 13.08.2020

Beschwerde 13.08.2020 an den OB

Mehr unter Presse.


20.07.2020 Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz ist erschienen.

Hierin befindet sich auch der Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum FNP Aachen*2030 für die ganze Stadt Aachen.

Hier die kommentierte und hinterfragte Sitzungsvorlage (.pdf) zu diesem Sitzungspunkt.


20.07.2020 Die Halbjahreszahlen zur Bevölkerungsentwicklung sind da.

Zwar sind es nur die Halbjahreszahlen, aber es sind städtische Zahlen, wie wir sie bisher auch immer verwendet haben. Die Stadt Aachen wird sich sicherlich nicht darüber freuen können.

Das "Trendszenario" von Quaestio kann man nun getrost ad acta legen, denn bereits jetzt liegt die "erneut aktualisierte" QuaestioPrognose von (2018) zur Bevölkerungsentwicklung von Aachen gewaltig um ca. - 4.100 Einwohner daneben; d.h. die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung liegt weit unterhalb der prognostizierten Anzahl.

Damit wird auch bestätigt, dass Aachen keinen angespannten Wohnungsmarkt hat, was aber immer wieder von der Stadt Aachen behauptet worden ist. Sollte jetzt im FNP Aachen*2030 entgegen aller Argumente der Außenbereich RI-Wo-15 (Richtericher Dell) weiterhin als Wohnbaufläche umgewidmet werden, dann fragt man sich, was in Aachen weiterhin an Unmöglichem möglich sein kann; sicherlich werden das dann weitere Grund - und Gewerbesteuererhöhungen sein.

Hier das Vergleichsdiagramm bis zum 30.06.2020 der Quaestio-Prognosen (2014/2018) im Vergleich zu den Daten des Melderegisters.

Hier das Balkendiagramm der BI-Dell aus den Daten des Melderegisters.


19.07.2020 Der NABU startet eine Art Petition gegen die Verlängerung des Paragraphen 13 b BauGB,

Dieser Paragraph erlaubte bisher kleineren Gemeinden wesentlich leichteren Zugriff auf Außenbereiche ohne Umweltprüfungen. Die Laufzeit dieser Sonderregelung ist zwar zu Ende, dennoch wíll die Bundesregierung diese Laufzeit verlängern.

Wer sich der Petition anschließen möchte, kann dies unter folgendem Link machen:

https://mitmachen.nabu.de/flaechenfrass?fbclid=IwAR05P4YqO2dJa2LHkkcE35arVUU2FL3Bt3eUvJS04zIyZED9OVylCpAtJ3s

(Bemerkung: den Link einfach in die Adresszeile Ihres Browsers kopieren und starten)

 

Besonders interessant ist aber in diesem Zusammenhang, dass es hierzu eine ausführliche Studie des Umweltbundesamtes (UBA Text 93/2020) gibt, die von "alten Bekannten" aus der FNP-Aachen*2030-Szene verfasst worden ist.

Als Autoren zeichnen:

  1. das Büro BKR, dass für den grottenschlechten FNP Aachen*2030 verantwortlich zeichnet, sowie
  2. die RWTH Aachen mit dem Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr

Die Veröffentlichung kommt zu dem Schluss, dass der Paragraph 13b des BauGB nicht verlängert werden solle, da seine Anwendung zuviel unkontrollierten Flächenfraß bewirkt haben soll.

Dass dieses Fazit ausgerechnet von den Verantwortlichen für den FNP Aachen*2030 kommt, die entgegen aller Argumente die sie nun in Ihrer Veröffenlichung beim UBA anführen, in Aachen einen riesigen Flächenfraß in der Richtericher Dell zulassen bzw. sogar aufgrund nicht zutreffender Argumente (angespannter Wohnungsmarkt, Wachstum von Aachen, falscher Berechnungen in städebaulichen Bewertungen etc.) empfehlen, lässt irgendwie eine krankhafte Planungsschizophrenie vermuten.

Anscheinend unterliegen gutachterliche Logik und Aussagen für das Umweltbundesamt anderen Gesetzen als für ein städtisches Flächennutzungsplanverfahren. Beide Beine der Amsel sind nun mal gleich lang; besonders das rechte.

Wer hier tiefer einsteigen will, der findet hier die PDF-Datei dieses UBA-Textes (92/2020), die auch direkt von der Seite des Umweltbundesamtes unter <Veröffentlichungen> herunter geladen werden kann.


10.07.2020  In eigener Sache: zurzeit beobachten wir trotz der Sommerferien einen erfreulich starken Anstieg der Zugriffe auf unsere Web-Seite besonders auf unsere Informationen zum FNP Aachen*2030, da weder Presse noch Politik über das weitere Prozedere zum FNP-Aachen*2030 berichten.

smiley


28.06.2020 Protokoll und Ergebnisse der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen Richterich BV 06 ab 18:00 Uhr in der Peter Schwarzenberghalle 52072 Aachen Richterich

TOP Ö9: Ergebnisse der Bürgerbefragung und der Träger öffentlicher Belange (TÖP)zum FNP Aachen*2030

Protokoll und Ergebnisse der Sitzung BV06 am 24.06.2020 sowie Ausblick für den FNP Aachen*2030

(= BI-Dell-informiert 28.06.2020)


18.06.2020 BI-Dell Informiert 18.06.2020

zur bevorstehenden Fassung des Feststellungsbeschlusses FNP Aachen*2030.


06.06.2020 Heute wurde die Vorlage zu den Sitzungen bezüglich:  a: Bericht zu den Ergebnissen der "Bürgerbeteiligung" und der "Beteiligung der Träger öffenlicher Belange -TÖB-" zum Entwurf des Flächennutzungsplans Aachen*2030 sowie

b: Empfehlung zum Feststellungsbeschluss FNP Aachen*2030

in das Ratsinfosystem eingestellt.


24.06.2020 Sitzung der Bezirksvertretung Richterich BV06 um 18:00 Uhr in der Peter Schwarzenberghalle

Top Ö9:

a: Bericht zu den Ergebnissen der "Bürgerbeteiligung" und der "Beteiligung der Träger öffenlicher Belange -TÖB-" zum Entwurf des Flächennutzungsplans Aachen*2030

b: Empfehlung zum Feststellungsbeschluss FNP Aachen*2030

Kommentar BI-Dell:

Wie bereits am 4.6.2020 vermutet, steht für die Sitzung am 24.06.2020 (BV06) ebenfalls der Punkt Ö5 zum FNP Aachen*2020 aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz auf dem Programm.

Bis zu den Sommerferien wird dieser Besprechungspunkt sich wohl nun in allen Bezirksvertretungen und Ausschüssen wiederfinden und der Inhalt jeweils mit einstimmigen Zustimmungsergebnissen in der Stadt Aachen einen glorreichen Abschluss finden.

Dadurch bestätigt sich die Erwartung, dass die Stadt Aachen nun den Entwurf des FNP Aachen*2020 mit aller Gewalt durch die Gremien durchpauken will, um einen Ratsbeschluss noch vor bzw. kurz nach den Kommunalwahlen fassen zu können.

Wurden für die Bearbeitung des Vorentwurfs von 2014 bis 2019 bis zum Entwurf in seiner ersten Fassung noch satte 5 Jahre benötigt, so will die Stadt Aachen nun einen beschlussfähigen Entwurf für die Genehmigungsplanung in nicht mal einem Jahr erstellt haben.

Respekt, Respekt.

Das was im Sommer letzten Jahres vorgelegt wurde und im Frühjahr 2020 erneut in die Offenlage kam, wird wohl kaum genehmigungsfähig sein. Aufgrund der Durchsicht der erneuten Offenlage im Frühjahr diesen Jahres, können wir annehmen, dass der nun zu beschließende Entwurf der Genehmigungsplanung weiterhin ungeändert zur Vorlage aus dem Sommer 2019 sein wird.

Wir sind auf die Inhalte und Form der Abwägungen zu allen Eingaben aus der Bürgerschaft und denen der Träger öffentlicher Belange, die im Sommer 2019 sowie im Frühjahr 2020 nicht veröffenlicht worden sind, gespannt. 

Unsere diesbezügliche Beschwerde wurde vom OB (Stadt Aachen) nicht kommentiert. Dafür versuchte die Bezirksregierung Köln sich irgendwie aus der Verantwortung zu schleichen, um diese wieder in Richtung Stadt Aachen zu schieben. Frei nach dem Motto, "stellen Sie sich doch nicht so an; warten Sie doch mal ab, wie wir entscheiden werden". Leider ist unser Gottvertrauen im Laufe der Planungszeit weitgehend geschwunden, da Vertrauen zwar gut ist, Kontrolle aber besser.

Man fragt sich, wieso überhaupt so viel Papier mit Baugesetzen, Planungsgesetzen, Planungsrichtlinien, Planungsverordnungen etc. beschrieben wird, wenn ständig Auswege und Ausreden gesucht werden, warum diese Gesetze und Verordnungen nicht unbedingt befolgt bzw. eingehalten werden müssen.

Wenn beim Kauf eines Autos der Motor fehlt, wird man das Auto wohl kaum kaufen, dafür aber ein Riesenlamento veranstalten. Wenn aber bei der Bauleitplanung wichtige Unterlagen zur Offenlage fehlen, dann ist dies anscheinend nicht so schlimm; auch wenn dadurch versucht wird, Planungsfehler (z.B. Normenänderungen in der Bearbeitungszeit) zu vertuschen bzw. kleinzureden.

Wenn die Stadt Aachen demnächst den Aufstellungsbeschluss zum FNP Aachen*2030 trotz unvollständiger und mangelhafter Unterlagen sowie vieler Verfahrensfehler während der Aufstellungszeit des Entwurfes fassen wird, dann ist das Problem bei der Bezirksregierung und nicht mehr bei der Stadt Aachen. Den Aufstellungsbeschluss der Stadt Aachen kann man in einer Klage nicht bemängeln sondern nur den Genehmigungsbescheid, den die Bezirksregierung zu verantworten hat.

Wir bleiben dran.

23.06.2020 Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz um 17:00 im Eurogress, Krongresssaal 2

Top Ö5:

a: Bericht zu den Ergebnissen der "Bürgerbeteiligung" und der "Beteiligung der Träger öffenlicher Belange -TÖB-" zum Entwurf des Flächennutzungsplans Aachen*2020

b: Empfehlung zum Feststellungsbeschluss FNP Aachen*2030

Kommentar BI-Dell:

Anscheinend geht es mit dem FNP Aachen*2030 wieder los; zumindest ansatzweise.

Am 23.06.2020 sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum FNP Aachen*2030 im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz vorgestellt sowie darauf basierend Empfehlungen zum Aufstellungsbeschluss abgegeben werden.

Wieso das in diesem Ausschuss startet, ist nicht bekannt.

Leider fehlt derzeit noch die Vorlage zu diesem TOP, sodass wir hierzu auch noch nicht Stellung beziehen können.

Sobald die Vorlage beigefügt worden ist, werden wir diese kommentieren.

Die "Politik" hat eigentlich nur noch bis zum 13.09.2020 Zeit, da dann die Kommunalwahlen stattfinden. Im Juli und der ersten Augusthälfte finden keine Ausschusssitzungen statt.

Am 16.09.2020, also nach der Wahl, gibt es noch eine Ratssitzung in der ein Feststellungsbeschluss gefasst werden könnte;  ggf. nur kommissarisch, was dann evtl. wieder ein Formfehler sein könnte.

Weitere Ausschuss-Sitzungstermine finden noch bis Ende Oktober statt, von denen aber nur noch  der Termin des Planungsausschusses am 08.10.2020 wichtig sein könnte. Sondertermine natürlich noch nicht inbegriffen.

Es ist anzunehmen, dass die Verwaltung und Politik jetzt noch in diesem Monat versuchen werden, diesen Tagesordnungspunkt (TOP) des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz zum Aufstellungsbeschluss des FNP-Aachen*2030   in allen Bezirken und Gremien aus Angst vor dem Wahlausgang im September und der dann anstehenden neuen Ratsmehrheiten durchpeitschen zu wollen.

Diese Eile auf den "letzten Metern" hat bei der ersten Offenlage des Entwurfs zum FNP Aachen*2030 (Sommer 2019) schon zu vielen "Flüchtigkeitsfehlern" geführt, die auch bei der zweiten Offenlage (Frühjahr 2020) nicht einmal alle beseitigt worden waren. Eine dritte Offenlage des Entwurfs FNP Aachen*2030 war von der BI-Dell gefordert und auch erwartet worden. Diese dritte Offenlage soll anscheinend aber jetzt durch einen selbst auferlegten Termindruck "ausgelassen" werden. Daher ist anzunehmen, dass einige Planungs-Unterlagen nicht grundsätzlich korrigiert oder geändert worden sind und damit die "alten" Fehler weiter enthalten. Ein mutiges wenn auch blind wirkendes Vorgehen der Stadt und Politik von Aachen. Eine schnelle Entscheidung ist nicht unbedingt eine gute Entscheidung.

Will der scheidende OB noch zum Abgang ein "Meisterstück" oder doch nur ein "faules Ei" hinterlassen?

Mal sehen.

Es sei daran erinnert, dass bei der Genehmigung des FNP 1980 bereits nur eine Teilgenehmigung des FNP 1980 von der Bezirksregierung Köln ausgesprochen wurde, bei der seinerzeit das damals geplante "Gewerbegebiet Richtericher Dell" explizit von der Genehmigung ausgenommen worden ist. Das könnte auch zum Vorbild bei den weiterhin nur marginal vorliegenden Planungsgründen werden.

Die bisherigen Planungen beruhen auf veralteten bzw. total veralteten sowie auch unrealistischen Annahmen u.a. auch zum Handlungskonzept "Wohnen". Demgegenüber wird derzeit intensiv versucht, ein neues Handlungskonzept "Wohnen" mit umfangreicher Bürgerbeteiligung aufzustellen. Diesmal soll dieses Handlungskonzept "Wohnen" von einer neuen Konstellation der Agierenden sowie mit Beteiligung der RWTH Aachen und unter Weglassung weiterer Aktualisierungen der in der Vergangenheit so unglücklichen Prognosen von empirica und Quaestio aufgestellt werden.

Es wäre fatal:

  • wenn das geplante neue Handlungskonzept "Wohnen" zu völlig anderen Ergebnissen zum Planungsgrundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" käme als die bisherigen Gutachterkonzepte empirica-Quaestio,
  • trotzdem aber der unglückliche FNP Aachen*2030 mit total veralteten Annahmen und Konzepten genehmigt werden würde.

Man kann für die Entscheidung der Bezirksregierung Köln, die, wenn alles glatt liefe, sicherlich nicht vor Mitte 2021 fallen kann, nur hoffen, dass vorher dorthin viel "Hirn" vom Himmel gefallen sein wird.


28.05.2020 Sitzung des Mobilitätsausschusses mit Top Ö10 zur "Regio-Tram" ehemals: "Campusbahn" um 17:00 im Eurogress.

In der Vorlage zu diesem TOP (Quelle: Ratsinfosystem Stadt Aachen zur Sitzung MobA 28.05.2020) soll das vor einigen Jahren von der Bürgerschaft abgelehnte, unsinnige und exorbitant teure Projekt "Campusbahn" nach der zweijährigen Zwangspause durch den Ratsentscheid nun wiederbelebt werden.

Da eine Wiederbelebung der alten Planungen den Planern anscheinend nicht ausreichend erscheint, soll es nun noch umfangreicher werden, um den Busverkehr durch Schienenverkehr zu ersetzen. Den Belzebub mit dem Teufel auszutreiben war noch nie eine gute Idee.

Die Stadt wäre gut beraten, wenn sie die erste Untersuchungsstufe der Machbarkeitsstudie komplett veröffentlichen würde und dann darüber vorab die Bürgerschaft abstimmen ließe, bevor sie die weiteren planungsrechtlichen Schritte in Angriff nimmt, die sicherlich wieder zu einem aufwändigen und schwerfälligen Bürgerbegehren und anschließend zu einem ablehnenden Bürgerentscheid bzw. sogar wieder zu einem Ratsentscheid führen werden.

Es ist aber jetzt bereits abzusehen, dass die Stadt Aachen so nicht verfahren wird, da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass es sich hier nicht um eine objektive Bedarfsanalyse handelt, sondern eine reine technische Machbarkeitsstudie erstellt werden soll, die eine politisch gewollte Verwirklichung der Regio-Tram zum Ziel hat.

Basisdemokratie muss von der Stadt Aachen erst gelernt werden.

Mal sehen, wie der Statdrat nach den Wahlen aussieht. Allerdings ist zurzeit leider für Aachen keine kritisch und sachkundig agierende Parteienoption zu erkennen. Der gleiche Brei wird wohl weiterhin nur in einer anderen Besetzung gerührt, was von der Bürgerschaft sicherlich brav und anscheinend auch bereitwillig bezahlt werden muss.

Aachen möchte wohl im Planungsvolumen nicht hinter Stuttgart (21) oder Berlin (BER) zurückstehen. Planungsleichen wie Campusbahn, Avantis, TIVOLI und Masterplan *Aachen 2030 können dabei schadlos hinter sich gelassen werden.

An Geld mangelt es in Aachen für solche Luftschlösser nicht, auch wenn es in vielen Schulen noch marode aussieht.


08.05.2020 BI Dell Sitzung der Bezirksvertretung Richterich (BV-06) am 13.05.2020 um 18:00 Uhr im Eurogress Aachen, Konferenzraum 1

Unter dem Tagungsordnungspunkt (TOP) 07 soll der derzeitige Sachstand zu den Planungen und zur Erschließung der Richtericher Dell vorgestellt werden.

In der Vorlage hierzu sind viele offene Fragen enthalten, die in der Sitzung diskutiert werden können.

Zur Information und zur Teilnahme an der Fragestunde lohnt sich sicherlich ein Besuch dieser Sitzung im noch laufenden FNP-Verfahren  Aachen*2030

19.03.2020 BI Dell Informiert

Zur Abgabe der Eingaben zur 2. ("erneuten") Entwurfsoffenlage FNP Aachen*2030:

BI Dell informiert / zur 2. Offenlage des Entwurfs FNP Aachen*2030 / 19.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,

die 2. Offenlage zum Entwurf des FNP Aachen*2030 endete am 18.03.2020.
Trotz der derzeitigen Einschränkungen beim Betreten der Stadtverwaltung Lagerhausstraße 20 konnte die BI Dell Ihre 34 Seiten starke Einwendung am 17.03.2020 fristgerecht im FB 61 abgeben. Es ist zu hoffen, dass andere EinwenderInnen gleich viel Glück mit der fristgerechten Abgabe ihrer Einwendungen hatten.

Es wird an die Stadt Aachen appelliert, Kulanz bei der Abgabe weiterer Einwendungen gelten zu lassen und Eingaben, die durch "Corona" ein paar Tage zu spät ihr Ziel erreichen, noch zuzulassen.

Corona war in der Bemessung der Offenlagezeit noch nicht eingerechnet.

Die Eingabe der BI-Dell beinhaltet zusätzlich zur weiter geltenden Stellungnahme zur 1. Entwurfsoffenlage von 2019 noch zusätzliche Punkte, die sich aus den Entwicklungen seit Juli 2019 bzw. direkt aus den offenliegenden Unterlagen zur 2. "erneuten" Offenlage herleiten.

Die Eingaben der BI Dell zu beiden Entwurfsoffenlagen sind wie immer auf der Web-Seite www.bi-dell.de einzusehen.

In der 2. Offenlage wurden von der Stadt Aachen wieder im Wesentlichen die gleichen Fehler gemacht, die schon bei der 1. Offenlage diese "erneute" (2.) Offenlage erforderlich machten.
Wir gehen davon aus, dass die unverändert weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit die Durchführung einer 3. Offenlage nach sich ziehen wird, die aufgrund der Corona-Krise vermutlich erst zum Jahresende 2020 stattfinden kann.

Die sachliche und inhaltliche Diskussion zum FNP Aachen*2030 ist erst nach der 3. Offenlage zu erwarten.
Die lange Bearbeitungszeit und die erneute Offenlage hat die Stadt Aachen allein zu verantworten.

Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.

BI-Dell


17.03.2020 Abgabe der Eingaben der BI Dell zur 2. Entwurfsoffenlage FNP Aachen*2030.

Die Abgabe der Einwendungen der BI Dell zur 2. Entwurfsoffenlage erfolgte in der Stadtverwaltung ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Wir durften die Schwelle zur Stadtverwaltung in der Lagerhausstraße nicht übertreten, da wir keinen Termin in der Stadtverwaltung hatten. Der Pförtner hätte zwar unsere Unterlagen entgegennehmen dürfen, jedoch war er nicht berechtigt uns den Lieferschein zu bestätigen. Trotz vieler Telephonate konnte er keine Stelle finden, die unsere EIngaben zur 2. "erneuten" Entwurfsoffenlage entgegennehmen konnte. 

MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung, die gerade das Verwaltungsgebäude verlassen wollten, boten uns freundlicherweise offen ihre Hilfe an. Darunter war glücklicherweise ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung aus dem Fachbereich 61. Er bot sich sofort an, die Unterlagen entgegen zu nehmen und bestätigte uns die Übergabe schriftlich auf unserem Lieferschein. So konnten wir trotz Pandemie zeitgerecht liefern, da die Offenlage einen Tag später am 18.03.2020 offiziell endete.


07./01.03.2020 Pressemitteilung BI-Dell-Informiert zur zweiten Offenlage des Entwurfs FNP AC*2030.

01.03.2020 muss aufgrund von weiteren Verfahrensfehler ernheut eine "Mängelanzeige und Beschwerde im Verfahren" zur zweiten "erneuten" Offenlage FNP Aachen*2030 an den OB, die Bezirksregierung und die Landesplanung NRW verschicken:

Seit mehr als 8 Jahren dauert die Aufstellung des Flächennutzungsplan Aachen*2030. Vor einem Jahr wurde dann in Rekordzeit der Aufstellungsbeschluss durch die Bezirke und den Planungsausschuss gepaukt und die erste Offenlage im Juni bis August durchgezogen. Gegen diese Offenlage hatte die BI-Dell aufgrund der vielen offensichtlichen Verfahrensfehler im Juni 2019 während der Offenlage des Entwurfs FNP Aachen*2030 Beschwerde eingelegt. Anfang diesen Jahres gab dann die Stadtverwaltung (wohlgemerkt ohne politischen Beschluss) bekannt, dass aufgrund von IT-Problemen der Phase "digital 4.0!" einige wenige Abweichungen zwischen Papierauslage und digitaler Version des Entwurfs FNP Aachen*2030 entstanden seien. Die daraus resultierende, mangelnde Rechtssicherheit hätte letztendlich dazu geführt, dass eine zweite ("erneute") Offenlage mit ergänzten aber im "Entwurfsinhalt ungeänderten Unterlagen" durchgeführt werden musste. Diese zweite Offenlage des Entwurfs FNP Aachen*2030 läuft derzeit noch bis zum 18.03.2020.

Nach Durchsicht der in der Stadtverwaltung Lagerhausstraße (Zi. 400) ausliegenden Unterlagen und dem Vergleich mit der digitalen Version im RatsInfoSystem, stellte die BI-Dell zu ihrer Verwunderung fest, dass weiterhin einige Unterlagen in der digitalen Version fehlen und eine Unterlage weiterhin komplett (=in Papierform und digital) fehlt. Die Begründung der Stadt Aachen für diese zweite Offenlage (mangelnde Übereinstimmung zwischen Papierversion und Digitalversion der Unterlagen) muss logischer Weise eine dritte Offenlage nach sich ziehen, da dieser Mangel der ersten Offenlage auch auf die zweite Offenlage zutreffend ist. Das Qualitätsmanagement der Stadt Aachen, so ein solches vorhanden ist, hat versagt. Warum ein solcher Fehler erneut auftreten konnte ist von der BI-Dell nicht nachvollziehbar.

Die nach fünfjähriger Erstellungszeit für den Entwurf des FNP Aachen*2030 voriges Jahr aufgekommene Hektik bei den Beratungen in den Bezirken und im Planungsausschuss zum Aufstellungsbeschluss des Entwurfs FNP Aachen*2030, barg in sich sicherlich allein schon ein hohes Fehlerpotential. In der Beschwerde der BI-Dell im Juni 2019 und der ab August 2019 vorliegenden Stellungnahme der BI-Dell waren bereits 31 Verfahrens- und Sachfehler, wobei die Aufstellung aufgrund der damals sehr eingeschränkten Offenlagezeit (vgl. Beschwerde der BI-Dell) keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhob.

Die Stadt Aachen hat in der zweiten Offenlage offensichtlich versucht, einen Teil dieser Verfahrensfehler zu heilen, was ihr jedoch nicht komplett gelungen ist. Weiterhin fehlen wichtige Unterlagen, ohne die eine vollständige Bearbeitung des Entwurfs seitens der Bürgerschaft nicht möglich ist.

In der neu zu erstellenden Eingabe der BI-Dell zur zweiten Offenlage muss die Fehlertabelle sicherlich fortgeschrieben werden. Es ist auffallend, dass diese weiteren Offenlagen (zwei und drei) bisher nicht aufgrund der sachlichen Argumente der BI-Dell erforderlich waren, sondern lediglich aufgrund formaler Fehler, die durch die Bearbeitung der Unterlagen in der Stadtverwaltung verursacht wurden.

Die vielen von der BI-Dell in den bisherigen Stellungnahmen zum Entwurf des FNP Aachen*2030 nachgewiesenen sachlichen und politisch-normativen Fehler bergen bei ungeänderten Unterlagen noch viel weiteren Sprengstoff für das weitere / "nächste" Verfahren. Die Eingaben der Bürgerschaft, der Behörden und TÖB stammen aus dem Jahr 2014. Eine Ergänzungseingabe (2017) der BI-Dell aufgrund der einschneidend geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen 2014 und 2017 wurde von der Stadt Aachen weder berücksichtigt noch in die Abwägung eingestellt. Dazu gab es von 2017 bis heute (2020) noch viele weitere Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt worden sind, so dass der "erneut" vorliegende Entwurf in seiner zweiten Offenlage als nicht mehr aktuell bzw. völlig überholt angesehen werden muss. Wenn dieser Entwurf in der dritten Offenlage  in der nächsten Offenlage nicht auch inhaltlichkorrigiert und die daraus resultierenden Festlegungen nicht neu überarbeitet werden, wird der derzeitige Entwurf auch in der dritten Offenlage keine Rechtssicherheit erlangen können. Dieses Mammutwerk der Stadtverwaltung ist viel zu schwerfällig und damit völlig unnötig, wie die BI-Dell schon mehrfach kritisiert hat.  Einzelne FNP-Änderungsverfahren mit einer jeweils tagesaktuellen digitalen Darstellung des aktuellen Sachstandes des FNP hätten völlig ausgereicht. Mit diesem Verfahren FNP Aachen*2030 und erst recht in dieser Durchführungsform verbrennt die Stadt Aachen viele Personalressourcen, viele Steuergelder und blockiert sich die Stadt Aachen selber über weiter viele Jahre.


19.02.2020 BI-Dell nimmt Einsicht in die in der Stadtverwaltung Lagerhausstraße Zimmer 400 offenliegenden Unterlagen zum Entwurf des FNP Aachen*2030.


13.02.2020 BI Dell nimmt die erneute Bearbeitung der "unveränderten" und nur "geringfügig" ergänzten Unterlagen (Dateien im Ratsinfosystem vom 12.02.2020) auf.


12.02.2020 BI Dell nimmt Einsicht in die ins Ratsinformationssystem eingestellten Dateien zur erneuten Offenlage des FNP AC*2030


08.02.2020 BI Dell nimmt bei einem Sprechertreffen Vorbereitungen für Stellungnahme zur erneuten Offenlage des FNP Aachen*2030 auf, die am 12.02.2020 beginnen soll.


31.01.2020 Antworten der Stadt Aachen auf die Fragen der BI-Dell in der letzten Bezirksvertreterversammlung vom 04.12.2019

In der letzten Bezirksvertreterversammlung in Richterich (BV 06) hat die BI-Dell viele Fragen zu den Ausführungen der Stadtverwaltung zur Entwässerung der geplanten Neubaugebiete in der Richtericher Dell und der hierfür geplanten Erschließungsstraße gestellt.

Hier nun das Protokoll zur Fragestunde mit den mündlichen Antworten in der Sitzung und einige schriftliche Antworten auf die Fragen der BI-Dell.

- Protokoll der Einwohnerfragestunde (BV 06) vom 04.12.2019

- Schriftliche Antwort zur Frage: Reichen die Kapazitäten der Schmutzwasserkanäle für den Schmutzwasseranfall der die Neubaugebiete aus?

- Schriftliche Antwort zur Frage: Wieso wurde nicht wie im Januar 2016 beauftragt die Entwässerung des Gesamtgebietes untersucht?


14.01.2020 SENSATION

Die AZ berichtet heute am 14.01.2020 auf Seite 13, dass wegen "einigen wenigen Unterlagen", die digital nicht rechtzeitig verfügbar waren, der FNP Aachen*2030 neu offen gelegt werden muss.


2020


17.12.2019   Beschwerde der Bi-Dell bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW 

mit Anlagen aus dem Ratsinformationssystem

wegen bewuster Vorenthaltung der Gutachten zum Masterplan "Wasser" (2006 bis 2019) durch die Stadt Aachen

trotz mittlerweile 5-maliger mündlicher und schriftlicher Aufforderungen zur Veröffentlichung


19.12.2019 Sitzung PLA Aachen 17:00 Uhr  Uhr Lagerhausstraße Zimmer 170

(Erschließungsstraße Variantenentscheidung Nordrand- oder Mittellage)

Zur Sitzung:

Der Tagesordnungspunkt zur Variantenentscheidung zur Erschließungsstraße Richtericher Dell (einhellig keine Umgehungsstraße mehr!) war eine seltsame Aufführung des Schmierenstücks "Rhetorik im Wahkampf". Wie bereits erwartet, leisteten sich Herr Plum (SPD) und Herr Rau (Grüne) wieder unnütze aber wortreiche Gefechte, obwohl die Entscheidungen parteiintern schon längst gefallen waren.

Mit seinen Behauptungen erreichte Herr Plum schon fast Trump'sche Sphären.

So postulierte Herr Plum, (Fake-News-1) dass die Richtericher mit überwältigender Mehrheit für den Bau der Erschließungsstraße und des Wohngebietes seien. Falls er nur die 12 Richtericher BezirksvertreterInnen meinte dann köönte das stimmen, beim Bürgerbegehren der BI-Dell (2014) aber haben mehr als 1.900 RichtericherInnen (=ca. 40% der Wahlberechtigten in Richterich) durch ihre Unterschrift geschlossen gegen den Bau der Erschließungsstraße und des Wohngebietes gestimmt.

Des weiteren warf er der Verwaltung vor, jetzt schon wieder mit einer neuen Variante nunmehr in Mittellage anzutanzen, (Fake-News-2) obwohl er nach dem Studium aller Vorlagen und Beschlüsse meinte herausgefunden zu haben, dass immer nur eine Nordrandlage im Gerede war. Vergessen hatte Herr Plum wohl, dass gerade diese Variantenuntersuchungen mit einer Entwässerungskonzeption von der Politik im Januar 2016 beauftragt worden war. Die Verwaltung nun dafür zu schelten, dass sie ihren Job gemacht hat, ist populistischer Unsinn oder ggf. reine Vergesslichkeit.

Was diese Unwahrheiten sollten, kann man sich nur denken; ausfühliche viel zu langandauernde eitle Selbstdarstellung um jeden Zweck.

Richtig ist dagegen, dass das Verkehrsgutachten Richter/Richard 2006 noch gar keine Erschließungsstraße, dafür aber drei Hauptstraßen innerhalb des Baugebietes (Nordrandlage, Mittellage und Südlage) vorsah. Erst beim Aufstellungsbeschluss 2014 zur FNP-Änderung 131 und dem BP 955 erblickte die Erschließungsstraße irgendwie und indirekt das Licht der Planung.

Seitdem durften wir BürgerInnen gefühlt mindestens 10 Varianten aufblühen und wieder verwelken sehen; seien es die Nordrandlage, die Mittellage oder die Südlage in den DB-Unterführungsversionen oder in den DB-Überführungsversionen jeweils mit erhofften Anbindungen an die Kohlscheider, letzendlich aber nur an die Roermonderstraße.

Wir als BI-Dell haben natürlich volles Vertrauen in Verwaltung und Politik, dass die Versionsphantasien noch kein Ende gefunden haben und noch viele schöne weitere Varianten werden aufblühen sehen, bevor das gesamte Projekt letztendlich aufgrund der sachlichen Gegenargumente zu Grabe getragen werden wird.

In diesem Sinne wünschen wir der Politik eine schöne und erholsame Weihnachtspause mit weiteren neuen Luftschlössern.

12.12.2019 Sitzung MoBA Aachen 17:00 Uhr Lagerhausstraße Zimmer 170

(Erschließungsstraße Veriantenentscheidung Rand- oder Mittellage)


04.12.2019 Sitzung BV 06 Richterich

(Wichtig: erneuter Sachstandsbericht zur Richtericher Dell)

Zur Sitzung:

In dieser Sitzung haben die Mitstreiter der BI-Dell wieder sehr zur Freude über das hohe Interesses der BürgerInnen 7 Fragen an die Verwaltung und Politik gerichtet, die überwiegend schriftlich beantwortet werden sollen, da sie zu umfassend wären.

Die Frage nach der längst überfälligen Veröffentlichung der Gutachten zum Masterplan "Wasser" (2006 bis 2019) wurde vor der Verwaltung zum mindestens 6. Male abschlägig beantwortet. Wie bisher schon mehrfach mündlich und schriftlich von der Verwaltung betont, sollen alle Gutachten in der Offenlage einsehbar sein. Diese Aussage der Verwaltung in der Sitzung der BV 06 (04.12.21019) enttarnt das unerklärliche und seltsame Vorgehen der Verwaltung, da zwischenzeitlich bereits die Offenlage zum Entwurf des FNP Aachen*2030 "gelaufen" ist und dabei keine der vorher mehrfach für die Offenlage zugesagten Gutachten trotz gegenteiliger Versprechundgen veröffentlich bzw. ausgelegt worden sind. Folgerichtig hat sich die BI-Dell dann am 17.12.2019 dazu entschlossen eine Beschwerde an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW zu schreiben (vgl. weiter oben).


27.11.2019 Sitzung BV 06 Richterich

(Wichtig: Bericht zur DB Unterfahrung Erschließungsstraße)

Zur Sitzung:

Im Nordwesten nichts Neues; dafür aber eine mächstige Nörgeleien an den Ausführungen der Verwaltung durch die PolitikerInen wegen des zähen Ablaufes der Planungen; eigentlich kein Wunder, wenn die Politik mit immer neuen Wunschvorstellungen und Luftschlössern stets neue Forderungen und Planungsaufträge beschließt.

27.11.2019 Veranstaltung der Initiatitive Aachen 

                        Thema: Stadt der Zukunft - Ein Dialog

24.10.2019 Campus-Bahn, Tram, Euregiotram (Leserbriefe).........(vgl. AZ 24.10.2019)

Die widergegebenen Leserbriefe zeigen ein deutlich anderes Spektrum an Meinungen, als die gestrige Darstellung der Meinungen von vorwiegend Zeitungsredakteuren aus Aachen, die irgendwie zum meinungsmachenden Sprachrohr gewisser "Entscheidungsträger" der Stadt Aachen mutiert zu sein scheinen. Fairer Weise muss man aber auch sagen, dass "unabhängig sowie überparteilich" auch nicht in der Kopfzeile der Aachener Zeitung steht, so dass hier eine "politisch abhängige" Berichterstattung auch kein Widerspruch zum Zeitungsmotto darstellt.

 

Auffallend bei der Durchsicht der Leserbriefe ist, dass die PRO-Meinungen in der AZ vom 24.10.2019 Seite 15 fast durchweg emotionale Wunschvorstellungen äußern, was natürlich grundlegendes Recht der LeserbriefschreiberInnen ist. Argumente wie:

  1. Andere Städte haben auch Straßenbahnen
  2. Die BürgerInnen, die gegen die Campusbahn gestimmt hätten, haben Aachen und der Umwelt geschadet
  3. Es würde BürgerInnen freuen, wenn die Stadtbahn gebaut werden würde (Bem.: Warum?)
  4. Eine Tram hätte ein attraktives, großstädtisches Fläir und wäre ein Aushängeschild für Aachen
  5. Endlich eine Koalition der Mitmacher (Ja-Sager) schaffen gegen all die Verweigerer
  6. Ich mag die Stadtbahn (?)
  7. Die Volksvertreter (Bem. sind etwa die Politikerinnen gemeint?) sollten beschließen und bauen, ohne Berücksichtigung der ewigen Bedenkenträger!
  8. Vielleicht klappt es diesmal?
  9. Für eine Stadt der Größe Aachens ist eine Stadtbahn angemessen!
  10. Alle "Experten" (Bem. vielleicht sind damit die Nutznießer gemeint? ) waren sich bei der Campusbahn einig nur die Bürgerschaft war unvernünftiger Weise dagegen; deshalb sofort bauen.

Damit liegen die PRO-Meinungsträger gleichauf mit der Stadt Aachen und den Redakteuren der Zeitungen.

In vielen zuvor zusammengefassten Meinungen liegt etwas Undemokratisches indem gesagt wird, dass die Bedenkenträger einfach "auszuschalten" seien. So etwas ist allgemeinpolitisch und auch basisdemokratisch sehr bedenklich.

Die CONTRA-Meinungen sind fast ebenso emotional, weisen aber mehr auf Sachthemen hin. Diese sind in etwa:

  1. Die Planungstiefe war bei der Campusbahn und ist heute auch wieder viel zu gering, als dass überhaupt eine Entscheidung getroffen werden könnte.
  2. Die Kostenfrage war damals und ist auch heute bei weitem noch nicht untersucht und erst recht nicht geklärt.
  3. Alternativen werden nicht untersucht z.B. Ausbau der Verkehrssteuerung (Ampelphasen) etc..
  4. Anpassung des Busverkehrs an das tatsächliche Fahrgastaufkommen (Schulzeit zu wenig Busse, danach fast leere Busse) wird nicht erwogen.
  5. "Bitte" erst einmal keinen Beschluss, keinen Masterplan Verkehr 2095 und keine weiteren Gefälligkeitsgutachten.
  6. Aber, wie es die BI-Dell für alle Großprojekte fordert, erst einmal eine ergebnisoffene und von unabhängigen Sachverständigen erstellte Machbarkeitsstudie zu Kosten und Nutzen einer Stadtbahn und deren Linienführungen. 
  7. Nur Sachargumente dürfen zählen. Wer gerne eine Stadtbahn hätte, der besuche Köln oder Düsseldorf, um sich daran zu erfreuen, wenn er die Innenstädte trotz Stadtbahnen überhaupt erreichen kann.
  8. Stadtbahnen können die Verkehrsprobleme von Städten im Allgemeinen nicht lösen.
  9. Leuchturmprojekte sind nur möglich, wenn die Datenbasis stimmt und entsprechende Argumente auch tragfähig für alle sind.
  10. PolitikerInnen haben Verantwortung für die gesamte Bürgerschaft und die gesamte Stadt.
  11. Zustimmung zu einer Stadtbahn bekämen die PolitikerInnen sofort, wenn gesetzlich festgelegt werden würde, dass Sie persönlich -besonders bei einer Fehlentscheidung (vgl. TIVOLI, AVANTIS etc.)- haften und die Kosten aus ihrer Tasche ersetzen müssten.
  12. Eine Haftungsverpflichtung würde viele Entscheidungen der Politik versachlichen und weitgehend ent-emotionalisieren.

 

Projektverwirklichungen benötigen keine meinungsmachende Schönwetterpresse sondern klare Planungen im Sinne einer seriösen ergebnisoffenen Machbarkeitsstudie. Hierin müssen erst einmal konkrete Planungen mit möglicher Trassenführung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Kosten-Nutzen-Analysen, konkreten Finanzierungspläne sowie Wirkanalysen (Verkehr, Umwelt, Klima, Bauzeitbelastungen) etc. erarbeitet, diskutiert sowie abgestimmt werden. Die Ergebnisse dieser Tram-Machbarkeitsstudie sind dann z.B. in einer einfachen SWOT-Analyse (Stärken / Schwächen / Chancen / Risiken) auch für Otto-Normalverbraucher verständlich aufzubereiten und zu veröffentlichen (raus aus den nichtöffentlichen Beratungen!).

Dies alles hat ohne unsinnige Werkzeuge (wie Rahmenpläne oder Masterplan-Tram-2095) zu erfolgen, bevor die Stadt irgendwelche rechtsverbindliche Planungs- oder Verwaltungsverfahren einleitet. Es wäre wünschenswert, wenn dieses Thema versachlicht und nicht nach stadteigenem Wunschdenken (vgl. Richtericher Dell) ausgerichtet werden würde. Bedenkenträger sind nicht zu übergehen sondern durch Fakten, Zahlen und Argumente zu überzeugen.

 

Wenn es jedoch nur um Nostalgie geht, so wäre auch der Wiederaufbau der Barbaross-Mauer oder der römischen Thermen zur Anheizung des Tourismus' sicherlich eine Überlegung wert.

 

 


23.10.2019 Campus-Bahn, Tram, Euregiotram (.........(vgl. AZ 23.10.2019)


Wieder ist das Aachener Straßenbahnabenteuer im Gespräch, als gäbe es keine wichtigeren Probleme wie den Büchel, den Bushof etc. zu lösen (Sonderseite in der AZ vom 23.10.2019).

Es hat ja verhältnismäßig lange gedauert, da der Bürgerentscheid die Campusbahn nur für zwei Jahre blockieren konnte. Aber jetzt kommen alle StraßenbahnfahrerInnen wieder aus den Startlöchern und visionieren erneut.

Hat Maastricht eigentlich eine Straßenbahn?

Nein, und trotzdem floriert die Stadt?

Maastricht plant nur eine SchnellTram nach Hasselt (Spartakusprojekt).

Das ist eine neue Eisenbahnverbindung aber keine Stadtbahn.

In Aachen aber soll nun das Klimathema und dessen Schutz in der engen Innenstadt Aachen für eine Revitalisierung der einst abgeschafften Straßenbahn sorgen. Schienen, Trassen Waggons, Oberleitungen sind seither komplett zurückgebaut und die verbliebenen Reste sicherlich nicht mehr aktivierbar.

Die Aachener Politik aber ist immer noch blind für die tatsächlich fiskalische Leistungsfähigkeit der Wissens- bzw. Studierendenstadt Aachen, sonst würde über dieses Abenteuer überhaupt nicht mehr nachgedacht.

Aber von Nutznießern angetriebene Klüngelnetzwerke sind wie Viren oder Bakterien. Man glaubt sie los zu sein aber sie existieren weiter und entwickeln immer wieder neue Formen wie: Campusbahn, Euregiobahn, Tram und was sonst noch so ersonnen werden wird; koste es was es wolle, die SteuerzahlerInnen werden es schon tragen.

Wie bei fast allen bisherigen Unternehmungen der Stadt Aachen gilt weiterhin: "Nicht das Erreichte z.B. beim Büchel oder Bushof zählt, sondern das Erzählte von z.B. schöngeredeten Visionen reicht". Zuerst einmal kommt in der AZ die Meinungsmache der seinerzeit bei der Campusbahn überrollten Befürworter. Diese schlagen bereits laut die Trommeln ohne zu wissen, was überhupt möglich sein wird. Wenn man weiß, dass die AZ nur noch der verlängerte Pressearm der Stadtpolitik von Aachen ist, wundert sich schon seit langem nicht mehr über deren Statements.

Projektverwirklichungen benötigen keine Presse sondern klare Planungen im Sinne einer seriösen ergebnisoffenen Machbarkeitsstudie. Hierin muss erst einmal eine konkrete Planung mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Kosten-Nutzen-Analysen, konkreten Finanzierungspläne sowie Wirkanalysen (Verkehr, Umwelt, Klima, Bauzeitbelastungen) etc. erarbeitet, diskutiert sowie abgestimmt und dann erst auf den Tisch gelegt werden.

In einer einfachen SWOT-Analyse können die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Stärken / Schwächen / Chancen / Risiken) auch für Otto-Normalverbraucher verständlich aufbereitet werden.

Dies alles hat ohne unsinnige Werkzeuge (z.B. Masterplan Tram 2095) zu erfolgen, bevor die Stadt irgendwelche rechtsverbindliche Planungs- oder Verwaltungsverfahren einleitet.

Es wäre wünschenswert, wenn dieses Thema nicht nach stadteigenem Wunschdenken ausgerichtet werden würde.

Sicherlich sind aber die parteiinternen Überlegungen und Hintertürabsprachen schon soweit fortgeschritten, dass wie immer in Aachen der 10. Schritt vor dem ersten gemacht werden wird. Aus Erfahrung werden leider nicht alle klug, obwohl sich Aachen gerne als Wissenschaftsstadt darstellt.

Von vielen Politikern wird das politische Mandat der Wählerschaft für eine Legitimierung ihres politischen Handels weit überschätzt, um ihre eigenen Vorstellung als Postulat der Wählerschaft zu empfinden.

Es stehen allerdings bald wieder Kommunalwahlen an, die sich wohl immer durch operative Hektik in den politischen Szenerien ankündigen.

Der Haushalt der Stadt Aachen steht zurzeit ohne Campusbahn, ohne konkrete Maßnahmen am Bücheln ohne konkrete Umgestaltungsvorschläge für den alten Bushof, ohne die Sanierung des alten Kurhauses sowie ohne Bautätigkeiten in der Richtericher Dell und Umgebung relativ gut da, was eigentlich auch so bleiben sollte.

Es würde aber nicht wundern, wenn der Haushalt der Stadt Aachen nicht wieder in Schieflage gebracht werden würde. Die seinerzeit mit viel Euphorie "durchgeführten" visionären Projekte wie Tivolineubau, Tivolibrücke, Gewerbegebiet AVANTIS, Mangel an gefördertem Wohnungsbau etc. belasten die Stadt und damit alle BürgerInnen seit langem und auch heute noch.


11.10.2019

Die gestrige Sitzung des Planungsausschusses hatte wieder für uns als mundtote Zuhörer einige Leckerbissen zur planerischen Vorgehensweisen der Stadt Aachen zu bieten.

Es wurde über die Schließung des Parkhauses am Büchel hin und her diskutiert.

Tenor war seitens der Herren Plum (SPD) und Gilson (CDU) sowie aller anderen Ausschussmitglieder (außer FDP) die Schließung des Parkhauses Büchel zum 1. April 2020 als Zeichen dafür, dass am Büchel nun endlich mal etwas passiert. Das Datum war wohl mit Bedacht gewählt, denn im Laufe der Diskussion trat dann deutlich die fachplanerische Komponente in Aachen hervor. Keiner konnte beantworten, wie es um die Verträge mit der APAG und den Dauerparkern steht und damit auch nicht welche Kündigungsfristen zu beachten seien. Man packt sich an den Kopf, wenn ohne Kenntnis dieser rechtlichen Eckdaten hochtrabende Zeichen gesetzt werden sollen.

Unter einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde über den an der Siegelallee gefundenen Feuerwehrstandort berichtet, jedoch gab es für die Feuerwehr hierzu einige Ernüchterungen.

Die Feuerwehr war sichtlich froh einen Standort für die Rettungswache Aachen Süd gefunden zu haben. Ernüchtert musste sie jedoch erkennen, dass eine Suche mit Standortfindung nicht ausreicht, sondern dass erst  ein Bebauungsplan zu Baurecht führen kann. Hierfür ist für Herrn Rau (GRÜNE) die Durchführung eines Architektenwettbewerbs zwingend erforderlich, da an der Siegelallee anscheinend architektonisch wertvolle Bauwerke stehen, die nicht durch unangepasste Neubauten in der Nachbarschaft verschandelt werden dürften. Zudem muss eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit allen Verfahrensvarianten durchgeführt werden, so dass mit einem Baubeginn nach vorsichtigen Schätzungen der BI-Dell nicht vor 2025 gerechnet werden kann.

Unter einem weitereren Tagesordnungspunkt wurde eine Recherche zur Bebaubarkeit vorhandener städtischer Grundstücken erläutert.

Hierzu hatten die Aachener Zeitungen schon bemerkt, dass die Politik erstaunt war, dass diese Recherche mehr bebaubare städtische Grundstücke ausweisen konnte als erwartet worden war. Erwartung ist gut, Wissen ist besser!

Die AZ hatte schon am 26.09.2019 darüber berichtet.

Der Vortrag gestern war erfrischend sachlich und ohne jede Polemik oder politisch geprägte Voreingenommenheiten und erbrachte das erstaunliche Ergebnis:  kurzfristig können ca. 445 Wohneinheiten auf städtischen Grundstücken gebaut werden, da alle Grundstücke hierfür bereits in rechtskräftigen Bebauungsplangebieten liegen.

Anstatt nun zu beschließen, diese Wohnungen sofort z.B. als geförderte Wohnungen zu bauen, wurde diskutiert, dass damit sämtliche Landesfördergelder für die nächsten zwei Jahre dadurch gebunden würden und somit andere Wohnungen nicht gefördert werden könnten; entweder es gibt Wohnungsmangel, der hier ernsthaft entschärft werden könnte oder es gibt ihn nicht!

Zudem kam wieder Sperrfeuer von Herrn Rau (Grüne), dem zu vielen Tagesordnungspunkten - bei denen wir anwesend waren - immer etwas Verzögerndes einfiel, dass zuerst einmal von der Verwaltung eine Liste aufzustellen sei, in welchem Zeitraum und in welcher Reihenfolge denn die weiteren mittelfristig und langfristig zu erschließenden Grundstücke bebaut werden könnten.

Auffallend war in dem Vortrag allerdings, dass die Stadtverwaltung "mindergenutzte Grundstücke" anscheinend nicht kennt oder sie als "untergenutzte Grundstücke " bezeichnet. Vielleicht kann das endlich mal im Sinne unserer Eingaben zum FNP Aachen*2030 verschmolzen werden.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Erschließungsstraße für die Richtericher Dell, die bei den Beteiligten immer noch als "Ortsumgehung" bezeichnet wird.

Der Sachstandsbericht der Verwaltung war ausführlich schon in Richterich vorgestellt worden und zeigte, dass mit der Fertigstellung der Erschließungsstraße nicht vor Ende 2025 gerechnet werden kann.

Die AZ hatte hierüber schon am 13.09.2019 berichtet.

Daher hat die Politik anscheinend bis hoch zur Landesregierung gegen Straßen NRW interveniert, so dass der  aus sicherheitsrelevanten Gründen erforderlichen Brückenneubau an der Horbacher Straße zeitlich weiter nach hinten geschoben werden solle, bis die Erschließungsstraße fertig sei, die ja eigentlich schon 2013 hätte fertig sein sollen.

Der Knaller kam dann zum Schluss indem sich die PolitikerInnen darauf verständigten, dass eigentlich Straßen NRW  an all diesen "Verzögerungen" (oder besser städtischen Unfähigkeiten?) Schuld sei und daher nicht die Stadt Aachen sondern Straßen NRW in der Bringschuld sei. Es wurde somit, für die Politik "Gott sei Dank", ein externer Schuldiger ermittelt. Sollte der Bau der Erschließungsstraße also nicht klappen, ist die Schuld bei Straßen NRW zu suchen; so einfach kann Politik sein.

An die Tatsache, dass für alle Vorhaben in der Richtericher Dell erst einmal der FNP Aachen*2030 rechtskräftig werden muss, sei hiermit erneut erinnert.


06.10.2019

Erster Auszug aus der Stellungnahme der BI-Dell zum Entwurf des FNP Aachen*2030":

Aachen hat mehr mindergenutzte, sofort bebaubare Nettoflächen als gedacht" - "Quantifizierung nicht quantifizierbarer Flächen" Den ersten Auszug aus der Stellungnahme der BI-Dell zum Entwurf des FNP Aachen*2030  "Kartierung von Brachen und mindergenutzten Flächen durch die BI-Dell" finden Sie hier:

BI-Dell informiert 25.09.2019 Text und

BI-Dell informiert 25.09.2019 Kartierung

2. Auszug

Den zweiten Auszug aus der Stellungnahme der BI-Dell zum Entwurf des FNP Aachen*2030:

Überblick über [31] Verfahrensfehler finden Sie hier:

BI-Dell informiert 06.10.2019 Text und

BI-Dell informiert 06.10.2019 Tabelle-Verfahrensfehler

 


Leider wurde die Veranstaltung des BDA "aus schwerwiegenden Gründen" kurzfristig abgesagt.

03. bis 05. Oktober 2019 Hinweis:

Bürger Bewegen Zukunftskonferenz Aufbruch

Die Zukunft die wir wollen

Die Stadt die wir brauchen

Veranstaltung des BDA (Bund deutscher Architekten) mit Workshops und vielen Vorträgen von international renomierten Planern (Dänemark, Schweiz, Niederlande, Österreich, Deutschland).

Am 04.10.2019 moderiert Frauke Burgdorff (die neue Baudezernentin der Stadt Aachen)

Hierzu unsere nachfolgende Pressemitteilung vom 25.09.2019:


16.09.2019:

Ergebnisse der Versammlung Bezirksvertretung Richterich BV06

1 Sachstand Richtericher Dell (Rahmenplanung ?) Auch die AZ und AN schreiben schon das Ergebnis zur Rahmenplanung Richtericher Dell: "Ortsumgehung nicht vor 2023", wobei zu ergänzen wäre, dass aus heutiger Verwaltungssicht der Baubeginn ggf. erst 2023 stattfinden könne. Man kann aber sicher sein, dass wieder weitere zukünftige und sicher weitere visionäre Varianten der Verwaltung und der Politik auch diesen Termin ganz im Sinne der BI-Dell torpedieren werden.

Bisher stehen Erschließungsstraße und Baugebiet weiterhin in den Sternen und werden es wohl auch trotz Aachener Ministerpräsident (NRW) bleiben. Wir haben sichere Informationen, dass im nächsten Jahr irgendwelche Wahlen anstehen, oder?

2 Brücke Horbacher Straße über die DB laut Vorlage für die Sitzung der BV06 hat das Land NRW und hier sicherlich Herr Laschet zugestimmt, den Bau der Brücke noch bis 2023 zurück zu stellen, damit die Stadt Aachen bis dahin die Erschließungsstraße fertigstellen kann; die Hoffnung stirbt zuletzt.

Von Gefahr im Verzug, wie es in der vorigen Sitzung hierzu von der Vertreterin von Straßen NRW dargestellt wurde, ist nun keine Rede mehr. Wenn der Ministerpräsident es anordnet, dann werden keine Steine mehr aus der bröckelnden Brücke herunterfallen, egal was die Deutsch Bahn dazu sagt; basta, oder?

Demgegenüber wird in der gleichen Vorlage zum Rahmenplan Richtericher Dell geschrieben, dass der Bau der Erschließungsstraße frühestens ab 2023 beginnen kann.

Was sagt hier die Logik?

  - Brücke bis 2023 zurückgestellt!

  - Baubeginn Erschließungsstraße erst nach 2023?

  - Ist die Erschließungsstraße dadurch vor 2023 fertig?

  - Das ist alles zu hohe Mathematik in der vierten Dimension!

Straßen NRW sollte wohl besser die Brücke der Horbacher Straße über die DB sofort bauen, dann hat Richterich das hinter sich. Wenn der vermeintliche Baubeginn der Erschließungsstraße erst Ende 2023 sein kann, dann würden ggf. beide Bauwerke gleichzeitig gebaut, was in "Schilda-Aachen" sicherlich der Normalfall, jedoch nicht wünschenswert wäre. 

3 Feuerwehr-Gerätehaus Das bisher geplante Feuerwehr-Gerätehaus hat sich zwischenzeitlich  (durch Zellteilung?) um eine Feuerwache vermehrt. Damit ist die Planung auf dem kleinen Baugrundstück zwischen Gasleitungen und geplanter Erschließungsstraße sicherlich nicht einfacher geworden. Auch der Baubeginn scheint sich hierdurch weiter Richtung 2023 zu verschieben, wobei bisher kein Beteiligter seitens der Politik und der Verwaltung fragt, ob der Flächennutzungsplan Aachen*2030 bis dahin überhaupt Rechtsgültigkeit erlangt hat. Visionen und Varianten ohne Ende!

12.07.2019:

12.07.2019: Ende der Offenlage und absolutes Ende der Eingabemöglichkeiten aus der Bürgerschaft

30.07.2019:

11.06.2019: offizieller Start mit Offenlage der Unterlagen in der Stadtverwaltung und den Bezirken.
13.06.2019: Erläuterung der Unterlagen im Gebäude der FH Aachen - Bayernallee 11 - 18:00 bis 20:00 Uhr.

28.05.2019:

BI-DELL informiert: OFFENLAGE FNP AC*2030
Liebe MitinitiativlerInnen, liebe AktivistInnen, sehr geehrte Damen und Herren,

wie heute aus einer "überdimmensional großen", auf Seite 17 der AZ (4.6.2019) unter der Spalte "kurz notiert" versteckt zu entnehmen Pressenotiz hervorgeht, ist der Startschuss für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zum "Neuen" Flächennutzungsplan Aachen*2030 gefallen.
Hier die Termine:
11.06.2019: offizieller Start mit Offenlage der Unterlagen in der Stadtverwaltung und den Bezirken.
13.06.2019: Erläuterung der Unterlagen im Gebäude der FH Aachen - Bayernallee 11 - 18:00 bis 20:00 Uhr.
12.07.2019: Ende der Offenlage und absolutes Ende der Eingabemöglichkeiten aus der Bürgerschaft
                   
(alles was danach geschrieben wird, ist ungültig für das Verfahren und wird zurückgewiesen).
Die Offenlage findet zumindest nicht in den Sommerferien statt, so wie die BI-Dell dies auch angeregt hatte.
Die Offenlagedauer wurde jedoch nicht weiter verlängert.
Nach 5 Jahren Bearbeitungszeit durch die Verwaltung seit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bleiben für die Bürgerschaft zur Bearbeitung und Kommentierung der umfangreichen Unterlagen (1.800 Seiten) gerade einmal 5 Wochen Zeit, da nach Angaben der Stadt die Zeit drängt, wohl wenn die Bürgerschaft befragt werden muss! 

Die kaum zu findende "Notiz" in der AZ mutet als offizielle Mitteilung der Stadt Aachen, insbesondere als offizielle "Einladung" der Stadtverwaltung ziemlich mikrig an, fast so, als wolle man den Ball flach halten, wenn die Bürgerbeteiligung ansteht.
Nun ja, los geht es in die letzte Runde an der sich die Bürgerschaft letztmalig beteiligen kann.
Packen wir es an.
Wir als BI-Dell werden natürlich wieder unsere "Anregungen", Bedenken und Kritik umfangreich und ausführlich formulieren und zeitgerecht einbringen.
Während der Laufzeit dieser Offenlage werden wir eine oder auch mehrere Informationsveranstaltungen im Schloss Schönau durchführen, in der wir unsere Standpunkte erläutern und gerne Anregungen entgegennehmen werden. Außerdem freuen wir uns, wie bei der letzten BI-Dell-Informationsveranstaltung, auf viele weitere, offene und anregende Diskussionen mit Ihnen.
Die Klimaangst hat bei der Europawahl schon für einige politische Verwerfungen gesorgt.
Die Tatsache, dass nun gerade die PolitikerInnen anscheinend sogar auch in Aachen auf klimatische Themen springen, könnte auch wieder, den Fokus auf den extrem hohen klimatischen Wert der Richtericher Dell lenken, der in den bisherigen Unterlagen fast vergessen bzw. unter den Tisch gekehrt worden ist. Sei es weil die Richtericher Dell im Eigentum der Stadt Aachen ist oder weil es politisch-normativ nicht gewollt ist, ein so großes Kaltluftentstehungsgebiet, mehrere Kaltluftbahnen und Kaltluftseen außerhalb des Aachener Talkessels zu berücksichtigen. Klimawandel geschieht aber nicht nur im Aachener Talkessel sondern auch in Richterich, wenn dort die hiesigen Klimareserven durch die Bebauung komplett zerstört werden sollen; und: Richterich gehört auch zu Aachen!

Themen gibt es genug.
Klimakritik kann auch im Kleinen geäußert werden. Dafür müssen es nicht nur die Tagebaue sein.
Eine breite Beteiligung aller an der Offenlage des FNP Aachen*2030 ist wünschenswert, denn jeder hat etwas hierzu zu sagen.
Trauen Sie sich und machen Sie mit!
Erst jetzt ist die Zeit gekommen, in der sich die Bürgerschaft planungsrechtlich wirksam in das Verfahren einbringen kann.
Alle bisherigen Eingaben waren nur Vorgeplänkel, jetzt werden unsere Eingaben rechtlich für die Stadt und die Bezirksregierung verbindlich.
Sollten Ihre Eingaben aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nicht berücksichtigt worden sein, bringen Sie diese einfach erneut ins Verfahren ein, denn nun könnten Ihre Eingaben, trotz der Zurückweisungen durch die Stadt Aachen, doch noch von der Bezirksregierung berücksichtigt werden. Denn die Bezirksregierung wird den in der Offenlage ausgestellten Entwurf prüfen und kann ggf. die Abwägungen der Stadt Aachen zu Ihren Eingaben für nichtig erklären.
Alle wichtigen Termine, Sachstände und Sachthemen finden sie stets tagesaktuell und von uns umfasend kommentiert auf unserer Web-Seite: www.bi-dell.de .
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie uns jederzeit auch gerne über die e-mail adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren; wir lesen die e-mail täglich mehrfach aus.

Schauen Sie rein, machen Sie mit, wir freuen uns auf Sie.
Beste Grüße aus der noch wunderschönen Richtericher Dell!

BI-Dell
Sprecher:
Dr. Christian Locher
Hubert Marx
Peter Philippen-Lindt


28.05.2019:

Ende der Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 128 und Nr. 131 in der Richtericher Dell.

Beide Verfahen seien laut einem Schreiben des OB's Philipp in den neuen FNP Aachen*2030 überführt und sollen angeblich nicht mehr weiter verfolgt werden.

Im Rat haben wir den OB in der letzten Ratssitzung am 08.05.2019 eine Frage zu den drei FNP-Verfahren in der Richtericher Dell gestellt, die der OB schriftlich beantwortet hat.

Hier das Antwortschreiben.

Angeblich sind beide Verfahren in den "Neuen" FNP Aachen*2030 überführt worden, was wir aber erst bei Beginn der Offenlage überprüfen können.Zuerst bedeutet das aber, dass wir keine expliziten Antwortschreiben aus den beiden anscheinend eingestellten Verfahren erhalten werden. Das war also viel Lärm um nichts, dafür aber immens viel (nun vertane) Arbeit! Ob die Anregungen und Einsprüche zu den beiden ersten Verfahren korrekt in das verbleibende Verfahren überführt, abgehandelt und berücksictigt worden sind, können wir somit erst in der Offenlage des FNP Aachen*2030 nachvollziehen; die Schnitzeljagt geht also weiter, vielleicht aber auch mit etwas weniger Aufwand; wäre schön.


28.05.2019 Kommentare der BI Dell zur Sitzung der Bezirksvertretung Richterich am 22.05.2019

Ö5 neu: Sachstand der Gespräche mit Straßen NRW zur Brücke Horbacher Straße über die Bahnstrecke

(Der Tagesordnungspunkt wurde von Ö11 auf Ö5 vorgezogen.)

  • Fakt 1: Hier berichtete Frau Kaiser von strassen.nrw über den kritischen Zustand der Brücke.
  • Fakt 2: Aufgrund fehlender Bestandsunterlagen, welche aufgrund eines Wasserschadens im  damaligen Archiv vernichtet wurden, kann seitens strassen.nrw nicht nachvollzogen werden, wie der konstruktive Aufbau der Brücke aussieht.
  • Fakt 3: Durch Brückenprüfungen ist festgestellt worden, dass dringenst ein Neubau erforderlich ist.
  • Fakt 4: Dies geht jedoch erst in 2022/23, da erst dann mit einer Streckensperrung der Bahnstrecke (Antragsvorlauf bei der Bahn) zu rechnen ist.
  • Fakt 5: Für den Abbruch sind 10 Tage veranschlagt, für den Neubau 1,5 Jahre.
  • Fakt 6: Aufgrund der baulichen Situation (Privathäuser müßten abgerissen werden) kann keine Behelfsbrücke neben der heutigen Brücke errichtet werden
  • Fakt 7: Es soll nun geprüft werden, ob der Schwerlastverkehr für die Überfahrt ausgeschlossen werden soll.
  • Fakt 8: Es sei jederzeit möglich, dass die Brücke für den Verkehr komplett gesperrt wird. Das hängt von den laufenden Brückenprüfungen bzw. von  möglichen anderen Vorfällen ab.
BI Dell:
Diese Aussagen lösten eine lebhafte Diskussion bei den Politikern aus.
Straßen NRW muss so entscheiden, da kein genaues Datum für die Fertigstellung der Umgehungsstraße genannt werden kann und der Brückenzustand eine weitere,  ggf. sogar unbestimmte Verschiebung des Ersatzbauwerkes nicht zulässt.
Die heftige Diskussion über die zwingende Erneuerung der Brücke ist auf dem Wunschdenken der Politik gegründet, die befürchtet, dass die geplante Erschließungsstraße den erhofften Druck für ihrem Bau verliert, wenn die Brücke an der Horbacher Straße schneller und unabhängig von der geplanten Erschließungsstraße gebaut werden würde. Die Hoffnung auf eine aus Sicht der Stadt Aachen positivere Entscheidung auf höherer Ebene, wie die AZ in Ihrem Artikel vom 28.05.2019 auf Seite 16 schreibt, ist wie gewohnt von der Politik an den Fakten vorbei gedacht.
Ö6 neu: Umsetzung Rahmenplanung "Richtericher Dell" - aktueller Stand / Prüfung alternativer Trassen
(Der Tagesordnungspunkt wurde von Ö5 auf Ö6 verschoben.)
Entwässerungssituation
  • Fakt 1: Im Juni 2018 wurde der letzte Sachstand vorgetragen
  • Fakt 2: Grundstücksprobleme führten zu erneuten Alternativplanungen mit Verlegung des beidseitig "angebauten" Teils der Erschließungsstraße um ein Häuserraster nach Süden, was aber am 27.03.2019 in der BV 06 abgelehnt wurde.
  • Fakt 3: Alle Varianten der Erschließungsstraße müssen aufgrund der Entwässerungssituation (Geländedepression [Delle]) durch Auffüllungen angehoben werden, wie auch die umliegenden Flächen des geplanten Baugebietes. Damit muss die geplante Bebauung im gesamten tiefliegenden Bereich der Richtericher Dell vermutlich auf anschüttungen gegründet werden, die bis zu mehrere Meter mächtig werden können.
  • Fakt 4: Es soll nun eine "Voruntersuchung der Entwässerung" für die drei Varianten 0, A und B an REGIONETZ beauftragt werden.
  • Vermutung 1: REGIONETZ vermutet derzeit allerdings schon jetzt, ohne genauere Kenntnisse der Lage, dass die südlichere Variante weniger Auffüllungen bedarf und dadurch ggf. preiswerter zu erstellen ist.
BI Dell:
Die Entwässerungssituation ist weiterhin unklar, obwohl in der Vergangenheit immer wieder mehrere Aussagen von der Verwaltung gemacht wurden, dass die Entwässerungssituation u.a. durch Versickerung geklärt sei. Unterlagen hierzu werden von der Stadt Aachen bisher zurückgehalten und sollen der Öffentlichkeit erst bei der Offenlage übergeben werden; streng geheim; seltsam, dass die PolitikerInnen hier nicht nachbohren.
Sicherlich ist auch die geplante "Voruntersuchung" wieder nur ein Kleckern, da eigentlich die Entwässerung des gesamten Baugebietes BP 950 und BP 955 untersucht werden müsste. Ebeso ist davon auszugehen, dass auch die restlichen Teile des Baugebietes BP 955 aufgefüllt werden müssen. Nach fast 20 Jahren Hin und Her ist es seltsam, dass wieder nur eine "Voruntersuchung" beauftragt werden soll; Nägel mit Köpfen sehen anders aus.
Hindernisliste Planung
Aufgrund der unbefriedigenden Situation mit ständig auftauchenden Planungs- und Ausführungshindernissen  (zuletzt Privateigentümer auf den Trassen der Erschließungsstraße), sollte die Verwaltung einen Katalog mit weiteren, zu erwartenden bzw. möglichen Hindernissen aufstellen.
  • Fakt 1: Allgemeine Hindernisse bei der Planung (Umplanungen, Neuplanungen, Gutachtenergänzungen etc.).
  • Fakt 2: Im Bauleitplanverfahren können Abwägungen gerichtlich überprüft werden, was zu Verzögerungen führen kann (die BI Dell lässt grüßen!), besonders, wenn die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung nicht erteilt wird.
  • Fakt 3: Fachkräftemangel kann in allen Phasen zu Verzögerungen oder Preisanstiegen führen
  • Fakt 4: Genehmigungsverfahren (Flächennutzungsplan, Bahnquerung, Amstelbachquerung etc.) mit Dritten können zu Verzögerungen führen.
  • Fakt 5: Kostensteigerungen können zu Umplanungen und Verzögerungen führen (z.B. Erschließungsstraße: Richter/Richter (2006) Unterführung Bahn 350.000 € / Beschlussvariante 1 (2016) mehr als 16.000.000 €).
  • Fakt 6: Widerspruchsverfahren bei den Auftragsvergaben können zu Verzögerungen führen, Ausschreibungen müssen Europaweit erfolgen.
Hindernisliste Bauphase
  • Fakt 7: Materialbeschaffung für Geländemodellierungen und Baugrundverbesserungen für Straße und Bebauung (Halden und Dämme) kann sich genehmigungstechnisch und beschaffungstechnisch als sehr schwer erweisen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bundesbodenschutzgesetz, Wasserwirtschaftsgesetz, schädliche Bodenveränderungen etc.) und erfordern oft umfangreiche umweltrelevante Genehmigungen und (Eigen)Kontrollen sowie ggf. Importgenehmigungen.
  • Fakt 8: Das Projekt hat für Aachen "abnormale" bzw. nicht übliche Baubedingungen (Baustellenhandling, Ingenieurbauwerke, Materialdeponien und -transporte allein für die Straße, Umfang der Baugewerke, Personalressourcen bei der Stadt, etc. etc.)
  • Fakt 9: "Gründungen, Archäologie und Kampfmittel" können Verzögerungen bewirken.
  • Fakt  10: Auch hier ist mit einem Fachkräftemangel zu rechnen, der zu Verzögerungen und / oder Verteuerungen führen kann.
BI Dell:
Insgesamt hat die Verwaltung eine beachtliche Liste an Hindernissen erstellt, die jedoch noch durch viele Punkte ergänzt werden muss, wie sie in mehreren Kapiteln auf dieser Web-Seite angeführt werden.
Aufgrund der Ausführungen der Verwaltung ist zu erkennen, dass die Planungen noch weit weg von einem echten Bebauungsplanverfahren sind. Der Beschluss zum BP Nr. 955 und der FNP Änderung 131 ist nur vor dem Hintergrund einer politischen Paniksituation zu sehen, da wohl seitens der Politik anscheinend ein Abbruch der Planungen befürchtet wurde. So wurde seinerzeit hauptsächlich Wohnungsbau beabsichtigt und die Erschließungsstraße erst am Beschlusstag erwähnt bzw. in den Beschluss eingefügt, da sie vorher wohl vergessen bzw. falsch eingeschätzt worden war. Auch die restlichen Planungen in der Richtericher Dell basieren anscheinend auf Panik, was sich auch darin zeigt, dass die FNP-Änderungsverahren 128 und 131 erst nach fünf bzw. sechs Jahren mit mehr oder weniger Stillstand imJahre 2019 in den "neuen" Flächennutzungsplan Aachen*2030 überführt wurden.
Der Umfang der Home-Page der BI Dell ist nicht zuletzt dem chaotischen Hin und Her der unterschiedlichen Verfahren auf der Richtericher Dell geschuldet.

Weiteres Vorgehen

  • Fakt 1: Weiterhin Variantenfindung zur Erschließungsstraße (wohl bis zum Umfallen)
  • Fakt 2: REGIONETZ soll nun die Planung der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Gesamtgebiet durchführen
  • Fakt 3: REGIONETZ soll danach eine Festlegung der Gradiente der Vorzugsvariante der Erschließungsstraße treffen
  • Fakt 4: REGIONETZ soll die erforderlichen Flächen für die angedachten Versickerungsmulden für das Gesamtgebiet festlegen
  • Fakt 5: REGIONETZ soll die Kubaturen, Flächen und Qualitäten der erforderlichen Auffüllungen, Anschüttungen und Straßendämme für das Gesamtgebiet bestimmen
  • Prognose 1: REGIONETZ soll bis zum Jahresende alle vorstehenden Leistungen erbracht haben
BI Dell:
Eigentlich hätten all diese Arbeiten nach dem Beschluss des Bebauungsplans Nr. 955 und der Flächennutzungsplanänderung  Nr. 131 im Mai 2014 sofort begonnen und schon seit Jahren abgearbeitet werden sollen, allerdings ist anscheinend nicht der normale Bearbeitungsweg sondern ein sogenannter "Öscher" Weg eingeschlagen worden.
Sicherlich fehlt in der Aufstellung der Hindernisse noch ein schwer zu kontrollierender und stets unterschätzter Punkt, die Termintreue. In den Protokollen zu Ausschuss- und Ratssitzungen sind Terminvorgaben und/oder Terminvereinbarungen anzutreffen, die fast ausschließlich gerissen wurden und das oft nicht nur um Tage oder Monate sondern besonders um Jahre, wenn es nicht sogar Jahrzehnte werden können.
Wieso der Bedarf an der sehr aufwändigen und extrem kostenträchtigen Erschließung und der für die Stadt Aachen schon heute absehbaren verlustreichen bzw. defizitären Bebauung der Richtericher Dell schon seit über 20 Jahren besteht und auch weiterhin bestehen soll, kann nur mit ausufernden Abschätzungen und politisch-normativen Prognosen behauptet werden; objektiv nachvollziehbar bzw. nachzurechnen oder nachzuprüfen war er bisher nicht und wird er wohl auch nicht werden. Bisherige Prognosen aus den letzten 10 Jahren lagen jedenfalls durchweg daneben, seien es Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung, zur wirtschaftlichen Entwicklung oder Entwicklung von AVANTIS und dem Campus oder zum Zuzug neuer Arbeitnehmer nach Aachen; so ist das nun mal in politisch-normativen Auftragsvergabeverfahren.
Ö11: L259 Umwidmung Forsterheider Straße und geplante Erschließungsstraße
Situation
  • Fakt 1: Die Forsterheider Straße zwischen Richterich und Kohlscheid ist eine Landesstraße (L 259)
  • Fakt 2: Die geplante Erschließungsstraße Baugebiet Richtericher Dell gibt es nicht
  • Absicht 1: Die SPD Fraktion beantragte, die Forsterheider Straße zu einer Kreisstraße herabzustufen und dafür die bisher nur in der Vorplanung befindliche Erschließungsstraße in die Baulast des Landes als L 259 zu überführen
  • Fakt 3: Die hintersinnige Absicht ging nicht in Erfüllung.
  • Fakt 4: Im Jahre 2015 wurde eine tournusmäßig durchzuführende Verkehrszählung gemacht, bei der auf der Horbacher Straße an der maroden Brücke ein KFZ-Verkehr von 4.221 KFZ/24h gemessen und die dadurch bewirkte Verkehrsbelastung  als "niedrig" eingestuft wurde.

BI Dell:

Was sollte da passieren bzw. was beabsichtigte die SPD mit diesem Antrag?

Einfach gesagt bahnte sich hier ein Schildbürgerstreich von ausgekochten Schlitzohren an, der aber schnell zu durchschauen war und mit Paukenschlägen aus Herzogenrath und der Städteregion abgelehnt wurde.

Allerdings ist diese Anfrage zu einem Bummerang geworden, da in den beigefügten Unterlagen der Verwaltung, die bisher so lauthals behauptete Erfordernis einer "(Orts)Umgehungsstraße Richterich" ad absurdum geführt wurde. Die Verkehrsbelastung auf der Horbacher Straße wurde mit 4.221 KFZ/24h als "gering" belastet eingestuft. Optisch ist sie zwar in dem Moment hoch, wenn sich zwei Lastwagen begegnen. Objektiv ist sie aber aufgrund der Zahlen gering.

Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass Straßen NRW bisher keine sogenannte Ortsumgehung geplant hat, weil dafür mindestens ca. 10.000 KFZ/24h gemessen werden müssten. Die ständig lauthals wiederholte Behauptung: "Richterich benötige eine Ortsumgehung" ist schlichtweg nur ein politisch-normatives Gefühl gewesen, dass keiner wissenschaftlichen Datenerhebung und Nachrechnung stand halten kann.

Die Zahlen sagen: "Richterich benötigt keine Erschließungsstraße".

Das, was zurzeit geplant wird, ist also eineindeutig eine Erschließungsstraße, die ausschließlich zur Erschließung des Baugebietes Richtericher Dell geplant wird, was auch schon aus der Namenbezeichnung erkennbar ist. Alles andere ist eine Mogelpackung.


27.03.2019

Heftige Diskussion zur Erschließungsstraße und müde Beschlüsse zu den einzelnen Planflächen des geplanten "neuen" Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen Richterich am 27.05.2019.

(hierzu der Bericht in der AZ vom 29.03.2030)

Hier das Protokoll der BI-Dell zur Sitzung der Bezirksvertretung Richterich am 27.03.2019.


09.03.2019

Es geht in die nächste Runde !

Am 04.04.2019 soll nach nunmehr vierjähriger Bearbeitungszeit der Offenlagebeschluss für die Offenlage des Entwurfes des "neuen" Flächennutzungsplan 2030* Aachen gefasst werden.

Nachdem sehr viele Stellungnahmen zum Vorentwurf des "neuen" Flächennutzungsplans bei der Stadt eingegangen waren, hat die Stadtverwaltung in den letzten vier Jahren diese Eingaben bearbeitet und abgewogen und will nun den eigentlichen Entwurf zum neuen Flächennutzungsplan vorlegen. Dieser Entwurf ist im Ratsinformationssystem in Form von *.pdf- Dateien hertunterladbar. 

Zum Ablauf: 

(Bemerkung Bi-Dell: In Kursiv gesetzte Textteile sind bauplanungsrechtlich verbindliche Vorgänge)

- Am 12.06.2008 ist angeblich der Beschluss zur Vorbereitung des Master- und neuen Flächennutzungsplans 2030*Aachen erfolgt.

- Im März 2010 wurden angeblich die Arbeiten an den Master- und Flächennutzungsplänen 2030*Aachen begonnen.
- Am 19.12.2012 wurde der Masterplan 2030*Aachen als Konzeptplan für die Aufstellung des "neuen" Flächennutzungsplans 2030*Aachen  von der Stadt beschlossen (Bemerkung Bi-Dell: dieser Masterplan ist kein Bauleitplan und hat nur stadtinterne Bedeutung).

- Im Frühjahr 2014 haben der Planungs- und der Umwelt- und Klimaausschuss die frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft und Behörden beschlossen, bei der die Vorentwurfsplanung des "neuen" Flächennutzungsplan 2030*Aachen vorgestellt wurde.

- Vom 23.06. bis 01.08.2014 fand die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und vom 16.07. bis zum 29.08.2014 die Frühzeitige Beteiligung der Behörden statt.

- Vom 23.06.2014 bis heute konnte die Bürgerschaft Eingaben zum Vorentwurf des "neuen" Flächennutzungsplan 2030*Aachen

- Zwischen dem 01.08.2014 und dem 17.05.2018 wurden mehrere Sachstandsberichte in den öffentlichen Teilen und einige in den nichtöffentlichen Teilen von Ausschusssitzungen statt.

-Nun, am 04.04.2019, soll die Offenlegung des Entwurfs des "neuen" Flächennutzungsplan 2030*Aachen beschlossen werden.

Baurechtliche Stellung dieser Vorplanungsphase:

- Während die bisherigen Vorgänge eine Vorplanungsphase mit der Möglichkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden darstellte, in der die Stadt zwar schon sehr enge Planungsvorstellung hatte, konnten noch rechtlich unverbindliche Eingaben, Anregungen und Vorschläge von der Bürgerschaft sowie den Behörden vorgebracht werden.

- Diese Bürgerbeteiligung war noch baurechtlich relativ unverbindlich, wird aber schon von der Stadtverwaltung bewertet und für die Entwurfsplanung "abgewogen"; d.h. entweder wurden die Inhalte der Eingaben in die Entwurfsplanung eingearbeitet oder "zurückgewiesen" (= nicht in die Entwurfsplanung eingearbeitet bzw. sollen unter den Tisch fallen).

- Die einzelnen "Eingaben" der Bürgerschaft und der Behörden sowie die diesbezüglichen Abwägungen (Antworten) der Stadtverwaltung zu diesen einzelnen "Eingaben" werden erst bei der einen Monat dauernden Offenlegung veröffentlicht und sind daher jetzt noch nicht einzusehen.

Baurechtliche Stellung des anstehenen Offenlagebeschlusses:

- Mit der Fassung des Offenlagebeschlusses beginnt die eigentlich heiße Phase. 

- Hierbei wird die bauplanungsrechtlich relevante Entwurfsplanung vorgestellt und damit beginnt der bauplanungsrechtlich relevante Teil der "vorbereitenden Bauleitplanung", die gleichbedeutend als "Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans" bezeichnet wird.

- Die in der Offenlegung offen ausgelegten Unterlagen (Texte, Gutachten, Pläne etc.) sind die Unterlagen, die die Stadt (Kommune) beschließen lassen will und die nach rechtskräftigem Beschluss die Grundlage zur Erlangung des Baurechtes werden sollen.

- Die Öffenlichkeit und die TÖB's (= Täger öffentlicher Belange ~Behörden, Verbände wie der NABU o.ä.) haben nun nach den Vorgabben des Baugesetzbuches nur einen Monat Zeit, sich die Unterlagen anzusehen, durchzuarbeiten und erneut Eingaben an die Stadtverwaltung zu erstellen, die dann in einem baurechtlich verbindlichen Verfahren vom Planaufsteller Stadt Aachen selber angeblich "gerecht" quasi als Prüfer seiner eigenen Planungen abgewogen werden.

- Hierbei können einerseits neue Eingaben gemacht werden, es können aber andererseits auch die städtischen Abwägungen (=Bewertungen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffenlichkeit) kritisiert, neu gefasst, modifiziert, widersprochen etc. werden.

- Wichtig ist hierbei nur: dass diese Eingaben, ob neu oder alte betreffend, auch erneut an die Stadtverwaltung geschickt werden, da sie sonst unter den Tisch fallen.

- insgesamt beginnt mit der Offenlage der Entwurfsplanung die eigentliche baurechtsverbindliche Aufstellung des "neuen" Flächennutzungsplans 2030*Aachen.

Weiteres Verfahren:

- Einen Monat nach Beginn der Offenlegung ist Schluss mit der Möglichkeit noch einen Einfluss auf die Planungen wahrzunehmen, da Eingaben, die nach dem Ende der Offenlegung baurechtlich nicht mehr von der Stadtverwaltung berücksichtigt werden müssen und allein aus dem Grund der Terminüberschreitung (Einsendeschluss!) zurückzuweisen sind; basta.

-  Nach dem Schlusstermin beginnt wieder die Arbeit der Stadtverwaltung, die sich nunmehr mit den Offenlage-Eingaben der Öffentlichkeit und der TÖB's beschäftigen muss.

- Je nach Umfang der nun baurechtlich etwas verbindlicheren Eingaben kann diese Bearbeitungszeit wieder sehr lange dauern.

- In diesem Abwägungsverfahren kann die Stadt Zurückweisungen nicht mehr einfach so aus dem Ärmel schütteln oder pauschal machen, da nun die Rechtmäßigkeit der Abwägungen bei der späteren Beschlussfassung ggf. beklagbar sein können, was auf die Eingaben während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nicht zutrift; d.h. jetzt sind die Eingaben bauplanungsrechtlich relevant.

- Ab jetzt ist aber die Bürgerschaft erst einmal außen vor.

- Der weitere Prozess der "vorbereitenden Bauleitplanung" rotiert nun so lange zwischen Stadtverwaltung und Stadtpolitik hin und her bis alle Beteiligten aus Politik und Verwaltung (excl. Bürgerschaft) der erfolgten Abwägung der Eingaben zustimmen und hoffen, dass die Entwurfsplanung und die Abwägungen zu den Eingaben der Bürgerschaft und der TÖB's rechtssicher sind.

Genehmigungsverfahren:

- Wenn die Stadt nun meint, dass alles in Ordnung ist, wird die komplette Genehmigungsplanung an die Bezirksregierung Köln geschickt, die innerhalb einer Dreimonatsfrist (ggf. verlängerbar bei umfangreichen Unterlagen, was bein "neuen" FNP2030*Aachen wohl zutrifft) die Entwurfsplanung entweder genehmigen oder zurückweisen muss.

- Wenn eine Genehmigung erfolgt, dann tritt die Stadt der Genehmigung bei.

- Im Falle einer Zurückweisung würde wohl bei so einer umfangreichen Planung der stadtinterne Hammer kreisen.

- Nach der Veröffentlichung der Genehmigung tritt die Entwurfsplanung in Kraft.

- Der Beschluss der Bezirksregierung ist nach der Veröffentlichung durch die Stadt von der Öffentlichkeit oder die TÖB's beklagbar, so dass erst ab dem Beschluss die Öffentlichkeit oder die TÖB's wieder in das Verfahren eingreifen können.

Rechtskraft des "neuen" Flächennutzungsplan 2030*Aachen:

- Erst wenn keiner innerhalb eines Monats nach dem Genehmigungsbeschluss gegen den Beschluss Klage erhoben hat, erlangt der FNP Rechtskraft.

Bewertung der BI-Dell zum Verfahrenstand aus heutiger Sicht:

- Aufgrund der in das RatsinfoSystem eingebrachten Vorlage der Stadtverwaltung zu den Info-Veranstaltungen der Bezirke ist zu erkennen, dass aufgrund der am Schluss dargestellten Finanzplanung zur weiteren Bearbeitung des FNP 2030*Aachen die Stadtverwaltung mit einer weiteren Bearbeitungszeit von mindestens zwei Jahren kalkuliert.

- Wenn die Bürgerschaft und die TÖB's während der nun wohl wieder geschickterweise in den Sommerferien 2019  bevorstehenden Offenlage wieder so viele Eingaben machen, wie in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB's, dann könnte man aufgrund der bisherigen Verfahren auf mindestens weitere vier Jahre bis zur Einreichung eines stadtintern abgestimmten Entwurfs an die Genehmigungsbehörde rechnen.

- Ob nun die Arbeitsbezeichnung "2030*Aachen" für die Erstrellung des "neuen" Flächennutzungsplans 2030*Aachen die Gültigkeit der Planungen bis 2030 bedeuten soll oder es sich um  den eigentlichen Termin der Genehmigung handelt, weiß nur der Himmel.

- Gesetzlich bindend ist jedoch der Fakt, dass vor einem rechtskräftigen Genehmigungsbeschluss des "neuen" Flächennutzungsplans 2030*Aachen in den bertoffenen Flächen nicht gebaut werden darf.

- Damit blockiert eine solche Planung leider viele Vorhaben, die durch einfache FNP-Änderungsverfahren, wie sie bisher hätten durchgeführt werden können, viel schneller zu verwirklichen gewesen wären als mit diesem größenwahnsinnigen Mammutprojekt.

- Die BI-Dell empfiehlt daher weiterhin ein Ende der Planungen mit Schrecken als die unsinnigen Planungen als ein Schrecken ohne Ende fortzusetzen.

- Seit den ersten Beschlüssen zum "neuen" Flächennutzungsplan im Jahre 2008 sind bisher bereits 11 Jahre vergangen und es werden sicherlich noch 5 Jahre hinzukommen. Daher wird sich die Stadt fragen lassen müssen, ob dann bei einer ggf. anstehenden Genehmigung das Präfix "neuer" überhaupt noch realitätsnah sein kann. Daher setzt die BI-Dell das Präfix auch immer in Anführungsstriche.


2019


12.12.2018

Laut einer kleinen Notiz in der Aachener Zeitung vom 12.12.2018 bastelt die Landesregierung wieder am Landesentwicklungsplan (LEP) herum, um ihre bauwütige Klientel zu befriedigen. Allerdings steht dieser Tendenz das Baugesetzbuch § 35 entgegen, so dass sich wieder viele gesetzliche Grauzonen auftuen werden. Nach den Aussagen der AZ soll es nun (wieder) leichter werden, mehr Bauland für die statistisch wachsende Bevölkerung von NRW ausweisen zu können. Für Aachen wird ein Wachstum von 5 % angeführt, was ein Bevölkerungszuwachs von ca. 1.300 Personen bedeuten würde. Die Entwicklungszeit hierfür ist nicht bekannt, auch nicht der Personenkreis der Zuziehenden.

Bemerkung BI-Dell: Ggf. bezieht sich der Artikel der AZ vom 12.12.2018 auch nur auf das Änderungsbegehren von April, bei dem das 5 ha Ziel für den jährlichen Flächenverbrauch gekippt werden soll. Der Beschluss zu diesem Änderungsverfahren steht nach unserem Wissen noch aus.


05.12.2018

Die Sitzung der Bezirksvertretung Richterich zum SPD-Antrag zur Ertüchtigung der Kohlscheider Straße war eine Farce.

Eigenlich hatten wir erwartet, dass auf das "Nein" des Landesstraßenbetriebs NRW zur Errichtung von Kreisverkehren an der Einmündung Roermonder / Kohlscheider Straße und Roermonder Straße / geplante Erschließungsstraße zu heftigen Diskussionen führen würde. Dieses für die Entwicklung der Erschließungsstraße nicht förderliche "Nein" des Landesstraßenbetriebes NRW könnte man als Todesurteil für die geplante Erschließungsstraße betrachten und wurde dementsprechend in der öffentlichen Diskussion dann auch totgeschwiegen.

Es wurde dafür lieber wohlwollend über die Aussage diskutiert, dass der Landesstraßenbetrieb NRW unter umfangreichen Voraussetzungen (Antrag zur Aufnahme in den Landes Straßenbedarfsplan und Erbringung umfangreicher Vermessungsabeiten durch die Stadt und auf Kosten der Stadt) über evtl. machbare Änderungen der Spurführungen auf der Kohlscheider Straße ggf. mit sich reden lassen wollte (siegreicher Rückzug von den ursprünglichen Absichten).

Lange Rede kurzer Sinn: ohne Zustimmung des Landesstraßenbetriebs NRW keine Erschließungsstraße!


03.12.2018 / 22.11.2018

Ungünstige Entwicklungen für die städtischen Planungen zur Erschließungsstraße (FNP 135 und BP 955 Erschließungsstraße)!

Nach einer ersten marginalen Diskussion und der Verschiebung des TOP'es zur Ertüchtigung der Kohlscheider Straße (Antrag SPD) in der Bezirksvertretung Richterich (BV06), wird in der nächsten Bezirksvertretung Richterich am 5.12.18 (Schloss Schönau) dieser Punkt ggf. endlich diskutiert.

Es sieht damit sehr schlecht für die Planung und den Bau der Erschließungsstraße Richterich aus. Die zu beteiligende Behörde "Straßen NRW" als späterer Baulastträger lehnt alle Planungen bzw. Forderungen aus den Anträgen der SPD ( Großer Kreisverkehr zwischen Kohlscheider und Roermonder Straße sowie Kleiner Kreisverkehr Roermonder Straße - Erschließungsstraße - Kohlscheider Straße) kategorisch ab.

Damit schwebt die geplante Erschließungsstraße so zu sagen in der Luft, da bisher keine zustimmungsfähige Planung zum Anschluss der in der Bürgerschaft ungeliebten Erschließungsstraße an die bestehende Infrastruktur greifen kann.

Straßen NRW ist nur bereit über eine Neugestaltung der Kohlscheider Straße im Bereich von der Einmündung der Roermonder Straße in die Kohlscheider Straße bis zum BAB Anschluss mit einer weiteren Spur zu reden, wenn die Stadt die dafür erforderliche Neuvermessung bezahlt oder übernimmt.

Darüber wird in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Richterich debattiert.

Vielleicht erinnern sich die BezirksvertreterInnen noch an die Festlegung: Keine Erschließungsstraße -> keine Bebauung der Richtericher Dell.


14.10.2018

- Aus dem offiziellen Protokoll zur Sitzung der Bezirksvertretung Richterich (BV06) 12.09.2018  -Einwohnerfragestunde-

Bemerkung: die Frage sollte eigentlich an Herrn Kuckelkorn gestellt werden, der aber leider nicht anwesend war.

Herr P.(Philippen-Lindt) möchte von der SPD-Fraktion wissen, ob aufgrund des gestrigen Beschlusses im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss zur Erhöhung der Quoten im öffentlichen Wohnungsbau, die Planungen zu Richtericher Dell angepasst werden müssen.

Herr Bezirksvertreter Werner erklärt, dass derzeit nur der erste von 4 Clustern geplant sei und dort öffentlicher Wohnungsbau eingeplant sei. Etw. neue Entwicklungen oder Anforderungen würden Eingang finden in die Planungen der folgenden Clustern. Ob der gestrige Beschluss auch Auswirkung auf die Planungen zum 1. Cluster haben kann, könne noch nicht beantwortet werden.

Bei der Antwort von Herrn Werner zuckte er und die anderen Anwesenden PolitikerInnen zuerst mit den Schultern, da sie den gestrigen Beschluss anscheinend noch nicht kannten. Dann versuchte Herr Werner etwas dazu zu sagen, um nicht komplett ahnungslos da zu stehen; verständlich.

Die Antwort war aber so an der Sache vorbei, dass Herr Philippen meinte, die Frage in einer der nächsten Sitzungen noch einmal zu stellen, wenn alle auf dem gleichen Informationslevel seien und ggf. Herr Kuckelkorn auch wieder anwesend sei.

Unverständlich ist dagegen die Tatsache, dass Herr Werner, wie auch schon viele andere PolitikerInnen, trotz der komplett für die Bebauung der gesamten Richtericher Dell (Bauabschnitt 1 (FNP 128, BP 950), 2 (FNP 130, Bp 955) neuer Flächennutzungsplan 2030*Aachen, Recyclinghhof und Feuerwehr (FNP 750 / BP 759)) laufenden Verfahren bezüglich der weiteren Planungen nur über einen ersten Cluster, d.h. laut vorliegenden Planungen nur über einen einzigen Häuserblock aus dem Bauabschnitt 1 sprach. 

Zudem muss laut Planungsrecht jedes Verfahren, dass noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, an neue Vorgaben angepasst werden. Wenn also vor der Offenlage und auch vor der Rechtskraft eines Bebauungsplans in der Richtericher Dell, d.h. nicht vor 202X, die Quote auf 100 % hochgesetzt werden sollte, dann würde in der Richtericher Dell eine komplette Sozialwohnungssiedlung gebaut werden, was immer das für Richterich bedeutet. Die jetzt beschlossenen 40 % Sozialwohnungsquote, ohne den alten Spielraum von 20% bis 40%, ist komplett ab sofort einzuhalten. Wir werden sehen, wie sich das entwickelt.

- Aus dem offiziellen Protokoll zur Sitzung der Bezirksvertretung Richterich (BV06) 12.09.2018  -Brücke Horbacher Straße über die DB-

Bemerkung: Die Diskussion läuft nun schon seit 2 Jahren und ein Ende ist nur in Sicht, wenn Straßen NRW baut.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Straßen NRW Maßnahmen zu erarbeiten, die ermöglichen, die Sanierung der Brücke so weit herauszuschieben, bis die Ortsumgehung Richterich fertiggestellt ist, insbesondere soll die Horbacher Straße sofort für den Schwerlastverkehr gesperrt werden.

Dabei soll die Verwaltung vor allem einen belastbaren und verbindlichen Zeitplan bezüglich der Fertigstellung der Ortsumgehung Richterich entwickeln.

Unabhängig davon wird die Verwaltung weiter beauftragt, für den Fall, dass die Sanierung der Brücke früher erfolgen muss, ein tragfähiges Verkehrskonzept zu erarbeiten, damit die Belastung für die Bevölkerung und den ÖPNV möglichst niedrig gehalten wird und den Sicherheitsbedürfnissen Rechnung getragen wird.

Ferner soll die Verwaltung prüfen, ob die für die Bautätigkeit Richtericher Dell vorgesehene Autobahnabfahrt am Grenzübergang Vetschau als Umwegstrecke zur Verfügung steht.

Man könnte den Beschluss als "WutpolitikerInnen" Beschluss oder als "Panik" Beschluss der Politik bezeichnen.

  1. Wenn ein Herausschieben einer Sanierung auf einen "Sankt Nimmerleinstag" möglich ist, dann fragt man sich doch, ist überhaupt eine Sanierung notwendig und ist ein festgelegter Sanierungsbedarf eine politische und keine technische Entscheidung?
  2. Dass die Horbacher Brücke sofort für den Schwerlastverkehr zu sperren sei, käme für den Schwerlastverkehr wie auch den ÖPNV (Busse sind auch Lastwagen) den Auswirkungen bei einem Abriss und Neubau der Brücke gleich. Wieso dann nicht gleich runter mit dem Ding und ein neues bauen?
  3. Auf den verbindlichen Zeitplan zu Bau und Fertigstellung der Erschließungsstraße wartet wohl inzwischen ganz Aachen seit mehr als 20 Jahren vergeblich. Herr Brantin sprach in der Sitzung nun von einem möglichen Baubeginn für die Umgehungsstraße ab 2023. Was nützt es Straßen NRW im Zusammenhang mit dem Bau der Ersatzbrücke, wenn hinterher ein "möglicher", "wahrscheinlicher", "ggf. zu erwartender", "...." Baubeginn von der Verwaltung auf 2032 (kein Zahlendreher! laugh) kalkulierter Baubeginn unter Beachtung aller Risiken genannt werden wird, da alle früheren Termine einer nach dem Anderen sich in Luft aufgeöst hat und alle weiteren wohl "den Bach runter gehen werden".
  4. In den Ausführungen zur Aktivierung der für den Bau vorgesehenen Autobahnabfahrt (was ist mit einer Auffahrt?) spricht die Verwaltung von einer signalisierten temporären Erlkaubnis der niederländischen Behörden, die damit auf eine Anfrage der Stadt Aachen vor 6 - 7 Jahren reagiert habe. In den letzten Sachstandsberichten wurden aber aktuelle Kontakte bzw. Zustimmungen genannt, die vermeintlich erst 1 - oder 2 Jahre alt gewesen seien? Was ist nun wahrheitsgetreu, belastbar und richtig?

Es wird noch lange dauern und so ein "Schrecken ohne Ende" werden, bis sich die geplante Bebauung der Richtericher Dell von alleine erledigen wird, obwohl jetzt noch ein "Ende des Schreckens" durch einen mutigen Beschluss hohe Kosten und viel Zeit ersparen könnte. Für die Politik heißt es aber wohl weiterhin wie schon seit 20 Jahren: "Die Hoffnung stirbt zuletzt" trotz aller schwergewichtigen Gegenargumente. Es bleibt für die BI-Dell also noch viel zu tun, bleiben wir dran!   


02.10.2018

(vgl. hierzu auch das Ergebnisprotokoll der BI-Dell weiter unten 14.09.2018):

Aus dem offiziellen Protokoll des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses zum 11.09.2018 TOP Ö6 (Quotenbeschluss)

Obwohl nicht auf der Tagesordnung vorhanden, ist dem Protokoll das nachfolgende Statement zu entnehmen, dass wohl durch das grinsende Getuschel der anwesenden BI-Dell-Mitglieder bewirkt wurde, da Äußerungen der Zuschauer auf der Bittstellerbank kategorisch verboten sind:

"In der weiteren Diskussion wurde deutlich, dass auch Themen wie Richtericher Dell dringend zur Schaffung von Wohnraum weiter zu verfolgen seien."

Aus der Formulierung geht hervor, dass diese Themen weiter zu verfolgen aber nicht unbedingt umzusetzen sind. smiley

Aus dem offiziellen Protokoll des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses zum 11.09.2018 TOP Ö8 (Quaestio-Gutachten 2018 - Wohnungsbedarfsprognose)

"Herr Frankenberger erläuterte die Vorlage anhand eines Power-Point-Vortrages.

Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Im Anschluss an den Vortrag ergaben sich einige Fragen, die jedoch geklärt werden konnten.

Das Gremium war sich darüber einig, dass Prognosen insgesamt immer schwierig seien und diese nicht immer so eintreten werden.

Jedoch brauche jede gute Planung eine gewisse Grundlage, die das Quaestio-Gutachten liefere."

Die Fragen wurden entgegen der vorstehenden Darstellung im Protokoll nicht alle geklärt. Quaestio hat in den zwei bisherigen Gutachten 2009/2014 keine guten Prognosen abgeben können, da in allen Gutachten die studentische Entwicklung ausgeklammert und als "Durchlaufposten" behandelt worden ist und weiterhin wird. Dies ist keine Prognoseunsicherheit sondern ein schwerwiegender handwerklicher Fehler.

Wieso sollte das Gutachten Quaestio 2018 aber dann bessere Grundlagen liefern können, da Quaestio laut den Ausführungen im Gutachten 2018 nur auf den Vorgängergutachten aufbaue und diese eigentlich nur aktualisieren wollte.

Der Begriff "gewisse Grundlage" ist weitläufig interpretierbar und lässt die Deutung zu, dass es ggf. auch andere Grundlagen, vielleicht sogar bessere geben könnte. Man könnte aber auch annehmen, dass die Politk (/ oder die Stadtverwaltung?) sich gerne auf gewisse "politisch-normative" Grundlagen stützen möchte, wie es Quaestio selber im Gutachten 2014 formuliert hat. Hieraus ist zu entnehmen,  dass das Gutachten nicht objektiv und damit nicht wissenschaftlich fundiert sondern eben politisch-normativ ist, was bedeutet dem Auftraggeber eine zwingende politische Handlungsweise vorzugeben. Mit einem solchen Vorgehen kann sich die Politik von ihrer Verantwortung leicht entlasten und die Begründung politischer Entscheidungen auf ein externes Gutachten verschieben; d.h. Augen zu und durch und Pontius Pilatus lässt grüßen. 

Bezug zur Richtericher Dell:

Wenn man sich den für die Zerstörung der Richtericher Dell durch das geplante Wohngebiet angefühten und "viel beswchworenen" aber weiterhin fiktiven Bedarf anschaut, dann fragt man sich, ob dieser äußerst fiktive Bedarf überhaupt (noch) besteht, da seit der Gründung der BI-Dell bereits über 3.000 Wohnungen neu erstellt und noch viele Flächen aus aktuellen Bebauungsplänen trotz bestehendem Baurecht "in der Röhre" aber noch nicht begonnen worden sind. Wie schon 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 ziehen diese Bedarfsargumete der Stadt nicht, weshalb auch bis heute noch kein Baurecht für die Richtericher Dell durch die Stadt Aachen erwirkt werden konnte. So wird auch der Termin 2022 bei weitem noch nicht der Baubeginn sein.

Zudem basieren diese Argumente auf sehr mängelbehafteten Gutachten, die trotzdem weiterhin von der Stadt als Bedarfsgrundlage Aachen angesetzt werden.

Dem äußerst knapp formulierten Protokoll fehlt die Frage von Herrn Moselage, ob es stimmt, dass er aus dem Diagramm (Altersbaum) der Vorlage vermuten könne, dass Aachen nach Herausnahme der Altersklasse der 14 bis 25 jährigen im eigentlichen Sinne schrumpfe?

Aus dem offiziellen Protokoll des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses zum 11.09.2018 TOP Ö12 (Wohnungsmarktbericht 2018)

Frau Duikers erläuterte die Vorlage anhand eines Power-Point-Vortrages.

Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Anschließend teilte der Ausschussvorsitzende mit, dass die Statistik aufgrund der vielen größeren Leerstände in der Innenstadt (z.B. Kaiserbad, Stiftstraße, Adalbertstraße) eventuell geprüft werden solle. Gegebenenfalls ergäbe sich dadurch eine veränderte Quote.

Herr Frankenberger erklärte, dass der Wohnungsmarktbericht auf der sog. Zählermethode basiere.

Diese sei bekanntermaßen nicht genau.

Dennoch sei diese Methode günstig, weil sie wenig zeitaufwändig sei.

Die Formulierung: "teilte der Ausschussvorsitzende mit" entspricht nicht den Tatsachen, da Herr Plum nichts mitteilte sondern die von Frau Duikers vorgestellten Darstellungen der statistischen Leerstände aufgrund seines Eindruckes der Innenstadt arg bezweifelte und sich sogar zu der Aussage verleiten ließ, dass er keiner Statistik mehr Glauben schenken möchte. Das ist ganz im Sinne der BI-Dell. Ähnlich äußerte sich auch Herr Baal im Forum der IHK zum Gewerbeflächenbedarf in der Form, dass er immer davon ausgehe, dass die statistischen Aussagen zu ein und dem selben Thema je nach Auftraggeber variieren würden; war das nicht: "glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast"?

Unschön war bei der Vorstellung des Wohnungsmarktberichtes 2017 durch Frau Duikers, dass sie ständig in ihrem Vortrag von Zwischenfragen unterbrochen wurde. Dadurch wurde dann die weitere Diskussion zum Wohnungsmarktbericht 2017 kurzerhand durch die Äußerung von Herrn Plum abgewürgt.


29.09.2018

Sie ist wieder da, die (Campus-)- Straßenbahn. Wie bereits von uns vermutet, nimmt nach der Ablehnung der Campus-Bahn durch die Bürgerschaft von Aachen, die lediglich für 2 Jahre die Planungen stilllegen konnte, die Straßenbahn wieder Fahrt auf. Die Politik bereitet erneut eine Renaissance des vor Jahrzehnten mühselig und kostenintensiv aus der Stadt Aachen verbannten und mit der Campusbahn abgelehnten Verkehrsmittels für die sicherlich nicht schlafende Schienenverkehrslobby vor. Angeblich will die Politik nach den Erfahrungen aus dem total verbockten Campusbahnverfahren eine breite Bürgerbeteiligung starten. So etwas geht nur, wenn dies vor jeglichem verfahrensrechtlichen Planungsbeginn einsetzt und die Null-Lösung (keine Straßenbahn) nicht nur in die Planungen einschließt, sondern auch als echte Option akzeptiert und beachtet wird. Anders als bisher müssen jegliche Überlegungen, Planungen und Verfahren ergebnisoffen durchgeführt werden. Ein Straßenbahnneubau darf nicht präjudiziert bzw. hintenrum erschlichen werden nach dem Motto, das Herr Baal (CDU) in der Sitzung des WLA letzt in Bezug auf die Richtericher Dell anführte: "Die Richtericher Dell wird in jedem Fall gebaut, weil das Verfahren schon viel zu weit fortgeschritten ist".  Das sind die in der Landschaft leer stehenden Brücken für Autobahnen, die Fakten schaffen und so einen Bau von nicht benötigten Autobahnen bzw. "Leuchtturmprojekten" erzwingen sollten. Bitte nicht hier mit uns BürgerInnen im verödenden Aachen. Dass Herr Baal laut Artikel in der AZ vom 29.09.2018 vor nunmehr 18 Jahren schon eine solche Straßenbahnlinie beantragt habe, mag eine schöne Erinnerung für ihn als Straßenbahnveteranen sein, mehr aber auch nicht. Die Vermutung liegt nahe, dass hier endlich wieder ein Leuchtturmprojekt für die Politik am Horizont erscheint, mit dem man den mangelnden Fortschritt z.B. Am Büchel, Weerts-Gelände etc. hinter sich lassen und endlich wieder als Macher dastehen kann; "Nicht das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht". Im Falle Aachen heißt das: "Nicht intensiv und sachlich eine Arbeit umsetzen, sondern lieber von erforderlichen Arbeiten reden". Dies trifft natürlich nicht auf alle Projekte in Aachen zu.


20.09.2018

Gestern fiel  zu den Klagen mehrerer Städte gegen die Auswertungen des Zensus 2011 hinsichtlich der Bevölkerungszahlen eine negative Gerichtsentscheidung. Nach den Zensus-2011-Zahlen wäre der Bevölkerungsstand in Aachen um ca. 20.000 Personen geringer als im Melderegister dargestellt. Würde das zutreffen, wären alle Wohnungsmarktberichte ab 2011 umzuschreiben mit dem Ergebnis: es gäbe keine Wohnungsnot in Aachen, die Leerstände lägen weit über 5% der Bevölkerung, es gäbe keinen dringenden Bedarf an Wohnungsneubauausweisungen und Aachen bekäme weniger Landesmittel zugewiesen als in der Vergangenheit. Für die Stadt wäre das ein Desaster. Ob die zwischen 2011 und 2018 bereits überwiesenen Landesmittel ggf. auch zurück zu zahlen wären, bleibt fraglich, würde wohl aber den Haushalt der Stadt Aachen sprengen.

Da bisher nur über die (Muster-) Klagen von Berlin und Hamburg entschieden worden ist, müssen die Klagen von ca. 250 Städten u.a. auch Aachen jetzt abgehandelt werden, da die Bearbeitung wegen der "Musterklagen" zurückgestellt worden waren. Für Aachen und die Aachener nicht schön! (vgl. auch AZ vom 20.09.2018)


14.09.2018

Mitschrift sowie Ergebnisprotokoll der BI-Dell zur Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss vom 11.09.2018 der Stadt Aachen.


05.09.2018

BI-Dell informiert zu Themen, die in den Sitzungen der Bezirksvertretung Richterich, dem Planungsausschuss, dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss und dem Mobilitätsausschuss in dieser und der nächsten Woche diskutiert bzw. beschlossen werden sollen.

Hier finden Sie unser Informationsformat vom 04.09.2018: BI-Dell Informiert


28.08.2018

die "1. Mustervorlage GE-Konzept für die städteregionalen Kommunen Stand 19.06.2018" für die Ausweisung von Gewerbeflächenkonzepten für den neuen REP enthält seltsam realistische Ansätze, die man von der Stradt Aachen bisher nicht gewohnt war, allerdings stehen die Aussagen völlig im Gegensatz zum letzten Gutachen von Quaestio 2018 zur Bevölkerungsentwicklung in Aachen! Was ist nun richtig? (WLA 06.09.2018:  Mustervorlage im Anhang zu TOP Ö5 / Quaestio-Gutachten 2018 Anlage zu TOP Ö8).

(hierzu Bemerkung der BI-Dell)


05.08.2018

Die Getreideernte in der Horbacher Börde und damit in der Richtericher Dell war erfolgreich. Es waren kaum Ernteschäden in der Horbacher Börde trotz andauernder Hitze zu beobachten. Der sehr schützenswerte Bördeboden aus fruchtbarster Parabraunerde mit seinem großen Wasserspeichervermögen im unterlagernden Löß hat das möglich gemacht. Zudem war es trotz der großen Hitze im Bereich der Richtericher Dell zwischen 1,5 bis 3,5 °C kühler als zur gleichen Zeit im Talkessel der Stadt. Trotz der langanhaltenden Hitze zeichnen Wasserspeichervermögen, lokale Klimakühlung und große Fruchtbarkeit die sehr schützenswerten Böden der Horbacher Börde aus, wie es in diesem "tropischen" Sommer bestätigt werden konnte.

Ausgerechnet dieser wertvolle, schützenswerte und besonders fruchtbare Bördeboden soll für eine Wohnbebauung vernichtet werden?

PolitikerInnen wacht mal endlich auf!

  (C) 2018 BI-Dell (Ph-L)

Abgeerntete Felder in der Richtericher Dell von der Eselskoppel aus gesehen.

(C) 2018 BI-Dell (Ph-L)

Abgeerntete Kornfelder und noch wachsender Mais in der Richtericher Dell vom Mischwasserbecken aus gesehen.

(C) 2018 BI-Dell (Ph-L)

Rübenfelder, abgeerntete Kornfelder, noch wachsende Maisfelder vom Schelmshager Weg aus gesehen.


05.08.2018 erg. 03.09.2018

Bereits zum dritten Mal sind die eigentlich halbjährlich zu veröffentlichenden Einwohnerstatistiken von Aachen im OPEN DATA Portal der Stadt Aachen nicht zeitnah veröffentlicht worden. Nach Auskunft des entsprechenden Amtes für Statistik waren und sind hierfür deutliche Personalengpässe bei der Stadtverwaltung verantwortlich.

Freundlicherweise sind uns diese Daten jedoch jeweils auf unsere Nachfrage vorab zur Verfügung gestellt worden.

Danach hat die Stadt Aachen seit dem 31.12.2017 und damit im ersten Halbjar 2018 ca. 1.000 Einwohner verloren.Damit scheint sich nun der Einwohnerverlust durch das Studienende der G8/G9 Studierenden einzustellen, so dass sich die Einwohnerzahlen wieder "normalisieren" und auf das davor bestehende Niveau zurückfahren bzw. sogar weiter darunter schrumpfen, wie es aus dem nachstehenden Diagramm der BI-Dell (auf Grundlage der Melderegisterzahlen der Stadt Aachen) zu entnehmen ist.

    (C) 2018 BI-Dell

Für die Auswertung aller relevanten Zahlen fehlen der BI-Dell noch die weiteren städtischen Wohnungsmarktberichte ab 2016, die erst eine vollständige Auswertung (z.B. Wohnungsentwicklung etc.) ermöglichen. Weiterhin ist entgegen aller bisherigen Beteuerungen der Stadt Aachen zu vermuten, wenn nicht sogar zu befürchten, dass Aachenes Stammbevölkerung (untere blaue Balkenteile) weiter schrumpft. Da bisher weiterhin kein Effekt  von AVANTIS und Campus (vor ca. 10 Jahren wurden 20.000 neue Arbeitsplätze mit entsprechendem Bevölkerungszuwachs pronostiziert) zu verzeichnen ist, werden sich die Bevölkerungszahlen von Aachen Stadt nun auch quantitativ durch das Studienende der G8/G9 Jahrgänge nach unten bewegen. Weil sich zeitgleich der Wohnungsbestand aber deutlich vermehrt hat, fallen nach und nach alle auch schon vorher nicht gerade zugkräftigen Argumente für die sehr kostspielige Erschließung und Bebauung der Richtericher Dell fort. Das Wohngebiet in der Richtericher Dell wurde und wird nicht gebraucht.

Nicht zuletzt durch die spektakuläre Hausbesetzung vor einigen Wochen erkennen anscheinend endlich auch Stadt Aachen, IHK,  Wirtschaftsförderung, Aachen Fenster e.V. etc. dass viele Grundstücke, Häuser und damit auch Wohnungen aus Spekulationsgründen dem öffentlichen, wie auch dem freien Wohnungsmarkt entzogen oder vorenthalten werden. Wieso wurde dann aber vom Rat der Stadt Aachen mehrfach die Einführung einer Wohnraumschutzsatzung (Leerstandssatzung) bockiert? Wer sind die doch sicherlich allseitig bekannten Spekulanten?

Zudem mehren sich seit Beginn 2018 die Hinweisschilder auf zu vermietende Wohnungen im Stadtgebiet. E/DFH werden bei den Banken auch in Richterich vermehrt annonciert.

Einzig im preiswerten Wohnungssegment herrscht weiterhin Mangel, da bisher sogar von der GEWOGE vornehmlich nur lukrative weil hochpreisige Wohnungen hergestellt worden sind.

Unter den vorstehenden Voraussetzung zur Bevölkerungsentwicklung wäre eine Verwirklichung des Wohngebietes Richtericher Dell weiterhin: Flächenfraß ohne Maß = Kostenfalle für alle, wie es der Slogan der BI-Dell seit nunmehr über 5 Jahren unterstreicht.


16.07.2018

So sehen die nach den Starkregen im Apri/Mai in der Richtericher Dell entstandenen Teiche heute (17.07.2018) aus.

Blick nach SüdWesten:

(C) 2018 BI Dell (Ph-L)

Blick nach Süden:

(C) 2018 BI Dell (Ph-L)

Zum Verleich: 01.05.2018 Dell Teiche Blick nach Süden:

                       (C) 2018 BI Dell (Ph-L)

 

Blick nach Westen (zweiter Teich zwischen Baumgruppe und Pappelwäldchen:

(C) 2018 BI Dell (Ph-L)

Es hat Monate gedauert bis das Niederschlagswasser versickerte und dort wo die Seen waren ist nichts mehr gewachsen.

Wir sind auf die Versickerungs- und Entwässerungsplanung der Stadt Aachen gespannt, denn es ist schon lange bekannt, dass sich die in der Richtericher Dell anstehenden sehr schützenswerten Böden für Versickerungsanlagen nach ATV Arbeitsblatt A 138 nicht eignen.

(Hier eine Information zur Niederschlagswasserbeseitigung)


16.07.2018

Im Verfahren zur Änderung des erst ein Jahr alten Landesentwicklungsplans (LEP 2017) hat die BI-Dell am 15.07.2018 im Zuge der Bürgeranhörung eine Stellungnahme zur LEP Änderung 2018 an die Staatskanzlei Düsseldorf abgegeben, in der besonders die komplette Streichung des Grundsatzes zum Flächensparziel vehement kritisiert wird. Ein Landesentwicklungsplan war in seinen früheren Versionen auf ca. 20 bis 30 Jahre Gültigkeit als Planungsgrundlage konzipiert und wird nun schon nach einem Jahr unnötigerweise von der "neuen" Landesregierung aufgrund von Klientelinteressen einfach mal so umgemodelt. Die komplette Steichung des Grundsatzes zum Flächensparziel ist als historischer Schildpolitiker-Streich zu verstehen, da sie völlig unnötig, dafür aber nur beiläufig publikumswirksam ist. Auch bisher konnten Flächen bei nachgewiesenem aktuellen Bedarf neu in Anspruch genommen werden, da das Flächensparziel nur als wegwägbarer Grundsatz im LEP 2017 formuliert war. Jetzt ist wohl angestrebt, dass jegliche Flächen ohne vorherige Überlegungen und Nachweise in Anspruch genommen und Boden zerstört werden kann, ohne dass das Gewissen vorher befragt bzw. ein wirklicher Bedarf nachgewiesen werden muss. Ein weiterer Teil des Schildpolitiker-Streiches ist aber die Ignoranz vor weiteren Vorschriften wie die des BauGB und der verbleibenden Teile des LEP 2017, die dieser vermeintlichen Gewissenslosigkeit "Gott sei Dank" entgegenstehen. So wird die Streichung des Grundsatzes zum Flächensparziel -als einer sinnvollen Planungsvorgabe-, die im übrigen von der Bundesregierung begründet wurde, zur populistischen Polit-Farce, wie sie dereinst nur in Schilda für möglich gehalten wurde. Gott sei diese Vorstellung der Landesregierung getrommelt und gepfiffen, villeicht wird sie ja dank höherer Einsicht noch verworfen und gestrichen. 


10./16.07.2018

Veranstaltung der Initiative Aachen_Fenster im alten Lust for Life ab 18:30-

Hört sich interessant an, nimmt aber aus Architektensicht eine sehr kritische Stellung zur gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung in den Bauleitplanverfahren ein. Wir gehen hin und waren da. Hier unsere Erwartungen vor und unser ernüchterndes Resümee nach der Veranstaltung.


28.06.2018

Nach der "frühzeitigen Bürgeranhörung" zur Änderung des Flächennutzungsplans 1980 Nr. XXX und zum Bebauungsplan Nr. 970 (Neubau Feuerwehrstandort  und Recyclinghof Nord) hat die BI-Dell am 28.06.2018 ihre schriftliche Stellungnahme zu diesem Bauleitplanverfahren bei der Stadt Aachen abgegeben.


01.06.2018

Nachdem die am 30.04.2018 entstandene Seenplatte zurückging und die vernässten Bereiche bis zum 15.05.2017 wieder angetrocknet waren, haben sich die Seen seit dem 27.05.2018  und besonders nach dem Starkregen am 29.05.2018 durch die anhaltenden Niederschläge wieder ausgebildet und fast die Ausmaße der bei den Niederschlägen vom 29. April entstandenen Seen erreicht. Nach den Aufzeichnungen der Wetterstation Orsbach waren die Niederschläge erneut ein mindestens ca. 5 jähriges Niederschlagsereignis.

Die Stadtverwaltung sollte endlich das Versickerungsproblem mit der ihm zustehenden hohen Wichtigkeit angehen.

Es sei daran erinnert, dass noch zu Frau Nackens Zeiten und auch noch danach die Stadtverwaltung auf politische Nachfragen auch in der Bezirksvertretung Richterich (siehe Ratsinformationssystem) geantwortet hat, dass durch den Masterplan "Wasser" 2006 alle Versickerungsprobleme gelöst worden seien.

Die konkrete als Basisgutachten bezeichnete Unterlage "Masterplan "WASSER" 2006" wurde der BI-Dell jedoch trotz mehrfacher Nachfrage über Jahre hinweg bis heute bewusst unter äußerst fadenscheinigen Begründungen in bürgerfeindlicher Weise vorenthalten. Ein solches Vorgehen ist nicht nur "verdächtig" sondern auch lächerlich, da die BürgerInnen letzendlich die Kosten für das Gutachten getragen haben und eine solche "Geheimhaltung" traditionell nur in totalitären Staaten üblich ist. Planung sollte mehr können als sich nur zum Büttel der Politik zu machen. Witzigerweise wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 02.05.2018 d.h. zwei Tage nach dem fünfjährigen Niederschlagsereignis und bei Bestehen der Richtericher "Versickerungs-seen-platte" vom Stadtplanungsamt ein neues Versickerungsszenario mit  einem Versickerungsbecken nordöstlich der Horbacher Straße vorgestellt, das in etwa den derzeitigen Verhältnissen an der Richtericher Seenplatte entsprach und somit sich schon jetzt wieder eine Fehlplanung abzeichnet. Auf die zu derzeit bestehende Seenplatte angesprochen, konnte die Stadtplanung keine Angaben  und keine Aussagen dazu machen, da sie schlichtweg die aktuelle Situation vor Ort nicht kannte.

Es ist zu vermuten, dass die seit über 20 Jahren von der Stadt Aachen geplante Erschließung und Bebauung der Richtericher Dell unhbedingt "durchgezogen" werden soll und alle Gegenargumente, auch wenn sie logisch und sachlich stichhaltig sind, mit allen Mitteln nach dem Motto abgebogen bzw. weggewogen werden sollen: Kopf runter und durch".

Vielleicht entsteht im "Versickerungsbereich" in der Richtericher Dell dadurch ja bald auch ein ökologisch wertvoller Versumpfungsbereich oder ein schützenswertes Hochmoor.  


10.05.2018

Nachdem in der Nacht vom 29. auf den 30. April nach den Aufzeichnungen der Wetterstation Orsbach ein mindestens ca. 5 jähriges Niederschlagsereignis stattgefunden hat (statistische Niederschlagshöhe ca. alle 5 Jahre), staute sich das Niederschlagswasser in der Richtericher Dell zu einer Seenplatte mit drei Einzelseen und in einzelnen Gräben auf. Da der nichtversickerungsfähige Boden gesättigt war floss das Niederschlagswasser in die Geländesenken und staute sich dort auf. Die dort entstandenen Seen entsprechen in etwa den von der Stadt Aachen für die Bebauung geplanten Versickerungsseen, wobei allerdings nicht das 5-jährige sondern ein erheblich höheres 20-jähriges Niederschlagsereignis zu berücksichtigen ist. Zudem wird der Zufluss aufgrund der weitreichenden Flächenversiegelungen dann sintflutartig erheblich höher erfolgen, da keine noch so geringe Flächenversickerung mehr stattfinden kann.

Blick von Vetschauer Weg zur Sitzgruppe am Weinweg:

30.04.2018

01.05.2018

02.05.2018

09.05.2018

 

Blick von Norden auf die Sitzgruppe am Weinweg

30.04.2018

01.05.2018

02.05.2018

09.05.2018

(alle Photos (C) 2018 BI-Dell)

Die relativ flachen Seen (Tiefe ca. 0,3 m) verschwanden erst nach ca. 8 Tagen und der feuchte wassergesättigte Boden war auch am 09.05.2018 noch an seiner Dunkelfärbung bzw. Grünfärbung durch Algen/Moose zu erkennen. Der Entwässerungsgraben zur Horbacher Straße ist, wie auch schon in der Vergangenheit bei geringeren Niederschlägen zu sehen gewesen, weiterhin am 10.05.2018 mit Niederschlagswasser gefüllt.

Blick vom Regenwasserrückhaltebecken zur Sitzgruppe am Weinweg

01.05.2018

09.05.2018

Das Entwässerungsproblem in Richterich ist schon seit sehr langer Zeit bekannt. Zuerst wurde das Regenwasserrückhaltebecken angelegt, das sich als zu gering bemessen herausstellte. dann wurde vor einigen Jahren zusätzlicher Rückhalteraum in der Horbacher Starße im Bereich von Alt-Richterich durch den Einbau eines großen Stauraumkanals geschaffen und nun sollen in der Richtericher Dell für das ausgedehnte Baugebiet erhebliche zusätzliche Wassermengen versickert werden, was sich früher als nicht möglich erwies. Was hat der liebe Gott in den letzten 20 Jahren geologisch und hydrogeologisch in der Richtericher Dell verändert, dass nun eine Versickerung möglich sein soll? Dazu müssen noch zwei getrennte Versickerungseinrichtungen hergestellt werden, da die geplante Erschließungsstraße mehr als 5.000 KFZ pro Tag befahren sollen und somit die abzuleitenden Niederschläge auf die Straßenfläche planerisch als nicht ungeklärt versickerungsfähig einzustufen sind. Planungen, die aufgrund von Bauchschmerzen des Oberbürgermeisters mit dem Kopf durch die Wand durchgesetzt werden sollen, entbeeren jeglicher Logik und können nicht sachlich zielführend werden aber bestimmt folgekostenträchtig sein.


29./30.04.2018

In der Nacht vom 29. auf den 30. April 2018 ging auch in der Richtericher Dell ein Starkregen nieder, der laut Deutschem Wetterdienst (DWD Orsbach) für Sonntag und Montag ca. 58 mm/m² Niederschlag lieferte. Da hiervon der größte Teil (va. 34,9 mm/m²) in nur einer halben Stunde zwischen 23:00 und 23:30 Uhr gefallen ist, dürfte dieses Ereignis zumindest ein 5-Jahres Niederschlagsereignis bzw. noch darüber gewesen sein, das zu Überflutung von mehreren Kellern auch in Richterich geführt hat. Daneben verwandelte sich die Richtericher Dell in eine Seenplatte und das Regenrückhaltebecken an der Horbacher Straße erreichte seinen Maximalstand.

Blick vom Vetschauer Weg zur Horbacher Straße (30.04.2018)

(C) 2018 BI-Dell

Blick von der Einfahrt auf das randvolle Regenrückhaltebecken (30.04.2018)

(C) 2018 BI-Dell

Dadurch wird deutlich erkennbar, dass das Regenwasserrückhaltebecken keine freien Kapazitäten mehr für die Entwässerung des geplanten Neubaugebietes hat. Die vielen "Seen" in der Richtericher Dell aber auch in der gesamten Horbacher Börde unterstreichen die Einwände der BI-Dell zu den geplanten Versickerungsmaßnahmen, da die Bördeböden aufgrund ihrer geringen bis sehr geringen Durchlässigkeit nicht versickerungsfähig für zentrale wie auch dezentrale Entwässerungseinrichtungen sind.

In Kohlscheid Bank (Finkenstraße) wurde vor kurzem eine neue Erschließung eingerichtet, für die eine Versickerung nördlich der Forsterheiter Straße "eingegraben" worden ist, um Niederschlagswässer aus dem neue Wohnungsbaugebiet in tiefere Schichten zu versickern, wie es in ähnlicher Weise die Stadt Aachen anscheinend auch für die Richtericher Dell zurzeit plant.

Die Anlage in Kohlscheid/Bank hat ohne den Entwässerungsanschluss der noch zu bauenden Häuser einen geringen Füllstand (ca. 20 cm) erreicht, der nach andertalb Tagen versickert ist. Wenn hier allerdings noch die Dachflächen etc. entwässert werden müssen und ggf. ein 10-jähriges Niederschlagsereignis kommt, wird die Versickerungsanlage sicherlich an ihre Grenzen stoßen.

Blick von der Forsterheider Straße nach Norden auf die Versickerungsanlage (30.04.2018)

(C) 2018 Bi-Dell

In der Versickerungsanlage Kohlscheid/Bank sollen nach Planung schätzungsweise 0,75 ha entwässert werden.

Eine Versickerungsanlage für die Richtericher Dell müsste aber ca. 65 ha entwässern und zudem zweigeteilt arbeiten. Da die geplante Erschließungsstraße mit mehr als 5.000 Fahrzeugen pro Tag nach DWA-A138 in die Klasse mit nicht tolerierbarer Direktversickerung fällt, wird hier eine gesonderte und somit getrennte Vorbehandlung erforderlich werden.

Für die Richtericher Dell würden bei weiteren vergleichbaren Starkregenereignissen ca. 22.336 m³ (= 2,23 Mio. Liter, d.h. das 86 fache) anfallen, die ohne ein gesondertes Regenwasserrückhaltebecken sicherlich nicht eingeleitet werden dürfen.

=> Kosten, Kosten, Kosten ohne Ende! oder Adieu Versickerung?


25.04.2018

Hier finden Sie "BI-Dell informiertzur nächsten Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Aachen am 26.04.2018.


21.04.2018

Hier finden Sie das Protokoll und die Kommentare der BI-Dell zum AZ-Forum "Ideen der Zukunft brauchen Fläche" vom 10.04.2018.

Einen Leserbrief hierzu finden Sie unter <Presse/Leserbriefe>.


24.03.2018

Gestern gingen die Unterlagen (PPP-Folien) zu den Vorträgen und ein Protokoll bzw. eine Bewertung zur Veranstaltung vom 28.02.2018 "Gemeinsam für Nachhaltigkeit" ein.

Hier finden Sie Vortrag-1, Vortrag-2 und Dokumentation (Ergebnisse).

Das Wort "Nachhaltigkeit" kommt in den Unterlagen zwar sehr häufig vor, jedoch Nachhaltigkeit i.e.S. sucht man fast vergeblich. In der Dokumentation wird die Diskussion, für die ja sicherlich die meisten Teilnehmer gekommen sind, nur aus Sicht der Veranstalter dargestellt und gewertet. Diskussionsbeiträge aus dem Teilnehmerkreis werden nicht explizit dargestellt. Dadurch empfindet man das "gemeinsam" im Titel der Veranstaltung als nicht zutreffend, zumal aus Sicht der BI-Dell über 99% in den Unterlagen entweder Politik oder Verwaltung betreffen, auf die sich dann allerdings das Wort "gemeinsam" eingrenzen lässt. In den Vorträgen stellt sich eine eigentümliche allerdings von den Veranstaltern anscheinend auch so gewünschte Vorgehensweise dar: "nachhaltige" Verwaltungsvorlagen erstellen -> Wichtig: von der Politik absegnen lassen -> Vorgehen untereinander abstimmen -> Öffentlichkeit informieren. Eine echte Beteiligung der anscheinend als "unmündig" angenommenen BürgerInnen sucht man fast vergeblich in den Unterlagen. Somit erscheint der Sinn der Veranstaltung dem bisherigen Vorgehen von Verwaltung und Politik nur ein neues Mäntelchen von Nachhaltigkeit verpassen zu wollen. Der Kreis der Moderatoren mit u.A. Herrn Frankenberger von der Stadtverwaltung Aachen, der bis vor kurzem mehrfach die über 5.000 Wohnungsleerstände in Aachen geleugnet hat, spricht dann auch für sich. Von der BI-Dell in der knappen Diskussionszeit auf die in der Richtericher Dell geplante Zerstörung von über 60 ha besonders schützenswerter Böden direkt angesprochen, antwortete er nicht nachhaltig, dass der Wohnungsbedarf in Aachen nicht anders gesättigt werden könne.

Alles in allem eine im Nachhinein unnötige Selbstdarstellung von Verwaltung und Politik, nicht jedoch eine offene und sachdienliche Diskussion zur Nachhaltigkeit.


28.02.2018

Im Super-C der RWTH Aachen fand die Regionalveranstaltung zum Thema "Gemeinsam für Nachhaltigkeit" von der LAG 21 statt. Die LAG 21 führt im Auftrag der Landesregierung in 16 Städten von NRW diese Veranstaltung durch um die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes NRW, der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinten Nation der Bevölkerung näher zu bringen.

Neben vielen  Aspekten der Nachhaltigkeit in den Kommunen und in der Verwaltung wurde auch das Thema Neu- Flächenverbrauch in der abschliessenden Diskussion angesprochen.

Hiezu konnten wir den Leiter des Amtes Bauen, Wohnen und Soziales als Vertreter der Stadt Aachen auch direkt zum Flächenverbrauch von ca. 60 ha im geplanten Neubaugebiet der DELL ansprechen.

Leider hat er nur die bekannte städtische Meinung wiedergegeben und die Notwendigkeit des Wohnungsbedarfs in den Vordergrund gestellt.

Eine persönliche Stellungnahme war von ihm nicht zu bekommen.


2018


10.11.2017

Im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA) wurden am 19.09.2017 der Immobilienbericht 2016 durchgewunken und der Wohnungsmarktbericht 2016 von einer neuen verantwortlichen Sachbearbeiterin (Frau Duikers) mit einer PP-Präsentation vorgestellt.


21.11.2017

Im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA) wurden am 21.11.2017 der Immobilienbericht 2016 und der Wohnungsmarktbericht 2016 ohne weitere Diskussionen einstimmig zur Kenntnis genommen. Weitere Erläuterungen, wie am 19.09.2017 angekündigt, wurden nicht gegeben.


10.11.2017

Im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA) wurden am 19.09.2017 der Immobilienbericht 2016 durchgewunken und der Wohnungsmarktbericht 2016 von einer neuen verantwortlichen Sachbearbeiterin (Frau Duikers) mit einer PP-Präsentation vorgestellt.


19.09.2017 / 02.10.2017

Im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA) wurden am 19.09.2017 der Immobilienbericht 2016 durchgewunken und der Wohnungsmarktbericht 2016 von einer neuen verantwortlichen Sachbearbeiterin (Frau Duikers) mit einer PP-Präsentation vorgestellt. Der Wohnungsmarktbericht selber lag zu diesem Zeitpunkt nur den Ausschussmitgliedern in Papierform vor, ist aber einen Tag später im Ratsinformationssystem veröffentlich worden; analog der Immobilien-Bericht 2016.

Hierzu die Beurteilung durch die BI-Dell (Version 02.10.2017).


07.09.2017

Gestern wurde der neue, auch von der Verwaltung favorisierte Feuerwehrstandort Richterich von der Politik in der Bezirksvertretung Richterich aufgrund des Schreibens der Bezirksbürgermeisterin Köhne einstimmig abgelehnt, obwohl als Ergebnis der frühzeitigen Bürgeranhörung der neue Standort Nr. 5 in der Dreiecksfläche Alte Roermonder-, neue Roermonder- und Kohlscheider Straße von Verwaltung, Feuerwehr und BürgerInnen aufgrund der erhheblichen technischen, finanziellen und umweltrelevanten Vorteile favorisiert wurde; soviel zum Bürgerwillen und der Bürgerwirkung aus der "politisch" doch so sehr gewollten "Bürgerbeteiligung".

Seitens der von den Bürgern zur Wahrnehmung des Bürgerwillens beauftragten -da gewählten- PolitikerInnen soll damit mal wieder nicht sein, was nicht sein darf! Die Art und Weise der Ablehnung der von allen Beteiligten - außer der Politik -  favorisierten Lösung zeigte wenig Kreativität und das Vorgehen erinnert an den Aufschrei der Politik zum Vorgehen des Oberbürgermeisters zum Puff im Bebauungsgebiet Büchel.

Sachargumente werden nun kostenträchtig abgetan, da:

  1. laut Protokoll zum 28.06.2017 aus Sicht der PolitikerInnen ein politisch gefasster Beschluss nicht einfach so an die Ergebnisse einer frühzeitigen Bürgeranhörung angepasst werden kann,
  2. und wohl eine Gefährdung des politisch Großen und Ganzen der Erschließungsstraße durch den erschreckend neuen Standort, der ggf. sogar durch den auf einem Vorschlag der BI-Dell beruhen könnte, vermutet werden muss.

Respekt vor dem Versuch der Verwaltung den geplanten Feuerwehrstandort technisch, finanziell, umweltbezogen und planerisch sinnvoll zu optimieren.

Rote Karte aber für die BezirkspolitikerInnen, da durch diesen Betonbeschluss die BI-Dell dem nun "neuen" aber eigentlich "alten" Standort nicht zustimmen kann und entsprechend handeln wird, auch wenn das die PolitikerInnen der Bezirksvertretung Richterich in alter Unbeweglichkeit nicht sonderlich beeindrucken wird. Aber warten wir ab.


06.09.2017

Wie heute aus den Tagesordnungen im Sitzungskalender des Ratsinformationssystems zu entnehmen ist, geht es in den Sondersitzungen um den rechtsunsicheren Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen Aachen Nord und Süd. Die Sitzungen finden im Verbund mit den Bezirksvertretungen Richterich, Laurensberg, Walheim und Kornelimünster und einen Tag später im Planungsausschuss statt. Das Hauptthema soll sein:

Änderung Nr.117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - hier: Änderungsbeschluss im ergänzenden Verfahren nach § 214 (4) BauGB Vorlage: FB 61/0769/WP17.
BauGB:
Vierter Abschnitt
Planerhaltung

§ 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzbuchs ist für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplans und der Satzungen nach diesem Gesetzbuch nur beachtlich, wenn
....
4. ein Beschluss der Gemeinde über den Flächennutzungsplan oder die Satzung nicht gefasst, eine Genehmigung nicht erteilt oder der mit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden ist.

Diese Vorlage soll natürlich "sinnvollerweise" nachgereicht werden. Entweder geht es hier um die Klage eines Bürgers, der nicht im FNP 117 berücksichtigt worden ist oder um die "seltame" Vermehrung von vier genehmigten Windrädern in Aachen Nord um ein fünftes, das selbst auf den Baustellenplakaten nicht zu finden ist.

Damit hat sich die Besorgnis vom 01.09.2017 nicht bestätigt. Mal sehen was kommt.


01.09.2017 -ggf. wichtig-

Es sind für diesen Monat zwei städtische Ausschuss-Sitzungen als "seltsam" einzustufen, wie aus dem Sitzungskalender des Ratsinformationssystems zu entnehmen ist.

Die Bezirksvertretung Richterich (BV-06) tagt in diesem Monat einmal regulär und einmal in einer Sondersitzung was schon relativ ungewöhnlich ist. Zudem tagt der Planungsausschuss ebenfalls einmal regulär und einmal in einer Sondersitzung am 20.09.17, bei der die Tagungszeit sogar auf 15:30 und damit vor die Ratssitzung um 17:00 Uhr gelegt worden ist, was völlig ungewöhnlich ist. Im Falle des PLA könnte die Sitzung maximal eine bis andertalb Stunden dauern, da die Mitglieder noch in die Ratssitzung müssen. Das lässt vermuten, dass es sich nur um einen "?äußerst wichtigen?" Tagesordnungspunkt handeln könnte, was ebenfalls außergewöhnlich ist.
Da die BV06 und der Planungsausschuss beide direkt mit einem Tag Abstand aufeinanderfolgende Sondersitzungen haben, muss es um Richterich gehen.
Hier die regulären Termine:

BV-06 regulär am 06.09.2017 um 18:00 Uhr (Tagesordnung bereits veröffentlicht, u.a. Feuerwehrgerätehaus)

PLA reguläer am 07.09.2017 um 17:00 Uhr (Tagesordnung bereits veröffentlicht)

Hier die Termine der SONDERSITZUNGEN:

BV-06 Sondersitzung am 19.09.2017 um 18:00 Uhr (zurzeit -1.9.17- noch keine Tagesordnung und kein Tagungsort)
PLA Sondersitzung am 20.09.2017 um 15:30 Uhr (zurzeit -1.9.17- noch keine Tagesordnung und kein Tagungsort)
Wir sollten das sehr aufmerksam verfolgen.

Was sich da in aller Eile und Dringlichkeit zuzsammenbraut, können wir erst beurteilen, wenn die Tagesordnungen veröffentlicht worden sind.
Da die BV06 und der PLA unmittelbar nacheinander eine Sondersitzung und im Falle des PLA zu einer sehr ungewöhnlichen Zeit haben, scheint es um einen sehr wichtigen Beschluss zu gehen, der anscheinend auch umgehend im PLA gefasst werden soll.
Ginge es um die Umgehungsstraße wäre eigentlich der Mobilitätsausschuss das genehmigende Gremium. Für diesen steht aber bisher keine Sondersitzung an. Der PLA befasst sich eigentlich mit der Planung des Neubaugebietes. Die BI-Dell lässt sich aber gerne überraschen, allerdings nicht verwirren.

Es wäre schön, wenn sich einige Mitglieder und auch Sympathisanten der BI-Dell besonders an den Sondersitzungstagen frei machen und ggf. dort aufmarschieren könnten.


31.08.2017

Am 28.06.2017 wurde in Richterich die neue Planung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Richterich vorgestellt und im Protokoll (am 10.08.2017) veröffentlicht. Hierzu ein kurzer Abriss der Entwicklungen:

17.01.2016

Am 17.01.2016 wurde ein Sachstandsbericht zur Planung des neuen Feuerwehrgerätehuses in Richterich von der Verwaltung durch die Bezirksvertretung Richterich gefordert.

06.10.2017

Am 06.10.2016 fand anscheinend eine erste Vorstellung des Sachstandes hierzu im nichtöffentlichen Teil des Planungsauschusses statt, von dessen Sitzung bisher trotz Nachfrage kein Protokoll veröffentlicht wurde. Seltsam ist zudem, dass in dieser nichtöffentlichen Diskussion ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 970 und eine Flächennutzungsplanänderung (???) gefasst wurde, der nicht der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurde, so dass die Öffentlichkeit ihrer ihr planungsrechtlich zustehenden Mittel z.B. die Durchführung eines Bürgerbegehrens gegen diesen Aufstellungsbeschluss eines Bauleitplanverfahrens beraubt worden ist. Der Aufstellungsbeschluss wurde der BI-Dell mit dem Hinweis auf den nichtöffentlichen Teil trotz Nachfragen nicht zugänglich gemacht -Geheimsache?-

16.11.2016

Am 16.11.2016 wurden die Überlegungen kurz in der Sitzung der Bezirksvertretung Richterich angerissen.

14.12.2016

Völlig unerwartet wurde dann bereits einen Monat später -am 14.12.206- mit nur extrem kurzer Ankündigungszeit von weniger als einer Woche bereits die "frühzeitige" Bürgeranhörung zur Standortfindung in Richterich durchgeführt. In dieser frühzeitigen Bürgeranhörung kritisierte die BI-Dell den geplanten und von der Verwaltung favorisierten Standort auf dem Acker östlich der Eisenbahnstrecke Aachen-Mönchengladbach nachdrücklich und schlug einen eigenen Standort vor dem Kompostkontainerstandort auf der Dreiecksfläche: Kohlscheider-, alte Roermonder- und Roermonderstraße vor. Die A-3-Planungsskizzen der BI-Dell zum von der BI-Dell konzipierten Standort wurden der Verwaltung bei diesem Termin übergeben und damit in das Verfahren eingebracht (vgl. Texte zu diesen Datumsangaben weiter unten).

Weiterhin ist seltsamerweise im Ratsinformationssystem (Planen und Bauen) nur der Termin zur Auslegung der Unterlagen für die frühzeitige Bürgeranhörung aufgeführt. Es ist jedoch weder im Sitzungskalender noch im Ratsinformationssystem ein Hinweis auf diesen Veranstaltungstermin noch ein Protokoll zu den Ergebnissen des Vorstellungstermins der Planungen am 14.12.2016 veröffentlicht worden, so dass sich die BürgerInnen hierzu fast ausschließlich nur über die Webseite der BI-Dell informieren können.

28.06.2017

Das alles erscheint noch verwunderlicher, da zuletzt am 28.06.2017 in der Sitzung der Bezirksvertretung Richterich der nun neu von der Verwaltung favorisierte Standort für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses genau der von der BI-Dell am 14.12.2016 vorgeschlagene Standort ist, was die BI-Dell natürlich gerne zur Kenntnis nimmt.

Trotz der seltsamen bis schlechten Informationspolitik der Stadt Aachen mit

  1. Aufstellungsbeschlüssen in nichtöffentlichen Sitzungsteilen, einer
  2. äußerst geringen Vorlaufzeit für die "frühzeitige" Bürgeranhörung und einer
  3. stillschweigenden Übernahme des Vorschlages der BI-Dell,

konnte die BI-Dell so doch konstruktiv auf die Planungen der Stadt Aachen ein- und eine tiefgreifende Änderung bewirken.

Hier zeigt sich deutlich, dass die BI-Dell durchaus in der Lage ist, komplizierte Zusammenhänge kurzfristig zu erkennen, zu bewerten und kreative Vorschläge zum Wohle der Stadt Aachen unverwirrt einzubringen.

Damit ist aber die weiterhin bestehende Zurückhaltung von  Unterlagen durch die Stadtverwaltung zum Masterplan 2006 "Wasser" und "Wohnen" trotz mehrfacher Aufforderungen der BI-Dell und vor dem Hintergrund der Novelle des Baugesetzbuches 2017 völlig unverständlich (vgl. weiter unten Ausführungen 29.06.2017).


21.08.2017

Im Protokoll vom 18.8.2017 zur Sitzung der Bezirksvertretung Aachen Richterich vom 28.06.2017 ist die Verweigerung zur Unterlagenveröffentlichung (hier Masterplan 2006 "Wasser", "Wohnen" etc.) nun Schwarz auf Weiß von der Stadt Aachen bestätigt worden. Da die BI-Dell nach der Vielzahl der Bitten an die Stadt Aachen zur Veröffentlichung dieser der Öffentlichkeit rechtskräftig zustehenden Unterlagen keine weiteren Möglichkeiten der diesbezüglichen direkten Kommunikation mit der Stadt Aachen mehr sieht, hat die BI-Dell eine Beschwerde bei der "Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Köln" und bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW in Düsseldorf auf Veröffentlichung der Unterlagen (Masterplan 2006 und Ergänzungen) eingelegt.

21.08.2017 / 18.08.2017

Im Ratsinformationssystem ist seit kurzer Zeit das "antik" anmutende GIS-Grappa-System "entsorgt" worden. Anscheinend hat sich die Stadt Aachen dem wesentlich besseren GIS-System der Städteregion angeschlossen, das schneller, optisch viel ansprechender und wesentlich bedienerfreundlich ist. Das ist ein merklicher Fortschritt. Im Ratsinformationssystem ist allerdings leider sehr versteckt und dann auch durch einen Schreibfehler eine falsche Sprungadresse angegeben, die nicht zum neuen GIS führt. Die BI-Dell hat die Stadt bereits schriftlich darauf hingewiesen.

Der BI-Dell ist dabei aufgefallen, dass die im Ratsinformationssystem etwas versteckt angefühte Sprungadresse einen Schreibfehler hat, auf den wir Sie hiermit hinweisen möchten.

Im Ratsinformationssystem steht: "https://geoportal.aachen.deextern". Es fehlen Trennstriche. Damit auch "unbedarfte" BürgerInnen sich in das GIS einloggen können muss es aber heißen:
"https://geoportal.aachen.de/extern/"
Zudem konnten wir feststellen, dass sich bei der städtischen Bearbeitung der von der BI-Dell in mehreren Bauleitplanverfahren monierten Defizite  anscheinend etwas tut. Um dies zu erkennen, muss man im GIS die einzelnen thematischen Layer (dt: Ebenen oder Inhaltsanzeigen) über den Layermanager (dt. die Ebenenverwalting) auf der linken Bildschirmseite ein- bzw. ausblenden.

Bezogen auf Aachen werden offensichtlich zurzeit die folgenden Inhalte entwickelt:

Baulücken

Ebenfalls ist nun das Baulückenkatster von 2015/16 optisch eindeutiger zu erkennen, auch wenn nicht alle Baulücken erfasst worden sind, wie die BI-Dell bei den Bearbeitern in der Stadtverwaltung bei einem Ansichtstermin erfahren konnten.

Des weiteren ist bezogen auf die Richtericher Dell Aachen zu erkennen:

Bebauungsplanverfahren

Das Bebauungsplanverfahren für den ersten Bauabschnitt wird unter dem Layer "laufende Bebauungsplanverfahren" dargestellt, dagegen ist das eigentlich auch schon beschlossene Verfahren BP 955 und FNPÄ 131 für den zweiten Bauabschnitt in diesem Layer nicht zu finden ist. Demgegenüber ist allerdings der neue Feuerwerhrstandort schon ausgewiesen! Aus unserer Sicht herrscht hier noch ordentlich Unordnung.

Zudem sind die Zuordnungen der FNP-Daten und der BP-Daten für uns nicht immer eindeutig, da die aus den Punktinformationen abrufbaren Zusatzinformationen (Bemerkung: mit der Maus auf die Fläche eines BP / FNP doppelklicken) nicht immer kongruent sind. Z.B. wird der Aufstellungsbeschluss vom 06.03.2014 für BP 955 und FNP 131 in neuer Form textlich eindeutig angezeigt, wogenen für den "älteren" BP 950 und FNP 128 nur textliche Erläuterungen im Ratsinformationssystem angesprungen werden, jedoch ein Aufstellungsbeschluss nicht zu finden ist.

Flächennutzungsplan (-änderungsverfahren) (FNP)

Als sogenannte Pixeldatei ist der von vielen Änderungen betroffene "alte" Flächennutzungsplan 1980 noch in einer Ebene hinterlegt, in der z.B. auch das Änderungsverfahren 131 umrissen wird. Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren FNP 128 zum ersten Bauabschnitt in der Richtericher Dell fehlt hier völlig. Dass der "alte" Flächennutzungsplan in dem selben Layer dargestellt wird wie auch laufende Verfahren, die zudem auch nur unvollständig digitalisiert worden sind, ist nicht eindeutig, damit arg verwirrend und erste recht nicht rechtsverbindlich und zielführend.

"Neuer" Flächennutzungsplan 2030*Aachen

Angaben zum "Neuen" Flächennutzungsplan 2030*Aachen, der sich "irgendwie" ja auch schon seit ca. 2010 im Verfahren befinden "soll", fehlen komplett, wie auch entsprechende Attribute mit systematisch und logisch verlinkten Metadaten.

Fazit

Die Darstellungen im "neuen" GIS haben noch erhebliche Defizite. Dies betrifft sowohl die Logik in der Darstellung (vgl. Sachstandsübersicht erster und zweiter Bauabschnitt) als auch die Vollständigkeit und Homogenität der Darstellungen.

Wir gehen mal davon aus, dass sich die Übertragung der Daten in das "neue" GIS noch im Aufbau befindet und werden dies mit Interesse weiter verfolgen.

Die "weiterführenden" Informationen (Attribute) sind nicht formal kongruent aufgebaut und sind offensichtlich "wild" bzw. nicht gerade systematisch  mit irgenwelchen im Ratsinformationssystem vorhandenen Informationen verlinkt. Die Attributierungen im GIS aber wohl auch die Stamminformationen im Ratsinformationssystem  müssen hier aktualisiert und auch wesentlich verbessert werden.

Im Vergleich zum "alten" Grappa-System ist das "neue" GIS jedoch erfreulicher Weise ein "Quantensprung" nach vorne.


13.07.2017

In der Aachener Zeitung vom 12.07.2017 auf Seite 13 unter ANGEMERKT:

-Aachen als "Maß aller Dinge" fällt böse auf Nase. Ganz schön blöd verrechnet.-

steht u.a., dass es laut Melderegister der Stadt Aachen aktuell am 30.06.2017 genau 253.116 Einwohner und damit 1.666 Einwohner weniger als vor einem halben Jahr gibt. Allerdings sind die Halbjahreszahlen noch nicht vom Einwohnermeldeamt in den OPEN DATA veröffentlicht worden. Anscheinend hat die Presse hier andere Zugangsmöglichkeiten zu den OPEN DATA als die Bürgerschaft.

Wenn diese Zahl allerdings zutrifft, dann könnte das der Zenith der Einwohnerzahlen aus dem Bevölkerungsanstieg durch die Studierenden der Doppelabiturjahrgänge (G8/G9) und des Wegfalls der Wehrpflicht sein, so wie es die Initiative "Extraraum", in der die Stadt Aachen Mitglied ist, auch erwartet hatte. Damit scheint sich nun der Einwohnerverlust durch das Studienende der G8/G9 Studierenden einzustellen, so dass sich die Einwohnerzahlen wieder "normalisieren" und auf das davor bestehende Niveau zurückfahren bzw. sogar weiter darunter schrumpfen, wie es aus dem nachstehenden Diagramm der BI-Dell (auf Grundlage der Melderegisterzahlen der Stadt Aachen) zu entnehmen ist.

Entgegen aller bisherigen Beteuerungen der Stadt Aachen ist zu vermuten wenn nicht sogar zu befürchten, dass Aachenes Stammbevölkerung weiter schrumpft. Da bisher kein Effekt  von AVANTIS und Campus (vor ca. 10 Jahren 20.000 prognostizierte neue Arbeitsplätze) zu verzeichnen ist, werden sich die Bevölkerungszahlen von Aachen Stadt nun auch quantitativ durch das Studienende der G8/G9 Jahrgänge nach unten bewegen. Weil sich zeitgleich der Wohnungsbestand aber deutlich vermehrt hat, fallen nach und nach alle auch schon vorher nicht gerade zugkräftigen Argumente für die sehr kostspielige Erschließung und Bebauung der Richtericher Dell fort. Das Wohngebiet in der Richtericher Dell wurde und wird nicht gebraucht. Unter den vorstehenden Voraussetzung zur Bevölkerungsentwicklung wäre eine Verwirklichung des Wohngebietes Richtericher Dell weiterhin: Flächenfraß ohne Maß = Kostenfalle für alle, wie es der Slogan der BI-Dell seit 2013 unterstreicht.


29.06.2017

Es ist einfach unbegreiflich! In der Bezirksvertretung vom 17.05.2017 hatte die BI-Dell in der Bürgerfragestunde den weiterhin schlechten Grundlagenbestand für die Fortführung der Planungen in der Richtericher Dell beklagt. Zudem stellte die BI-Dell dar, dass vor einiger Zeit aufgrund des Gutachtens: "Masterplan Wasser 2006" von der Verwaltung auf direkte Nachfrage bestätigt wurde, dass die Versickerung im gesamten Baugebiet flächendeckend und unbeschränkt möglich sei.

Im neuen Planungsbeschluss soll nun aber derselbe Bereich erneut hinsichtlich seiner Versickerungsfähigkeit begutachtet werden, obwohl sich der Boden seitdem nicht verändert hat. Immerhin hat der Masterplan 2006 Wasser einiges gekostet, war aber anscheinend nichts wert.

Die Veröffentlicheung dieses "alten" Gutachtens, das eigentlich schon bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung hätte veröffentlicht werden müssen, hat die BI-Dell seit 2013 mehrfach gefordert und nach den Ankündigung zur erneuten Untersuchung der Versickerungsfähigkeit in der Bezirksvertretung vom 17.05.2017 erneut nachdrücklich eingefordert (Protokoll Bürgerfragestunde vom 17.05.2017):

Herr Philippen-Lindt möchte von der Verwaltung wissen, wo die Gutachten zur Versickerungsfähigkeit im Baugebiet Richtericher Dell einsehbar sind und wieso die Versickerungsfähigkeit noch einmal geprüft werden muss.

Frau Prenger-Berninghoff, Abteilung Verbindliche Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, erläutert, dass nach den Feststellungen im Masterplan Wasser für das gesamte Baugebiet und für den 1. Bauabschnitt – wonach eine Versickerung östlich der Horbacher Straße möglich ist, nun tiefere Bohrungen erforderlich seien. Die Berichte müssten im Internet bei den Informationen zum Baugebiet „Vetschauer Weg Süd“ einsehbar sein. Frau Prenger-Berninghoff recherchiert dies und informiert die Bi-Dell per mail.

Die schriftliche Mitteilung auf die Frage der BI-Dell fiel dann aber überraschend anders aus. Statt das Gutachten zu veröffentlichen wurde es der BI-Dell und damit der Öffentlichkeit mit fadenscheinigen Argumenten verweigert.

 ---Ursprüngliche Nachricht---
Von: "Bebauungsplan" <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! >
An: <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! >
Betreff: Richtericher Dell, Einw.fragestunde 17.05.2017
Datum: 19. Jun 2017 14:14
Sehr geehrter Herr Philippen-Lindt,
in der Einwohnerfragestunde der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich hatten Sie die Frage nach den Gutachten zur Versickerungsfähigkeit gestellt.
Für das Gesamtgebiet ist ein Masterplan Wasser erarbeitet worden, dieser ist für den ersten Bauabschnitt konkretisiert worden.
In der nun anstehenden Bearbeitungsphase wurden und werden weitere Bohrungen und Bodenuntersuchungen im Plangebiet durchgeführt.
Die Ergebnisse werden zum Zeitpunkt der Offenlage der Bebauungspläne der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Eine Vorab-Veröffentlichung der Arbeitsunterlagen ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichem Gruß
i. A.
Edith Prenger Berninghoff
Stadt Aachen, FB 61
Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Die erneute Nachfrage in der Bürgerfragestunde der Bezirksvertretung BV-Richterich am 28.06.2017 erbrachte trotz Hinweis auf die Novelle des Baugesetzbuches, nach der alle Gutachten im Internet zu veröffentlichen sei, kein anderes Ergebnis. Die Vertreterin der Stadtverwaltung erklärte zwar, dass sie davon ausgegangen sei, dass das Gutachten schon veröffentlich worden sei, meinte aber, dass die Stadtverwaltung beschlossen habe, das Gutachten nicht zu veröffentlichen, da es sehr alt sei, demnächst neue Untersuchungen anstünden und die daher keine Verwirrung mit alten Unterlagen stiften wollten. Nett, wie sich die Stadtverwaltung doch um die BürgerInnen und die BI-Dell sorgt. Um uns zu werwirren bedarf es allerdings mehr, als wirre Begründungen wieso die Stadtverwaltung uns BürgerInnen etwas vorenthalten will. Sie könne auch noch einmal beim Rechtsamt nachfragen, ob es veröffentlicht werden könne.

Dieses Vorgehen ist wohl der vielgerühmte, intransparente "Öscher Weg" zu planen, den die BI-Dell nun extern hinterfragen wird. Wir bleiben am Ball.


22.06.2017

Die Aachener Bürgerinitiative BI-Dell wurde als erste Bürgerinitiative von den Veranstaltern des 17. Karlsruher Altlastenseminars  (Arbeitskreis Grundwasserschutz e.V. / Überwachungsgemeinschaft Bauen für den Umweltschutz e.V.) in die IHK-Karlsruhe zu einem wissenschaftlichen Vortrag eingeladen.

 

Die Veranstalter wollten in diesem Jahr den bisher üblichen Themenkreis zum "nachsorgenden Bodenschutz" (Altlastenbearbeitung) durch Vorträge zum "baubegleitenden Bodenschutz" (zwei Vorträge Freiburg / Berlin) und den "vorsorgenden Bodenschutz" (Vortrag BI-Dell Aachen) erweitern, da letztere immer mehr Bedeutung entsprechend der Nachhaltigkeitsprinzipien sowie des Flächensparens hinsichtlich des Tenors: "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" erlangen.

Sicherlich mutig war es von den Veranstaltern eines wissenschaftlichen Seminars das Thema "vorsorgenden Bodenschutz" von der BI-Dell als Bürgerinitiative darstellen zu lassen.  

Der durch eine PowerPoint-Präsentation unterstützte, frei gehaltene 25-minütige Vortrag: "Vorsorgender Bodenschutz im Bauleitplanverfahren durch Bürgerbeteiligung" fand sehr große Beachtung und erhielt sehr viel Applaus. Im Anschluss an den Vortrag kam es in der 10-minütigen Diskussioonsrunde zu vielen Fragen und erläuternden Hinweisen der TeilnehmerInnen, was in der anschließenden Vortragspause fortgesetzt wurde.

Mit über 155 Teilnehmern verbuchte das wissenschaftliche 17. Karlsruher Altlastenseminar laut der Darstellung der Veranstalter einen neuen Teilnehmerrekord.

Die TagungsteilnehmerInnen kamen aus Politik, Behörden, Ingenieurbüros und Universitäten.

Der Vorsitzende (Dr. Igloffstein -ICP GmbH-) drückte in der Abmoderation zum Vortrag der BI-Dell seinen Dank für diesen "erfrischenden Vortrag" aus. Er und auch viele TeilnehmerInnen bestätigten der BI-Dell, dass sie den Vortrag als erfreuliche Bereicherung der Tagung empfanden und als wertvolle Anregung für ihre alltägliche Arbeit mitnehmen konnten.

Für die weitere und hoffentlich erfolgreiche Arbeit zum "vorsorgenden Bodenschutz" im Sinne der "Innen- vor Außenentwicklung" erhielt die BI-Dell viel Unterstützung aus dem gesamten Teilnehmerkreis.

Alle Vorträge sind in den Tagungsunterlagen enthalten und erscheinen nach Abschluss des 17. Karlsruher Altlastenseminares -wie bisher üblich- als frei zu erwerbendes Buch. Ein Bericht über die Tagung wird in der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift Terra-Tec erscheinen.

Rezension des Veranstalters (25.06.2017)

Rezension-II und Danksagung (18.07.2017)


01.06.2017 23:51

Der Mobilitätsausschuss hat in fünf Minuten einstimmig die weiteren Planungen für ein 45 Millionen-Defizit-Projekt der Stadt Aachen zur Vernichtung der Bördeböden in der Richtericher Dell beschlossen.

Die Mitschrift der BI-Dell zeichnet diesen denkwürdigen Prozess kurz nach.

Der erneute Versuch, den Beschluss zu beklatschen, wie im Rat oder in Richterich, fiel sehr marginal mit einem einzelnen Klopfer aus smiley.

Die BI-Dell hatte gestern noch eine zweite BI-Dell-Information zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 01.06.2017 erstellt und diese an die Mitglieder des Mob-Ausschusses und die Presse verteilt "BI-Dell Informiert-2" sowie zur Erläuterung ein Schreiben des Umweltministers aus Düsseldorf.

Gestern fragte die BI-Dell noch: "Mal sehen, ob heute Abend überhaupt richtig darüber diskutiert wird". Jetzt haben wir die Gewissheit: "Es wurde von der "Öscher Einheitspartei Aachens" nicht diskutiert"

Zum Beschluss zur weiteren Planung der Bebauung der Richtericher Dell sollte man sich den Flyer zur Richtericher Dell der Stadt Aachen von 2008 mal genüsslich zu Gemüte führen. Im Vergleich von beiden Inhalten ist zu erkennen, wie schizophren die Stadt Aachen regiert wird; romantisierendes Umweltgeschwafel soll die Gemüter blenden (Flyer), um Lobbygesteuerte Baubegehren von wenigen Aktivisten postfaktisch durchzusetzen (Beschluss).

Wo sind in Aachen umweltpolitische Alternativpositionen zu finden, die sich auf faktisch-analytische Argumente und nicht wie momentan auf postfaktische Meinungen stützen?


30.05.2017

Wir haben der Politik (Fraktionen) sowie den Mitliedern des Mobilitätsauschusses wieder "BI-Dell Informiert" und die "aktuelle Kostenstandstabelle" per direkter e-mail zukommen lassen. Der Planungsausschuss hat nach längerer Diskussion um jeden einzelnen Beschlussabsatz des Beschlussvorschlages aus Richterich den Beschluss dem Mobilitätsausschuss weiter empfohlen.

Mit der Erschließungsplanung ist die Bezirksvertretung aus welchen Gründen auch immer extrem weit vorgeprescht, da bisher laut Verwaltungsvorlage nur die Entwässerungsplanung des gesamten Baubereiches auf der Tagesordnung stand.

Das dürfte auch bedeuten, dass die Planungskosten höher anzusetzen sind als bisher in der Verwaltungsvorlage dargestellt.

Von wegen: crying"Erst die Straße , dann die Häuser"

Hier spricht der Oberbürgermeister: cool"Man kann auch ohne Erschließungsstraße mit dem Bau der Häuser beginnen!"

Mit diesem bevorstehenden Planungsbeschluss werden wohl auch bald wieder Grund- und Gewerbesteuer angehoben werden müssen.

Es wird immer deutlicher dass dieses Vorhaben: "Flächenfraß ohne Maß und eine Kostenfalle für alle!" ist.


19.05.2017

Der Planungsausschuss hat nach längerer Diskussion um jeden einzelnen Beschlussabsatz des Vorschlages aus Richterich zum Beschluss dem Mobilitätsausschuss weiter empfohlen.

Angeblich hatten nach Herrn Kuckelkorn die Fraktionen sich an der ersatzlosen Trennung der Banker-Feld-Straße gestoßen und daher am 29.03.2017 den Beschluss in Richterich vertagt. Uns kommt dieses Argument etwas scheinheilig vor. Der eigentliche Grund wird die weiter angestrebte Beschleunigung der Bebauung sein, da nun die Baustraße von der Autobahn direkt bis zum Regenrückhaltebecken geführt werden soll und somit der erste Bauabschnitt zeitlich beschleunigt vorangetrieben werden soll. Daher droht zumindest im ersten Bauabschnitt der vorzeitige Bau sicherlich vor der Fertigstellung der Erschließungsstraße.

BürgerInnen wacht auf!

Das fünfte Windrad im Windpark Vetschau ist auch an uns BürgerInnen vorbeigegangen, ohne dass wir gefragt worden wären.

Mit dem bevorstehenden Planungsbeschluss wird wohl bald auch wieder die Grundsteuer angehoben werden müssen.

Flächenfraß ohne Maß ist eine Kostenfalle für alle!


18.05.2017

Unsere Mitschrift zur Sitzung der Bezirksvertretung Richterich verdeutlicht das Hin und Her der Planungen in der Richtericher Dell trotz der einstimmigen Empfehlung zur Fassung des Planungsbeschlusses für die "Erschließungsstraße" und Entwässerung des Bebauungsgebietes Richtericher Dell.

Jetzt soll erst eine Baustraße (= mögliche Straßenführung) von der Autobahn über den Vetschauer Weg sowie die Grunderschließung des ersten Bauabschnittes mit ggf. den ersten Häusern gebaut werden, die dann durch das erste Baugebiet zum Regenwasserrückhaltebecken verlängert werden soll, um von dort die nordwestlichen Teile der Erschließungsstraße bauen zu können.

Das war es wohl mit: "Erst die Straße, dann die Häuser!". Jetzt heißt es:

"Erst die Baustraße, dann die Grunderschließung -mit vielleicht ein paar Häuschen- und dann die Erschließungsstraße!".

Hier ist eine Baubeschleunigung durch die Hintertüre anzunehmen. Wenn es nicht noch das Genehmigungsverfahren für den FNP und den BP gäbe, würde sicherlich morgen schon gebaut!


15.05.2017 -EisheiligeSophie-

Die Tagesordnung für den 17.05.2017 der Sitzung der Bezirksvertretung Richterich enthält die selben Unterlagen (Vorlage) wie die Tagesordnung für den ersten in allen Gremien vertagten Durchgang zur Fassung des Planungsbeschlusses für die Variante I der Ortsumgehung Richterich. Zu den Vertagungsgründen gibt es bisher keinen Sachstand sondern nur Gerüchte.

Wir haben der Politik (Fraktionen) sowie den Mitliedern der Ausschüsse (BV-Richterich und PLA) wieder "BI-Dell Informiert" und die "aktuelle Kostenstandstabelle" per direkter e-mail zukommen lassen.


03.05.2017

Da zwischenzeitlich kein neuer Sachstand zum Thema Ortsumgehung Richterich - Kosten - Defizite etc. bekannt geworden ist, verzichtete die BI-Dell auf Fragen in der Ratssitzung.


27.04.2017

Die Tagesordnung zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 27.04.2017 wies trotz Vertagung der Abstimmung über die Beschlussvorlage zur Ortsumgehung in der BV06 und im PLA weiterhin den Tagesordnungspunkt "Ortsumgehung Richterich" auf. Zu Begin der Sitzung stellte aber Frau Breuer (CDU) den Antrag, den Tagesordnungspunkt "Ortsumgehung Richterich" zu vertagen, dem einstimmig statt gegeben wurde. Es geht nun in eine neue Runde.


26.04.2017

Im Aprill 2017 wurde mit Stand August 2016 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Studie mit dem Titel: "Aktuelle Trends der Wohnungsbautätigkeit in Deutschland – Wer baut wo welche Wohnungen?" herausgegeben, in der eine eigene Fallstudie für Aachen von dem in Aachen bekannten Autor "Institut QUAESTIO" herausgegeben. Nun bestätigt Quaestio der Stadt Aachen, dass sie richtig gehandelt hat, indem sie den Mehrfamilienhausbau in den letzten 3 Jahren so forciert habe. Das steht in diametralem Widerspruch zu den Empfehlungen, die das selbe Institut "Quaestio" noch in seiner Aktualisierung des empirica/Quaestio-Gutachtens von 2009 der Stadt Aachen empfohlen hatte. In der Aktualisierung Quaestio-2014 war sogar noch explizit ein eigenes Kapitel zur Beschleunigung eigens der EZFH Bebauung in der Richtericher Dell enthalten wogegen Quaestio darin feststellte, dass in Aachen genug Mehrfamilienhäuser (MFH) bis 2014 gebaut worden seien. So schnell können sich die Dinge ändern. Allerdings weiß man nicht, was man davon halten soll. Wir bleiben bei unserer umfassenden Kritik der Aktualisierung Quaestio 2014, die auf genau das abzielte, was Quaestio nun als seine originäre Deutung darstellt. Ist doch schön, wenn jemand sich unserer Kritik annimmt. Die gesamte Studie finden Sie unter dem folgenden Link:

http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2017/wohnungsbautaetigkeit-deutschland.html

Hier ist die von uns kommentierte Version des Fallbeispiels Aachen, die wir auch zur Information an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geschickt haben.

24.04.2017

Am 23.04.2017 hat die BI-Dell aktualisierte Information an die Fraktionen und Mitglieder des Mobilitätsausschusses Stadt Aachen bezüglich der am 27.04.2017 bevorstehenden Sitzung des Mobilitätsausschusses und hier zum TOP Ö10 Ortsumgehung Richterich per e-mail versandt. "BI-Dell-Informiert (MobA)" enthält die aktuelle Stellungnahme zum Sachstand der Verwaltungsvorlage (29.03.2017 BV06 Richterich + PLA + MobA) und die Tabelle eine aktuelle Kosten-Gegenüberstellung der von der Stadt Aachen bisher veröffentlichten Kalkulationen mit den Kalkulationen der BI-Dell zur geplanten Bebauung der Richtericher Dell.


15.04.2017

Am 13.04.2015 wurde nun endlich das Protokoll zur Sitzung vom 01.02.2017 des Ausschusses "Arbeit, Wirt- und Wissenschaft" im Ratsinformationssystem der Stadt Aachen eingestellt. Die Vorlagen und Protokolltexte haben wir mit den Bemerkungen der BI-Dell für die Sachstände zu den folgenden Hauptthemen zusammengestellt: AGIT - AVANTIS - CAMPI-Melaten/West. Die zu diesen Projekten von der Stadt Aachen beschriebenen und gemachten Fehler sollen beim Projekt Richtericher Dell nicht passieren. Die vorstehenden Beschreibungen sind Blaupausen für visionäre aber nicht durchdachte Fehlentwicklungen.


14.04.2017

Am gestrigen Tage ist nun die letzte schriftliche Antwort der Stadt Aachen auf unsere drei Fragen im Rat am 23.11.2016 eingegangen (Details weiter unten unter den Datumsangaben 22.03.2017 / 24.02.2017 / 23.11.2017).

Tenor der Antworten zu Frage 1 (Wie hoch ist der Wohnungsbaubedarf nach der Berechnungsvorschrif im neuen LEP 2017): Die Aussagen des LEP sollen eher für die Bezirksregierung gelten, und haben daher für die Stadt Aachen zurzeit keine Bewandnis; die Stadt arbeite nach den Vorgaben des Questio-Gutachtens 2014 und nicht nach den Vorghaben LEP. => Die Frage 1 wurde damit nicht beantwortet.

Der Tenor der Antworten zu Frage 2 (Sollte man nicht den Kostenrahmen eines Projektes kennen, bevor man die Durchführung beschließe?) ist, dass die Stadt eine Aufstellung der Projektkosten anhand der von uns vorgelegten Tabellen nicht leisten kann, verweist aber auf die Informationen im RatsInformationssystem, die Aussagen zu den Kosten enthalten sollen. Bemerkung: zwischenzeitlich wurden grobe Kosten zumindest für die Umgehungsstraße in einer neuen Verwaltungsvorlage zum 29.03.2017 eingestellt; es geht also doch!) => Allerdings wurde damit Die Frage 2 nicht beantwortet.

Der Tenor der Antworten zu Frage 3 (Sind Sie -OB M. Philipp- für die Durchführung eines ergebnisoffenen Workshops zur Richtericher Dell?) ist, dass der OB zuerst für alles sei, was das Projekt beschleunige (=nicht ergebnisoffen), er aber zuletzt ein uneingeschränktes Ja äußerte (zeitlich nach Vorlage mit den groben Kostenkalkulationen der Verwaltung zur Ortsumgehung Richterich). => Die Frage 3 wurde damit hinreichend beantwortet.


13.04.2017

Die Tagesordnung zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 27.04.2017 weist trotz Vertagung der Abstimmung über die Beschlussvorlage zur Ortsumgehung in der BV06 und im PLA weiterhin diesen Tagesordnungspunkt auf. Mal sehen ob dieser Punkt auch dort vertagt wird oder sich der Mobilitätsausschuss über die Entscheidung der Bezirksvertretung Richterich und des Planungsausschusses hinwegsetzen wird.


06.04.2017

In der Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Aachen am 06.04.2017 wurde nach kurzer fraktionsinterner Beratung der TOP 5 zur Ortsumgehung Richterich von der Tagesordnung gestrichen, wogegen sich die "GRÜNEN" zwar heftigst zur Wehr setzten, sich aber nicht durchsetzen konnten. Damit dürfte auch der Mobilitätsausschuss am 27.04.2017 den Beschluss vertagen.

03.04.2017

Zur bevorstehenden Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Aachen mit dem TOP 5 zur Ortsumgehung wurden den Mitgliedern des Planungsausschusses die folgenden Unterlagen per e-mail übermittelt:

BI-Dell-Informiert-Text-PLA / BI-Dell-Informiert-Tabelle-PLA.


30.03.2017

Obwohl in der Bezirksversammlung Richterich der TOP 4 zur Ortsumgehung wegen Beratungsbedarf ausgesetzt worden ist, haben wir viele Fragen zur Beschlussvorlage und dem Gesamtprojekt stellen können. In unserer Mitschrift habe wir die maßgeblichen Sachverhalte dargestellt. wink. Aber auch die Aachener Zeitung und die Aachener Nachrichten haben am 31.03.2017 eingehend über die lebhafte Diskussion zu den Fragen der BürgerInnen an Verwaltung und Politik berichtet. (siehe unter <Presse>)

Am 13.04.2017 wurde dieses offizielle Protokoll zur Fragestunde in der Sitzung der BV06 ins RatsInfoSystem gestellet.

27.03.2017

Zur bevorstehenden Bezirksversammlung Richterich mit dem TOP 4 zur Ortsumgehung wurden den Mitgliedern der Bezirksvertretung Richterich die folgenden Unterlagen per e-mail übermittelt:

BI-Dell-Informiert-Text-BV06 / BI-Dell-Informiert-Tabelle BV06.


23.03.2017

Nach dem mühseeligen Hin und Her von Nachfragen und Antworten zu unseren Fragen in der Ratssitzung vom 23.11.2017 konnte gestern im Rat durch eine erneute mündliche Frage eine eindeutige Antwort zu unserer Frage Nr. 3 vom 23.11.2017 vom OB erhalten werden.

Der OB anwortete auf die eindeutig formulierte Ja/Nein Frage: "Sind sie für die Durchführung eines ergebnisoffenen Workshops zur Planung und Entwicklung der Bebauung der Richtericher Dell mit der BI-Dell und den Bürgerinnen von Aachen?" mit einem klaren "JA". Dies erfolgte vor dem Hintergrund der zum 29.03.2017 angekündigten Verwaltungsvorlage zu den weiteren Planungen und den zu erwartenden Kosten für die Ortsumgehung Richterich.


22.03.2017 / 24.02.2017 / 23.11.2017

Sachstand Schriftverkehr zur Beantwortung der Bürger-Fragen der BI-Dell in der Ratssitzung vom 23.11.2016. (ist schon was her, oder?)

BI-Dell-Frage 1 original  /  BI-Dell-Frage 1 im Protokoll der Ratssitzung  /  Antwort 1 zu Frage 1 (16.02.2017) /  Nachfrage 1 BI-Dell  (28.02.2017) /  Antwort 2 zu Nachfrage 1  (?)

 

BI-Dell-Frage 2 original  /  BI-Dell-Frage 2 im Protokoll der Ratssitzung Antwort 1 zu Frage 2 (09.01.2017)  /  Nachfrage BI-Dell 1 (19.01.2017)  /  Antwort 2 zu Nachfrage BI-Dell 1 (15.02.2107) /  Nachfrage 2 BI-Dell zu Frage 2 Antwort 2 (28.02.2017) / Antwort 3 zu Nachfrage 2 zu Frage 2 (13.04.2017) => (? Kommunikationsende)

 

BI-Dell-Frage 3 original  /  BI-Dell-Frage 3 im Protokoll der Ratssitzung  /  Antwort 1 zu Frage 3 (01.03.20167)  Nachfrage BI-Dell zu Antwort 1 auf Frage 3 /

Erneute Nachfrage 1 auf Frage 3 / Erneute mündliche Nachfrage zu Antwort 1 auf Frage 3 im Stadtrat / Direkte Antwort auf die erneute mündliche Nachfrage im Rat "JA" - Abschluss!

 

Es ist leicht ersichtlich, wie langwierig dieses "Geschäft" der Bürgerfragen im Stadtrat ist.

In den Ratssitzungen wird die traumhaft funktionierende Bürgerbeteiligung dargestellt. Bei "leichten" Fragen (z.B. wieviel Uhr ist es?) reichen gewöhnlich schon die dort gemachten Antworten (z.B. 17:08 Uhr.). Kniffelige Fragen werden gewöhnlich schriftlich beantwortet und damit in unserem Falle oft zerfleddert, nicht unbedingt direkt von dem Befragten und fast überwiegend noch nicht einmal hinreichend beantwortet. Wir haben fast immer wieder Nachfragen stellen müssen, die dann etwas besser aber immer noch nicht hinreichend beantwortet wurden. Erneute mündliche Stellung in einer der nächsten Ratssitzungen von fast gleichlautenden Fragen, mit dem Hinweis, dass die Antworten leider noch nicht hinreichend waren, machen die Beteiligten sichtlich nervös.

Im Falle unserer Haushaltsfragen führte bereits die erste Nachfrage zu einer Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch mit der Finanzsteuerung, in dem alle Fragen dann auch mündlich beantwortet werden konnten. Es geht also, wenn der Wille da ist.

Im Falle der vorstehenden Fragen zu den wichtigen Themen wie Kosten, Bedarf und Workshop sieht die Sache dagegen bisher etwas anders aus. Hier gehen die Antworten mehr oder minder an der Fragestellung vorbei und erfüllen somit nur formal das Kriterium einer Antwort. Allerdings unterscheidet sich die Antwortqualität von SachbearbeiterIn zu SachbearbeiterIn. Aber wir bleiben immer dran.


21.03.2017

In der Online Ausgabe von EifelOn erschien am 11.03.2017 ein interessanter Artikel von Christoph Pranter zur wundersamen Vermehrung von Windrädern im Windpark Vetschau. Ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist, mag danach arg bezweifelt werden. Aber lesen Sie selbst:

http://eifelon.de/umland/aachen/wie-man-sein-eigenes-gewerbegebiet-kaputt-machen-kann-ein-leitfaden-aus-aachen.html


17.03.2017

In der Aachener Zeitung erschien heute der folgende Artikel, der unsere Annahmen (vgl. unten) vom 15.03.2017 voll bestätigt: (AZ) 17.03.2017 Seite 15: "Ortsumgehung kostet 16 Millionen Euro"

Nach nun mehr als drei Jahen beharrlichem Nachfragen, Bohren und unerbittlichem Insistieren hat die Stadt Aachen endlich mal ein Paar Zahlen für einen Teil der Planungen in der Richtericher Dell (Ortsumgehungsstraße) vorgelegt, und die Presse diese sogar veröffentlich. Dabei soll es sich laut Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Richterich sowie der Darstellung im AZ-Artikel nur um eine grobe Kostenschätzung handeln, die nach oben offen ist.

Mit diesen Zahlen erweist sich die Vorgabe der Stadt Aachen für unser Bürgerbegehren im Jahre 2014 als falsch.

Die Stadt gab im Falle des Erfolges unseres Bürgerbegehrens einen Verlustbetrag von 10 Millionen Euro als entgangenem Gewinn für den zweiten Bauabschnitt (FNP 131 und BP 955) an, wobei die Kosten für die Ortsumgehung mit "nur" ca. 5 Millionen € von der Stadt Aachen angesetzt worden waren. Genau diese Irreführung war schon damals für uns ein Grund für das Bürgerbegehren, da wir bereits Kosten von mehr als 10 Millionen Euro kalkuliert hatten. Mit dem letzten "groben" Kostenstand von 16 Millionen Euro + XX, wird die Stadt einen mehrstelligen Millionenverlust bei Weiterfühung der Planungen zur Richtericher Dell und dem Bau machen, so wie wir es immer wieder betont hatten. 

Da es sich angeblich nur um eine grobe Schätzung handelt, bleibt noch Schlimmeres zu erwarten.


14.02.2017

BI-Dell Mitschrift zur Sitzung am 14.02.2017 des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss 17:00 Lagerhausstraße (Bodenvorratspolitik und Leerstandssatzung) sowie Politiker-Informationen hierzu im Nachgang.


19.01.2017

Noch immer aktuelle Auswertung der städtischen Zahlen

Hier die aktuelle Auswertung der verfügbaren städtischen Daten aus dem Melderegister, der Presse (17.01.2017) und den Hochschulenstatistiken (RWTH, FH, KtH, MusH) bis Juli 2016, resp.  bis Dezember 2016 (AZ und OB 13.01.2017 Seite 17 und 17.01.2017-Seite 19).

Die ortsansässigen Aachener werden weiterhin weniger, der Anteil der Studierenden stagniert langsam. Nur die Zahl der ausländischen Mitbürger stieg bedingt durch den Flüchtlingszuzug ab 2015 leicht an.

Durch die Flüchtlingszuwanderung und die hohen Studierendenzahlen verharrt die Bevölkerungszahl derzeit zwar noch auf hohem Niveau, da bei den Studierenden aus G8/9 die Regelstudienzeit von 6 Semestern (=3 Jahre) für den Bachelor erst in diesem Jahr 2017 erreicht wird. Die Neueinschreibungen von Studierenden im Wintersemester 2016/2017 ist aber bereits deutlich um ca. 1.000 Studierende zurückgegangen und der Flüchtlingszuzug steigt nicht mehr in der erwarteten Größenordnung und stagniert dagegen zurzeit.

Das Maximum der Einwohnerzahlen von 2002 ist im Jahr 2016 allerdings nicht erreicht worden. Insofern ist die Einwohnerzahl 2016 kein "Rekord", wie die AZ es am 13.01.2017 auf Seite 17 betonte.

(C) 27.02.2017 BI-Dell -aus Daten von Stadt und Hochschulen-

Die Abschlüsse der Studien und die Berufseintritte der starken Studierendenjahrgänge aus G8/G9 verbunden mit dem Fortzug der Studierenden aus diesen Jahrgängen werden bald für einen Rückgang der Studierenden sorgen,  wie er auch von der Stadt Aachen in der Initiative "Extraraum" seinerzeit prognostiziert wurde, auch wenn der Studierendenansturm größer war, als 2012 erwartet.

(C) 19.01.2017 BI-Dell -aus Daten von Stadt und Hochschulen-

Da die Stadt zumindest in der Presse zu erkennen gibt, dass sie beginnt, das Faktische ein wenig mehr zu hinterfragen und die ersten qualitativen Auswertungen der Melderegisterzahlen angeht und auch veröffentlicht, wird sie über kurz oder lang sicherlich zu anderen Einsichten hinsichtlich der unnötigen und irrsinnigen Vernichtung der Richtericher Dell durch eine kostenintensiven Erschließung und Bebauung gelangen.  Weiterhin verbreitet allerdings der OB aus seiner Unzufriedenheit heraus in seinen postfaktischen Bauchgefühlsreden zur Zeit noch einen bisher trotz vieler Anfragen immer noch nicht nachgewiesenen Bedarf für die Bebauung der Richtericher Dell. Aber endlich wird zugestanden, dass die Richtericher Dell einzig und allein aus statistischen Gründen zur Aufpolierung der Einfamilienhauszahlen vernichtet werden soll. Die erste Pflicht des Oberbürgermeisters sollte die Befriedigung der Wohnbedürfnisse im tiefpreisigen Wohnsegment sein, da dort seit über zehn Jahren trotz deutlich mahnender Hinweise in den Wohnungsmarktberichten (seit 2002!) geschludert und erfoderliche Reaktionen unterlassen worden sind, alleine um die für Investoren lukrativen Hochpreissegmente zu bedienen.

Erst seit ca. einem Jahr ist ein Umdenken zu bemerken; "Wer nicht zur rechten Zeit kommt, den bestraft das Leben" (abgewandelt nach M. Gorbatschov).


2017


20.12.2016

Informationen zur Aufstellung des neuen Regionalplans (REP) für den Regierungsbezirk Köln

Hier die Informationen zum Neuen REP und die Einsprungadresse.


15.12.2016

Hier unsere Mitschrift.

"?Frühzeitige?" Bürgerbeteiligung zum Feuerwehrneubau am geplanten Abzweig der Ortsumgehung von der Roermonder Straße (Mittwoch, den 14.12.2016 um 18:00 Schloss Schönau)

Im Anhörungstermin wurde sehr zu unserer Verwunderung erklärt, dass bereits ein Aufstellungsbeschluss im PLA dort jedoch im "nichtöffentlichen Teil" für diesen Bebauungsplan gefasst wurde. Das ist planungsrechtlich sowie auch formaljuristisch sehr bedenklich.Frau Prenger-Berninghoff sicherte uns zu, den Aufstellungsbeschluss ins RatsInfoSystem zu stellen.


14.12.2016

"?Frühzeitige?" Bürgerbeteiligung zum Feuerwehrneubau am geplanten Abzweig der Ortsumgehung von der Roermonder Straße (Mittwoch, den 14.12.2016 um 18:00 Schloss Schönau)

In der AZ vom 14.12.2016 und vorher im Super Sonntag wird ein Beteiligungsverfahren zum Neubau der Feuerwehr Richterich ganz kurz beschrieben. Lediglich in der Sitzung der Bezirksvertretung am 16.11.2016 wurde dieser Punkt diskutiert und von Frau Prenger-Berninghoff (Stadtplanung) beiläufig eine Offenlegung im Dezember erwähnt. Genaue Termine wurden nicht genannt. Es ist bisher üblich gewesen, solche Termine mindestens 14 Tage vorher öffentlich anzukündigen, zumal eigentlich bereits ein Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan hätte gefasst werden müssen. Der ganze Vorgang ist etwas seltsam, da sich das geplante Baugebiet für die Feuerwehr auf dem Bereich der Flächennutzungsplanänderung 131 zu zweiten Bauabschnitt der Richtericher Dell befindet. Soll hier klamm und heimlich etwa die von uns abgelehnte Flächennutzungsplanänderung 131 durchgedrückt werden? Wenn ja wäre das eine "Kriegs"erklärung der Stadt Aachen an die BI-Dell und natürlich an alle BürgerInnen.

Wir sind nicht gegen den Umzug der Feuerwehr.

Aber wir sind gegen eine Verquickung dieses Verfahrens mit dem der Bebauung der Richtericher Dell.

Der Feuerwehrneubau hat nichts mit dem Projekt Richtericher Dell und nichts mit der Umgehungsstraße zu tun, daher muss der Feuerwehrneubau in einem eigenständigen Verfahren abgewickelt werden. Zudem ist nur dann eine schnelle Zeitschiene und ein frühzeitiger Neubau möglich.


10.12.2016

Aachener Nachrichten 10.12.2016: "Variante 1, Ortsumgehung Richterich ist beschlossen" und Aachener Zeitung 10.12.2016: "Wenn man will, dann kann man auch" zu den Ergebnissen der Planungsausschusssitzung vom 08.12.2016.

Neben den Aussagen von Herrn Rau (Grüne) im Planungsausschuss am 08.12.2016 deutet sich nach den Artikeln in der AZ und der AN (10.12.2016) bei den "Grünen" ein neues Opositions-Triumvirat aus Frau Griepentrog, Herrn Fischer und Herrn Rau an. Allen gemeinsam ist ein so nicht erkärlicher Drang, die sehr schützenswerten Böden schnellstmöglich durch ausgedehnte Beton- und Asphaltdecken zu "schützen"; pardon: zu versiegeln. Dies zeugt als "neue Ööscher Bodenschutzvariante" von der enormen Kreativität der "Grünen" beim Umweltschutz; vorsorgender Bodenschutz geht anders! Anscheinend haben die Aachener Grünen bezüglich des Umweltschutzes eher ein Franchising-Model der Grünen-Partei im Ausge als die gemeinsame Umsetzung von Bundes- und Landesleitlinien. Den fehlenden Bedarfsnachweis der Stadt Aachen lassen wir hier einmal außer Acht.


08.12.2016

Die BI-Dell Informiert: Leidens-Anekdote zur Sitzung des Planungsausschusses  am 08.12.2016 (Haushaltsentwurf 2017 und Ortsumgehung Richtericher Dell).


04.12.2016

In der Niederschrift zur Sitzung des Mobilitätsausschusses, der federführend für die Umgehungsstraße ist, ist eine weitere Planvariante für die Umgehungsstraße und den Feuerwehrneubau in der Anlage (PPP zur Sitzung MoA) veröffentlicht worden.

Seltsamerweise weicht diese PPP im Anhang zur Sitzung von der PPP ab, die in der vorherigen Sitzung vom 16.11.2016 der Bezirksvertretung Richterich gezeigt wurde und die dem Protokoll zur BV-06 Sitzung beigefügt worden ist. Damit hatten beide Gremien unterschiedliche Vorlagen zum selben Thema. Aus unserer Sicht etwas seltsam.

PPP zur Sitzung der Bezirksvertretung.

PPP zu den nachfolgenden Sitzungen von Mobilitäts- und Planungsausschuss.


03.12.2016

Die BI-Dell Informiert: Ergebniss-Mitschrift zur Sitzung des Mobilitätsausschusses  am 01.12.2016 (Haushaltsentwurf 2017 und Ortsumgehung Richtericher Dell).


24.11.2016

Die BI-Dell Informiert: Ergebnis-Mitschrift der BI-Dell  zur Sitzung des Stadtrates am 13.11.2016 mit den Fragen der BI-Dell und den Antworten des OB M. Philipp. Hier das Protokoll zum 13.11.2016 mit den Fragen der BI-Dell und den ersten Antworten des OB m.Philipp. Die schriftlichen Antworten sind noch nicht eingereicht.


17.11.2016

Die BI-Dell Informiert: Ergebnisniederschrift zur Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Richterich am 16.11.2016

Ergebnis 1:

Die BV Richterich stimmt der weiteren Bearbeitung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante 1 zu.

<Die Entscheidung fiel ohne Kenntnis jeglicher zu erwartender Kosten>

Ergebnis 2:

Die BV Richterich stimmt der Ausdehnung der weiteren Planungen der Entwässerung auf das gesamte Plangebiet in der Richtericher Dell zu (1. und 2. Bauabschnitt)

<hierfür kann die Verwaltung weiter "planen" und auch Dritte beauftragen, ohne jemals irgenwelche Kosten genannt zu haben>

Ergebnis 3:

Die BV Richterich stimmt dem Haushaltsentwurf 2017 (Kennzahlen) für die Positionen für Richterich einstimmig und vollumfänglich zu.

<dass in diesem Haushaltsentwurf alle Planungskosten für die Richtericher Dell bis 2020 gestrichen worden sind, hat anscheinend keiner bemerkt => Riesenauftrag für weitere Planungen bei vollständiger Streichung aller Planungskosten?; normal, wa!>


16.11.2016

Die BI-Dell Informiert zur Verwaltungsvorlage "Variantenentscheidung und Beauftragung der weiteren Planungen" für die Bezirksvertretung Richterich am 16.11.2016.

Am 16.11.2016 soll ein Sachstandsbericht zu den Planungen in der Richtericher Dell unter dem TOP Ö4 in der Sitzuzng der Bezirksvertretung Richterich vorgestellt werden. Hierfür wurde eine Verwaltungsvorlage ins Ratsinformationssystem gestellt, die wir kritisch durchgesehen, analysiert und bewertet haben.

Unsere Informationen wurden an die PolitikerInnen der Bezirksvertretung Richterich, des Mobilitätsaussusses und des Planungsausschusses der Stadt Aachen als e-mails verteilt, von denen wir e-mail-adressen haben.

Hier können die Dateien mit den umfassenden Informationen zur Bewertung der Verwaltungsvorlage, unsere Argumentenliste und eine zugehörige gelb markierte Kopie der Verwaltungsvorlage mit roten Bezugszahlen eingesehen werden.

Es wäre schön, wenn heute, am Mittwoch, dem 16.11.2106 um 18:00 Uhr viele "BI-Deller" zur Sitzung der Bezirksvertretung ins Schloss Schönau, Schönauer Allee 20, erste Etage kommen könnten, um Fragen an Politik oder Verwaltung zu den Planungen etc. zu stellen.

Also: bis Mittwoch.


15.11.2016

Das Betongold bleibt der Renner

Am 15.11.2016 erschien in den Aachener Nachrichten erstmals ein Bericht, der unsere Recherchen aus Zeitungsberichten, Baustellenschildern und anderen Quellen in Aachen betätigte. In Aachen sind derzeit über 5.000 Wohnungen "in der Röhre". Dies ist ein weiteres Argument gegen den immer wieder suggerierten, extremen Bedarf am Neubaugebiet im Außenbereich der Richtericher Dell. 5.000 projektierte Wohnungen stehen maximal 850 Wohnungen in der Richtericher Dell gegenüber auf die vor diesem Hintergrund leicht verzichtet werden kann. Der Bedaf besteht wohl nur bei den Goldgräbern, sprich Betongoldinvestoren.

/ 20.08.2016 / 05.09.2016 / 09.09.2016

Wohnungsbau auf hohem Niveau in Aachen - Bedarfsbehauptung der Stadt zieht weithin nicht

Aus den öffentlich zu erhaltenden Daten zum Wohnungsbau (AZ, AN, Ratsinfosystem, Wohnungsmarktberichte, Immobilienberichte, Baustellenschilder etc.) haben wir nachstehendes Diargamm erzeugt. Hierin sind die seit 2012 geplanten Wohnungen in der Richtericher Dell (900 WHG) den seit 2013 geplanten, in Verwirklichung befindlichen sowie den seit 2013 bereits verwirklichten Wohnungen gegenüber gestellt.

In den Jahren seit 2013 wurde immer wieder die Dringlichkeit der Erschließung der Richtericher Dell von Politik und Verwaltung herausgeschrien, weil es angeblich einen extrem Hohen Wohnungsbedarf und keine entsprechenden Bauplätze gäbe. Nachweislich hatte und hat aber nur der soziale Wohnungsbau einen schon seit 2002 absehbaren Fehlbedarf, auf den alle Wohnungsmarktberichte der Stadt Aachen seit 2002 hingewiesen haben, was aber von der Politik leichtfertig übergangen wurde.

Da aber seither mehr als 5.000 Wohungen in Planung, Bau oder Fertigstellung in Aachen sind, ist die damals behauptete Dringlichkeit für den freien Woihnungsmarkt wohl eher ein Wunschdenken bestimmter Interessenträger und deren "blinden Follower" gewesen.

Die Innenerschließung, so wie sie auch die BI-Dell immer wieder fordert, hatte damit bisher schon mehr als das fünffache Potential -verglichen mit der geplanten Bebauung der Richtericher Dell- und kann noch wesentlich weiter ausgeschöpft werden, was die Beispiele des Vegla-Hauses, der Abriss der Schenker-Spedition oder auch die Überlegungen von P&C in der Großköllnstraße nur unterstreichen. Das alles vollzieht sich sogar noch ohne Berücksichtigung des "Baulückenkatasters" und der über 5.000 Leerstände in Aachen. Aachen hat viel mehr Wohnungspotential, als es uns die Politik und Verwaltung verschleiern möchte. Diese Innenentwicklung muss nur sinnvoll und mit Nachdruck verwirklicht werden. Teilweise ist die Stadt Aachen - wohl eher gezwungenermaßen durch die Finanzknappheit - auf dem "richtigen" Weg.

Insgesamt konnte und kann so locker auf die teure Erschließung der Richtericher Dell verzichtet werden, worauf die BI-Dell immer wieder hinweist und was durch die öffentlich zugänglichen Daten der Stadt Aachen auch leicht nachzuweisen ist, wenn man sie nur auswerten und auch lesen will.

Wir sind gespannt, wann auch die Politik sich einmal die Sachdaten nicht nur von der Verwaltung "vortragen" lässt, sondern diese selbst auch einmal kritisch hinterfragt und die entsprechenden Schlüsse zieht. Einige PolitikerInnen sind dazu schon fähig und auch bereit!

(C) 20.08.2016 BI-Dell

(Die detaillierte und aktuelle Tabelle mit den Einzelnachweisen können Sie von dieser Web-Seite als pdf herunterladen)

(BEMERKUNGEN:

Am 05.09.2016 -AZ- hat sich die Zahl der Wohnungen um 25 ETW Stolberger-/Eifelstraße und

am 09.09.2016 -AZ- um 150 LuxusETW (altes Hortenhaus)

am 16.11.2016 -AZ- um 46 Sozial-Wohnungen (Drosselweg - BlueGate)

weiter erhöht)


26.10.2016

Die BI-Dell Informiert zum Haushaltsentwurf 2017.

Am 26.10.2016 hat die Stadtkämmerin den Haushaltsentwurf 2017 im Rat der Stadt Aachen vorgestellt.

Hierin wurden die von uns im Rat gestellten Fragen zum Wohle der Stadt Aachen komplett berücksichtigt.

  1. Der Kostenplanung für den Spielplatz Richtericher Dell wurde bis 2020 aus dem Haushalt herausgenommen
  2. Die Kostenplanung für die KiTa Richtericher Dell wurde aus dem Haushalt bis 2020 herausgenommen und die Gelder in einen KiTa-Pool überführt.
  3. Die Kostenplanung für die weiteren Planungen und Nebenarbeiten zur Richtericher Dell wurden bis 2020 aus dem Haushalt herausgenommen.
  4. Die Kostenplanung für den Tiefbau der Erschließung des ersten Bauabschnittes der Richtericher Dell wurde für 2016 und 2017 herausgenommen und durch eine Verpflichtungsermächtigung nach 2018 übertragen.
  5. Die Kostenplanung für den Tiefbau der Ortsumgehung Richterich wurde für 2016 und 2017 herausgenommen und durch eine Verpflichtungsermächtigung nach 2018 übertragen.

Damit folgte die Kämmerin komplett unseren Anregungen zum Haushaltsplan in den Sitzungen des Rates am 06.04.2016 und am 29.06.2016 sowie aus unserem gemeinsamen Gespräch am 15.09.2016 mit der Finanzsteuerung Dezernat II.

Wir gehen davon aus, dass die Finanzsteuerung ab jetzt auch die weiteren Kosteneinstellungen zur Richtericher Dell den Realitäten weiterhin anpasst.


07.09.2016

Neue Variante der Umgehungsstraße Richterich in der Mache?

Dass sich seit September 2015 relativ wenig in der Richtericher Dell getan hat, wundert uns natürlich. Dies vor allem vor dem Hintergrund der "Beschleunigungsdebatten" und der damit verbundenen "Beschimpfungen" gegen die BI-Dell, seitens der Ausschussvorsitzenden und des Fraktionschefs der "Grünen" die wir uns im Planungsausschuss anhören mussten, ohne entsprechend reagieren zu können.

Zuletzt haben wir aber erfahren, dass die Stadt Aachen sich mit der Umgehungsstraße besonders hinsichtlich der Unterfahrung der DB-Strecke Aachen-Mönchengladbach extrem schwer tut. Die Bahn (DB) ist aus unseren Erfahrungen kein leichter Vertragspartner, wenn man in ihre Anlagen eingreifen will. Darauf haben wir schon seit Anbeginn unserer Aktivitäten mehrfach hingewiesen. Gewöhnlich verlangt die DB bei solchen Bauvorhaben eine Planungstiefe vor der Einleitung einer Planfeststellung, die die Stadt Aachen sicherlich bei weitem noch nicht erreicht hat. Zudem lässt die DB normalerweise keine Fremdplanung zu, sondern plant selber gegen sehr gute Kostenerstattung.

Aus diesen aber sicherlich auch aus anderen Gründen ist die Stadt momentan wohl dabei, die Umgehungsstraße in Form einer großen Brückenlösung mit Überquerung des Amstelbaches und der DB-Trasse zu planen.

Erfahren Sie mehr zu den Varianten der Umgehungsstraße Richterich und dem Bebauungsplan BP955 und dort unter dem Punkt 08 Verkehrsanbindung.

Wer allerdings hofft, dass damit die DB aus dem Boot sei, der kennt die DB schlecht, denn auch für eine "Überfahrung" der DB-Trasse wird eine Kreuzungsvereinbarung mit einer Planfeststellung erforderlich.


03.11.2016

TAGUNG vom 02.11.2016: "Zukunft Fläche! - Böden erhalten. Räume erkennen. Entwicklung sichern."

Hier: kurzes Ergebnisprotokoll zur Tagung mit einigen Kommentaren der BI-Dell.


27.10.2016

TAGUNG: Zukunft Fläche! - Böden erhalten. Räume erkennen. Entwicklung sichern. am 02.11.16 in Düsseldorf

Am 02.11.2016 findet in Düsseldorf eine Tagung vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) zum Flächenverbrauch und zur Bodenerhaltung mit Umweltminister Remmel statt, der zum Thema: "10 Jahre Allianz für die Fläche - Bilanz und Perspektiven" referieren wird.

Wir, die drei Sprecher der BI-Dell werden diese interessante Tagung besuchen. Wir sind gespannt, ob auch Vertreter der Stadt Aachen dort sein werden.

Die Tagung wir anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Allianz für die Fläche in NRW abgehalten und trägt den Titel: "Zukunft Fläche! - Böden erhalten. Räume erkennen. Entwicklung sichern." Den Veranstaltungsflyer mit dem gesamten Programm können Sie hier einsehen.

Die Moderation wird von Tom Hegemann (u.a. Mittagsmagazin WDR-2) wahrgenommen.

Die Hauptthemen werden neben dem Referat von Umweltminister Remmel sein:

  1. Die Fläche der Zukunft
  2. Flächenentwicklung und Verbrauch - Eine Herausforderung
  3. Der Flächenverbrauch in NRW
  4. Best Practices (~Erfolgsmethoden oder: best mögliche Methoden) fürs Flächensparen
    • in Landwirtschaft
    • in Wohnen
    • in Industrieflächen
    • in Siedlungsentwicklungen
    • in Klimadingen
  5. Resüme

Alle Themenkomplexe sind grundlegend für die Aufstellungen von Flächennutzungsplänen oder Änderungsverfahren zu Flächennutzungsplänen.

Da von der Stadt Aachen bis Ende 2017 der "neue" Flächennutzungsplan Aachen*2030 bearbeitet und zur Offenlage vorbereitet wird, stehen die Inhalte dieser Vorträge im Zentrum der Vorbereitenden Bauleitplanung (=Flächennutzungsplanänderungen) und stellen wichtige Hintergrundinformationen sowohl für den Aufsteller die Stadt Aachen als auch für die Bi-Dell als kritische BürgerInnenbegleitinstanz zur Verfügung. Vielleicht lässt sich ja hier eine gemeinsame Basis mit der Stadt Aachen erarbeiten wink.

Wir werden zu gegebener Zeit berichten.


21.10.2016

Ergebnisse des zweiten Beteiligungsverfahren zum neuen LEP

Im Juli wurde die neue Fassung des LEP vom Landtag NRW beschlossen. Die gesamten Stellungnahmen und Synopsen zu allen Änderungsversionen des neuen LEP sind bei der Landesregierung NRW unter:

https://www.land.nrw/de/thema/landesplanung

zu entnehmen. Dort ist auch der beschlossene Text des neuen LEP NRW herunterladbar.

Die Anteile in der erneuten Abwägung, die die von der BI-Dell vorgebrachten Punkte betreffen, finden Sie hier als Bi-Dell-Auszug-Synopse-II.


15.09.2016

Ergebnisse des Klärungsgesprächs zu fraglichen Haushaltspositionen mit der Stadtkämerin Grehling

Ergebnisprotokoll (BI-Dell)


05.09.2016

Protokoll der Ratssitzung vom 29.06.2016 -Bürgerfragen-

Heute wurde endlich das Protokoll der Ratssitzung vom 29.06.2016 in das Ratsinformatiuonssystem eingestellet. Hier der Auszug, der die Fragen der BI-Dell zu den Haushaltspositionen für die Richtericher Dell betreffen und die diesbezüglichen Antworten der Stadtkämmerin und des OB:

Frage von Herrn M. (H.Marx), Aachen - betr.: Richericher Dell - gerichtet an Stadtdirektorin Grehling:

Herr M. nimmt Bezug auf seine in der Ratssitzung vom 06.04.2016 an Stadtdirektorin Grehling gerichtete Frage zum Einsatz von rund 600.000 Euro für das Richtericher Dell. Hierzu habe er im Nachgang zwar eine schriftliche Antwort erhalten, in dieser habe jedoch die Erklärung über einen Betrag in Höhe von ca. 260.000 Euro gefehlt. Er bitte nun um Erklärung des Mitteleinsatzes.

Antwort: Stadtdirektorin Grehling erklärt, dass die städtischen Haushaltsansätze nicht mit den in der Bürgerfrage genannten Zahlen in Übereinstimmung haben gebracht werden können. Zur Sicherheit habe man die eigenen Ansätze ein weiteres Mal dezidiert geprüft und auch kontrolliert, ob ein Betrag als Ermächtigungsübertragung noch nicht verausgabt worden sei, komme aber letztendlich zu dem Ergebnis, dass die in der Antwort genannten Ansätze richtig seien.

Zusatzfrage:

Herr M. fragt zusätzlich, ob die die Antworten zu den Fragen, die in der Bürgerfragestunde gestellt würden, im Ratsinformationssystem hinterlegt würden.

Antwort: Der Oberbürgermeister bejaht dies, weist aber auf einen etwaigen Zeitversatz hierbei hin.

Frage von Herrn L. (Ch. Locher), Aachen - betr.: Richericher Dell - gerichtet an Stadtdirektorin Grehling

Bezug nehmend auf die Frage von Herrn M. erklärt Herr L., dass die in der schriftlichen Antwort genannten Zahlen teilweise nicht nachvollziehbar seien und bittet hier um eine ergänzende Erklärung. Die Fragen habe man detailliert auf vier Seiten zusammengefasst.

Antwort: Stadtdirektorin Grehling wiederholt, dass man Schwierigkeiten gehabt habe, die in der Frage genannten Zahlen im städtischen Haushalt so widergespiegelt zu sehen. Alternativ zum schriftlichen Austausch wolle sie gerne einen gemeinsamen Termin zur Aufklärung vorschlagen.

Zusatz: 

Herr L. erklärt, diese Einladung gerne annehmen zu wollen, betont aber, dass sämtliche Fragen aus dem Ratsinformationssystem stammten.

Frage von Herrn P. (P. Philippen-Lindt) , Aachen - betr.: Richtericher Dell - gerichtet an Stadtdirektorin Grehling

Herr P. bedankt sich für die schriftliche Antwort zu seiner Frage zur Sitzung des Rates der Stadt vom 06.04.2016, gibt aber an, dass sich aus den Ausführungen weitere Fragestellungen ergeben haben. So sei beispielsweise die Ortsumgehung nicht aufgeführt, weil sie nach Aussage der Stadt nicht zum originären Teil gehöre. Dabei sei sie Bestandteil des momentanen Bebauungsplans 955 und gehöre zur Richtericher Dell und damit auch zu den Kosten. Ebenfalls nicht nachvollziehbar sei, dass bis zur Genehmigung Kosten für beispielsweise Erschließungskosten, Ausgleichskosten, Spielplatz, Grünflächen und Ähnliches im Haushalt abgebildet seien. Auch unklar sei, ob und in welcher Form die beteiligten Fachbereiche angefragt worden seien, ob weitere Mittel benötigt würden.

Antwort: Stadtdirektorin Grehling erklärt, dass man sich gerade mitten in der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 befinde. Hierbei erhebe man nicht nur die Frage, inwieweit sich konsumtive Ausgaben entwickelten, sondern auch, ab wann welche Realitätsnähe und Umsetzung von Investitionen erfolge. Dies umfasse alle die von Herrn P. genannten Punkte, so dass hier die Entscheidung zu treffen sei, ob man haushaltsrechtlich Gelder in eine Ermächtigungsübertragung stelle oder man es absetze, mit der Folge, es für einen anderen Zeitraum erneut anmelden zu müssen. Man werde die entsprechenden Ergebnissen zur Vorbereitung der Haushaltsplanung nach der Sommerpause vorlegen.

Es ist aus den Antworten von Frau Stadtdirektorin Grehling leicht zu erkennen, dass die Fragen der BI-Dell zu den die Richtericher Dell betreffenden Haushaltspositionen zu einigen Verwirrung bei der Stadt Aachen geführt haben. Wir sehen daher dem Austausch mit Frau Grehling, Herrn Kind und Herrn Guth (beide FB 20) von der Stadt Aachen gespannt entgegen.


02.08.2016 (ergänzt 23.08.2016)

Melderegister der Stadt Aachen (bis 6/2016) zeigt Stagnation bis leichtes Schrumpfen der Bevölkerung seit 2015

Hier die aus den Daten des Melderegisters und der Hochschulen (RWTH, FH, KtH) entwickelte und nun bis Juli 2016 aktualisierte Bevölkerungsentwicklung der Stadt Aachen. Die Aachener werden weiterhin weniger, der Anteil der Studierenden wird langsam stagnieren und die Zahl der ausländischen Mitbürger steigt weiterhin leicht an. Zurzeit deutet sich bereicht ein leichter Bevölkerungsrückgang trotz der Flüchtlings- und Zuwanderungszahlen an. Dieser wird sich fortsetzen, da die Anstiegswelle durch die starken Studierendenjahrgänge aus G8/G9 abebben wird. Von der Stadt Aachen in der Initiative "Extraraum" wurde seinerzeit angenommen, dass sich der Rückgang ab 2016/2017 auf mehr als 6.000 Studierende bis 2018/2019 summieren könnte.

(C) 23.08.2016 BI-Dell -aus Daten von Stadt und Hochschulen-


04.07.2016

Klärungsgespräch zu fraglichen Haushaltspositionen mit der Stadtkämerin Grehling

Die BI-Dell wird von der Stadtkämmerin Frau Grehling zu einem Erläuterungsgespräch am 15.09.2016 zu den Haushaltsfragen der BI-Dell in den Ratssitzungen vom 06.04.2016 und 29.06.2016 ins Rathaus eingeladen.

Nachdem -laut Aussage der Stadtkämmerin Frau Grehling in der Ratssitzung vom 29.06.2016- die Verwaltung viele Schwierigkeiten hatte, unsere Fragen vom 06.04.2016 vollständig zu beantworten, möchte Frau Grehling unnötigen Schriftwechsel vermeiden und direkt mit uns sprechen, was wir auch in der Ratssitzung schon zugesagt haben. Wir sind gespannt.

Unterlagen bisher: s.u. Termine vom 06.04.2015 / 11.05.2017 / 29.06.2016


29.06.2016

Unklare Haushaltspositionen zur Richtericher Dell 2

Die BI-Dell hat am 29.06.2016 erneut dem Rat der Stadt Aachen und hierbei insbesondere dem Ressort Finanzsteuerung weitere Fragen zu Haushaltspositionen gestellt, die die geplanten Baumaßnahmen in der Richtericher Dell betrafen und betreffen werden.

In der Frage 1 wurde erneut von Herr H. Marx nachgefragt, wofür die Gelder für die Richtericher Dell von 2014 bis 2015 verwendet worden sind, da in der Antwort von Frau Grehling ein Nachweis der Verwednung von ca. 260.000 € nicht geliefert worden ist.

Frau Grehling antwortete, dass die Beantwortung der Frage der Kämmerei viel Arbeit bescherthabe wei dabei einige Unklarheiten aufgefallen wären und nicht alle Positionen hätten eindeutig geklärt werden können. Der in der Frage genannte, nicht nachgewiesene Betrag von ca. 260.000 € sei auch der Kämmerei aufgefallen. Frau Grehling sagte eine umfassende schriftliche Klärung der Sachverhalte zu.

Als Nachfrage wurde um eine Antwort auf die Frage gebeten, ob, wo und wann auch die schriftlichen Antworten im Ratsinformationssystem für alle BürgerInnen einsehbar veröffentlich würden.

OB M. Philipp sicherte zu, sich darum zu kümmern. Der OB meinte, dass die schriftlichen Antworten, wenn sie nicht im Protokoll zur jeweiligen Sitzung dann doch spätestens in einer der Folgesitzungen veröffentlicht würden. Dazu bemerkte Herr Marx, dass das im Ratssystem für die Mai-Sitzung und die heutige Juni-Sitzung noch nicht erfolgt sei, was den OB ein wenig verwunderte.

Die Frage 1 wurde dem Moderater in Schriftform übergeben. 

In der Frage 2 wurde nachdrücklich von Herrn Dr. Ch. Locher auf die Umgereimtheiten und vielen formalen und rechnerischen Differenzen zwischen einerseits der schriftlichen Antwort auf die Frage von Herrn Marx in der Ratssitzung vom 06.04.2016 und andererseits den Angaben im Haushalt der Stadt Aachen 2015 - 2019 sowie dem Haushaltsabschluss 2014 hingewiesen.

Frau Grehling antwortete wie schon auf die Frage 1, dass auch der Kämmerei einige Unklarheiten aufgefallen wären und nicht alle Positionen eindeutig geklärt werden konnten. Frau Grehling sagte die Klärung der Sachverhalte und eine umfassende schriftliche Antwort zur Frage 2 zu. Die Frage 2 wurde dem Moderater in Schriftform übergeben.

In der Frage 3 wurde von Herr Peter Philippen-Lindt auf mehrere Unstimmigkeiten aus der schriftlichen Antwort auf seine damalige Frage in der Ratssitzung vom 06.04.2016 hingewiesen, in der die Kämmerei meint, dass die geplante Ortsumgehung Richterich (L231n) nicht originär der Richtericher Dell zuzuordnen sei und dass der Bau nicht unbedingt von der Rechtskraft des Flächennutzungsplans bzw. seine Änderungen abhängen würde. Zudem erläuterte Frau Gregling aus Ihrer Sicht, dass die einzelnen Ressorts ihren Mittelbedarf stets an die Kämmerei melden würden, so dass die Kämmerei dann die Mittel einplanen könne.

Da dies aus Sicht der BI-Dell für den Haushhalt 2015 - 2019 offensichtlich nicht geschehen ist, fragte Herr Philippen-Lindt nun, ob denn die Kämmererin zwischenzeitlich von sich aus auf die beteiligten Ressorts zugegangen sei, um den Mittelbedarf erneut zu aktualisieren.

Frau Grehling antwortete, dass dies in dieser Form nicht geschehen sei. Inhaltlich würde aber zurzeit der Haushalt für das Jahr 2017 geplant, für den diese Positionen aktuell abgerufen werden würde. Frau Grehling sagte die Klärung der Sachverhalte und eine umfassende schriftliche Antwort zur Frage 3 zu. Die Frage 3 wurde dem Moderater in Schriftform übergeben.

Zudem regte Frau Greling einen direkten Dialog mit der BI-Dell an, um einen kürzeren Diskussionsweg gehen zu können und den umständlichen Schriftwechsel vermeiden zu können.

Die BI-Dell sicherte zu, die Einladung der Stadtkämmererin zum direkten Dialog gerne anzunehmen.

Sobald die Antworten der Stadt Aachen eingehen, werden sie hier von der BI-Dell veröffentlicht.


24.06.2016  -Immobilienblase in Deutschland?-

Wie wir schon im vorigen Monat (Mai 2016) feststellen, werden zurzeit in Richterich über die SparkassenImmo in der Filiale Richterich sowie die Aachener Bank in Richterich u.a. mehrere Einfamilienhäuser in Richterich zum Verkauf angeboten. Zudem sieht man bei einem Spaziergang in Richterich und Aachen sehr viele Leerstände und Verkaufsschilder. Das deckt sich mit einigen Artikel auf der Info-Startseite von t-online, die sich mit der Entwicklung des Bau- und Wohnungsmarktes in Deutschland beschäftigen und für Deutschland momentan eine "Immobilienblase" bestätigen: 

www.t-online.de (19.06.2016) Newsticker :

"Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel ist legendär - nicht nur wegen ihrer Rolle als "Zentralbank der Zentralbanken": Als eine der ersten sagte sie den Zusammenbruch des US-Häusermarktes voraus. Jetzt stellt die BIZ fest: Auch bei uns hat sich eine Immobilienblase aufgebaut.

Mehr zum Thema (Anmerkung: auf www.t-online.de):Von wegen Wohnungsmangel: Experte fordert kompletten Baustopp für Deutschland

Bereits seit vielen Monaten steigen die Immobilienpreise immer weiter - vor allem in den Städten, wo sie in den vergangenen fünf Jahren teils um mehr als 30 Prozent in die Höhe schossen.

Mittlerweile ist der Trend selbst in ländlichen Regionen angekommen.

Der Grund: Die weiterhin niedrigen Zinsen kurbeln das Geschäft mit Immobilien in Deutschland immer stärker an. Ebenso steigt die Nachfrage und damit auch die Preise.

Grenzwert überschritten 

Laut BIZ liegt das Hauptproblem aber nicht in der Preissteigerung an sich. Wie die "Welt" berichtet, stützen die Experten ihre Analyse vor allem auf die Geschwindigkeit, in der das geschieht: Liegt die Preissteigerungsrate mehr als zehn Prozent über dem langfristigen Trend, ist das ein Grund, den Alarmknopf zu drücken. 

Genau das sei jetzt passiert, so die BIZ: Für Deutschland liege die Kennzahl nun bei 10,6 Prozent, hat sie errechnet. Der deutsche Immobilienmarkt befindet sich demnach offiziell in einer Blase. 

Was passiert, wenn die Zinsen wieder steigen? 

Schon seit geraumer Zeit steigen die Preise in Deutschland spürbar: Bereits im März hatte Peter Ache, Geschäftsstellenleiter des Arbeitskreises der Gutachterausschüsse, darauf hingewiesen, sie seien schon im Jahr 2014 so stark gestiegen wie seit 20 Jahren nicht mehr - und 2015 "sogar noch ein bisschen stärker." 

Nicht für jeden rechne sich jetzt noch der Kauf, warnte Ache damals. "Im Hochpreissegment würde ich jetzt nichts kaufen, sondern abwarten." Die Gefahr einer Immobilienblase sah der Arbeitskreis damals noch nicht.

Einen weiteren Anstieg der Preise, den er für dieses Jahr voraussagte, beurteilte er aber doch skeptisch. "Wir beobachten mit Interesse und sind gespannt, was passiert, wenn die Zinsen ansteigen. Behalten dann die Immobilien ihren Wert?" Behält die BIZ Recht, dürfte die Antwort Nein lauten."

Hier die Original-Artikel: Immobilienblase und Baustopp

Auch wir als BI-Dell haben bereits seit 2013 darauf hingewiesen, dass die Bebauung der Richtericher Dell zu einem nicht zu vermarktenden Überangebot führen würde. Das hat sich nun durch die Analysen der BIZ bestätigt. Seit 2013 als die Stadt Aachen uns den dringlichen Baubedarf vor allem von Einfamilienhäusern in der Richtericher Dell zu suggerieren versuchte, führen wir Buch über die Erschließung und den Bau von Wohnungen und Häusern, soweit wir das aus der Presse und den Bauschildern nachverfolgen konnten. Unsere Aufstellung kann natürlich nur die minimale Wohnungsbauentwicklung in dieser Zeit dokumentieren, da wir nicht vollständig auf die entsprechenden Baugenehmigungen zurückgreifen können, wie das die Stadtverwaltung machen könnte aber anscheinend nicht macht. Selbst im Quaestio-2014 Gutachten wird die fehlende Übersicht bemängelt und ein "Wohnungsbaukoordinator" gefordert.

Wir fordern nur:

"Weniger Polemik und Visionen als vielmehr Sachlichkeit bei der Arbeit und in den Diskussionen!"


19.05.2016  -Einfamilienhäuser bei der Sparkasse Richterich im Angebot-

Zurzeit werden in Richterich über die SparkassenImmo in der Filiale Richterich vier Einfamilienhäuser in Richterich zum Verkauf angeboten. Zudem stehen mehrere Wohnungen oder Häuser zum Verkauf oder zur Miete in Richterich an. Da normalerweise in Richterich bisher frei werdende Einfamilienhäuser "unter der Hand" die BesitzerInnen wechseln, scheint es nun langsam ein Überangebot zu geben, da nun anscheinend auch Makler eingeschaltet werden (müssen). Die gleiche Situation z.T. noch viel krasser ist schon in Kohlscheid und Bochholz zu sehen, wobei zudem am Ortseingang von Kohlscheid weitere neue Einfamilienhaussiedlungen auf dem ehemaligen Abbaugelände der Bergbaukonzessionen der alten Zeche Laurweg gebaut werden.

Der z.B. in der WDR-3 Sendung (2015) so weinerlich vorgetragene extreme Bedarf an Einfamilienhäusern gerade in Richterich, war wohl eine gezielt produzierte publizistische oder politische "Blase" bzw. "Ente", so wie es die BI-Dell immer wieder dargestellt hat.

Immerhin scheinen die Aachener "Stadtgroßmütter" und "-väter", mit ihren durch die lange Legislaturperioden immer schwerfälliger reagierenden neuronalen Schaltkreisen, wohl langsam verstanden zu haben, dass der immer wieder gebetsmühlenartig vorgetragene immense Wohnungsbedarf für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser trotz der Aktualisierung des Quaestio-Gutachtens 2014 gar nicht existiert. Irgendwer hat hier wohl vor einiger Zeit bewusst eine Fährte angelegt, die eher dunkelgrün gefärbte Visionen und nicht sachlich nachvollziehbare städtebauliche Erfordernisse verwirklichen sollte. Seit nunmehr drei jahren weist die BI-Dell darauf hin, dass nach ihren Wohnungsmarktrecherchen ein extremer und schon seit mehr als 15 Jahren bekannter Bedarf an bezahlbarem Wohnraum im geförderten Geschosswohnungssegment existiert; nicht jedoch im Hochpreissegment von Ein- und Zweifamilienhäusern. Die stadtbekannte Immobilienmaklerin Frau C. Reinartz hat das letzt in einem Leserbrief (AZ 2015) sehr deutlich unterstrichen.

Unsere Kostenkalkulation zur Bebauung der Richtericher Dell ist mittlerweile anscheinend der Renner bei den Downloads von unserer Webseite, sei es über kommunale, private oder andere Provider aus der gesamten Industrie. Wer in der Politik und Verwaltung rechnen kann, der kann daraus schnell erkennen, dass nicht zuletzt bei der derzeitigen Haushaltslage ein solches Abenteuer sich lückelos in die finanziellen Aachener Großtaten wie "AVANTIS", "TIVOLI" etc. einreihen würde, wenn die Bebauung der Richtericher Dell denn weiter verfolgt werden sollte. Das war schon vor der Flüchtlingswelle so und wird wohl auch so bleiben.

Dass die Richtericher Dell zurzeit seit September 2015 in keiner politischen oder verwaltungspolitischen Quelle mehr zu finden ist, bestätigt uns in unserer bisher geleisteten Arbeit und lässt hoffen, dass die noch intakte Umwelt in der Richtericher Dell uns allen noch lange erhalten bleiben wird.

Machen wir die Aachener Innestadt schöner aber lasst uns keine intakten Landschaften im Außenbereich zerstören.

Wir als BI-Dell werden weiter wachsam bleiben und die Augen und Ohren offen halten! Auch einem schlafenden Drachen kann man nicht trauen.


11.05.2016 -unklare Haushaltspositionen zur Richtericher Dell 1-

Am 11.05.2016 wurden von der Stadt Aachen unsere Fragen aus der Ratssitzung vom 6.4.16 schriftlich beantwortet.

Die Aufstellungen zur Frage 1 entsprechen mehr oder weniger den Aufstellungen, die bereits im digitalen Haushalt im Ratssystem zu finden sind. Die Detaillierung wurde nur in allgemeinen Aufzählungen begonnen.

Die Frage 2 wurde jedoch nicht in ihrem Kernpunkt beantwortet, wie dies in der Vergangenheit immer wieder bei Antworten der Stadtverwaltung zu beobachten war.

Die Aufstellungen entsprechen wie bei Frage 1 den Aufstellungen im "digitalen Haushaltsentwurf". Die Frage zielte aber darauf ab, wieso die eingestellten Beträge nicht im Haushaltsentwurf bis 2019 gelöscht werden, da bereits bekannt ist, dass sie in den Zeiträumen überhaupt nicht ausgegeben werden können, da keine Genehmigungen vorliegen. Wenn diese Gelder weiterhin eingestellt werden, dann hat die Kommunikation zwischen den "zuständigen Fachbereichen" und der Stadtkämmerei nicht funktioniert oder es gibt geheime Gründe.

Anzunehmen ist, dass die beim Haushaltsentwurf zugrunde gelegte Bauzeitenplanung, wenn nicht von 1998 so zumindest doch noch aus 2012 stammt und damit nicht mehr aktuell ist.

Frage und Antwort-1

Frage und Antwort-2


29.04.2016 -private Friedensschule kommt nicht nach Aachen wegen mangelnder finanzieller Sicherheit-

Laut Pressemitteilung vom 29.04.2016 (AZ) kommt nun auch die Friedensschule nicht nach Aachen, nachdem bereits die St. Georges School die Beendigung ihres Betriebes einstellen will.

Beide Privatschulen hatten auf viele SchülerInnen reicher Professoreneltern spekuliert bzw. kalkuliert, deren zahlreicher Andrang ihnen sicherlich zuvor von der Stadt Aachen aufgrund der Erwartungen bzw. Hoffnungen aus den "Campus-Projekten"  suggeriert worden war.

Auch die Auslastungen der städtischen Schulen spechen Bände (Zenter Laurensberg, Barbaraschule etc.) hinsichtlich der zu erwartenden demographischen Entwicklung bzw. des bereits einsetzenden Schrumpfens der Bevölkerungszahlen in Aachen.

Aus den neuen städtischen Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung bis Ende 2015 sind im Gegensatz zu den für Planungen maßgeblichen wesentlich geringeren Zahlen von it-NRW immer noch knapp über 250.000 Einwohner zu entnehmen. Wie sich diese eklatanten Differenzen zu den it-NRW-Zahlen erklären lassen ist bisher jedoch von keiner Seite zielführend recherchiert und erst recht nicht geklärt worden. Anscheinend besteht hier kein Interesse an mathematischer Korrektheit.

Erst wenn hier gesicherte, eindeutige und nachprüfbare Zahlen vorliegen kann eine realistische und verlässliche Stadtpolitik gemacht werden. Bis dahin regiert das Prinzip Hoffnung bzw. Clientel-Interesse.


10.04.2016 -Veränderungen nach Abgang Frau Nacken-

Die Veränderung des Stadtplanungsamtes ist wohl vorläufig abgeschlossen, wie dem SuperSonntag vom 10.04.2016 zu entnehmen war:

Das Umweltamt ging aus dem Dezernat, nichts kam.

Frau Nacken ging, Herr Wingenfeld kam (Dezernatsleitung)

Frau Melcher ging, Herr Schaffert kam (Fachbereichsleitung: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen)


27.01.2016 -Leerstandssatzung vom Stadtrat abgelehnt-

Keine Leerstandssatzung (=Ratsbeschluss)

D.h. die Stadt Aachen verzichtet ausdrücklich darauf, die Besitzer von leer stehenden Wohnungen in die Pflicht zu nehmen (Grundgesetz: Besitz verpflichtet!). Wenn die Stadt aber auf den Zugriff auf zurzeit ca. 6.000 leer stehende Wohnungen verzichtet, kann sie auch keinen wie immer behaupteten "immensen Wohnungsdruck" haben. Andere Städte bitten sogar ihre Bürger, leerstehende Wohnungen der jeweiligen Stadt anzubieten; das ist offensichtlicher Wohnungsdruck!

Hier die in der Ratssitzung von uns gestellten Fragen zu den Leerständen in Aachen und die "politischen" Antworten der Hauptakteure in Aachen (Fragen 2 bis 5).

Hier der mit viel Rumgeeiere gefasste Ratsbeschluss zur Leerstandssatzung (=Ablehnung). Hierin lasse man sich die Beschlussformulierung einmal auf der Zunge zergehen: "Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich, von einem Erlass der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Stadtgebiet Aachen (Wohnraumschutzsatzung) abzusehen." Das kann man so deuten, dass der Rat der Stadt Aachen Wohnraum weder schützen noch erhalten will; zugunsten welcher Klientel auch immer.

Für Umwidmungen von Flächen zu Wohnbauflächen wird im neuen Entwurf des Landesentwicklungsplan eineindeutig gefordert, in die Bedarfsberechnungen unbedingt auch die Leerstände einzubeziehen. Spätestens hier kann nicht weiter Rumgeeiert oder jeglicher Leerstand geleugnet werden, wie es die Politik und das Immobilienmanagement bisher gemacht haben. Aber in Aachen werden schmerzhafte aber unbedingt erforderliche Entscheidungen "gerne" auf die "lange Bank" geschoben; nicht nur bei der Alemannia!


25.02.2016

-Offenlagebeschluss zum "neuen" Flächennutzungsplan 2030*Aachen bis Ende 2017 vertagt-

Sachstandsbericht zum "neuen" Flächennutzungsplan der Stadt Aachen FNP 2030*AC und früherster geplanter Termin für die Offenlage Ende 2017 vom Planungsausschuss einstimmig und ohne weitere Diskussion akzeptiert.


24.02.2016

Sachstandsbericht zum "neuen" Flächennutzungsplan der Stadt Aachen FNP 2030*AC

Heute, am 24.02.2016, wird in der Sitzung des Planungsausschusses (Stadtverwaltung, Lagerhausstraße) ein Sachstandsbericht zum Bearbeitungsstand des "neuen" Flächennutzungsplans 2030*AC vorgestellt.

In unserer Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hatten wir viele Mängel aufgeführt und viele Forderungen an die weiteren Planungen aufgestellt.

Aus der Vorlage lässt sich nun u.a. bereits ablesen, dass unsere Forderungen vollauf berechtigt waren:

1. Das Quaestio Gutachten ist unvollständig und in einzelnen Teilen falsch.

2. Zum Quaestio 2014 Gutachten müssen umfangreiche Nacharbeiten ausgeführt werden.

3. Das Quaestio Gutachten hat viele Vorgaben des damals schon bekannten neuen Landesentwicklungsplans (LEP) nicht berücksichtigt (besonders hinsichtlich der Bedarfsermittlung -Wohnen und Gewerbe-).

4. Aufgrund der vielen Eingaben müssen wesentliche Teile überarbeitet bzw. auch neu erstellt werden (hierzu sind u.E. auch die städtebaulichen Eignungsprüfungen zu überarbeiten, bei der zur Richtericher Dell falsche Voraussetzungen angenommen wurden -fertige Baustraße als gute Infrastruktur- sowie in der Bewertung gravierende Rechenfehler -Rundungsfehler etc.- vorhanden sind).

5. Als neues Zeitfenster wird für einen möglichen Offenlagetermin das letzte Quartal 2017 genannt, was bereits wieder eine Verschiebung des bisher geplanten Termins um mindestens ein Jahr bedeutet.

Rechnet man zu diesem Termin, der sicherlich auch wieder nicht eingehalten werden kann, noch die Bearbeitung der dazu dann erfolgten Eingaben und deren Abwägungen hinzu, dann ist ein Beschluss nicht vor Anfang 2020 und eine Genehmigung durch die Bezirksregierung in Köln nicht vor Ende 2020 zu erwarten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in diesbezüglichen Verfahren ist sicherlich erst das Jahr 2022 als realistisch zu betrachten. Damit hätte der neuen FNP 2030*AC noch eine formale Restlaufzeit von 8 Jahren bei einer Bearbeitungszeit seit dem (vorbereitenden) Masterplan 2010 von 12 Jahren.


24.02.2016

zu: Baulandkataster

Wir haben die Planunterlagen aus dem Rats-GIS mit Stand 22.02.2015 ausgelesen und diese für die kritische und ergänzende Bearbeitung des Baulandkatasters der Stadt Aachen aufbreitet.

Wir bitten alle BürgerInnen Aachens um Mitarbeit.

Sie finden alle erforderlichen Unterlagen unter dem folgenden Link/Menüpunkt Baulandkataster-Pläne hier auf unserer Homepage. Dort stellen wir ein Formblatt, eine Anleitung und ein Ablaufdiagramm zum "download" zur Verfügung.

Wir wollen dazu beitragen, dass das Baulandkataster zu einem echten Siedlungsflächenmonitoring gemäß Entwurf zum neuem Landesentwicklungsplan erweitert wird.

Im derzeitigen Zustand ist es nur ein fragmentarisches und unvollständiges Baulandkataster und erfüllt nicht die Vorgaben nach BauGB § 200 und dem geändertem Entwurf des neuen LEP 2016.


09.02.2016

Aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung der BI-Dell

Am 09.02.2016 haben wir unsere Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Richtericher Dell aktualisiert. Sie finden sie mit unseren Kommentaren und den entsprechenden Positionen des Haushaltsentwurfs 2015 der Stadt Aachen unter <Projektkosten> auf unserer Web-Seite. Auch die einzelnen zugehörigen Datenblätter mit den Detailkalkulationen wurden aktualisiert. Viel Spass beim Lesen und Vergleichen der exorbitanten und pfantastischen BI-Dell Schätzungen und der natürlich sehr viel "seriöseren" städtischen Haushaltspositionen.


27.01.2016

Stadtrat Top 19:

Wohnraumschutzsatzung für den Zugriff auf über 6.000 Wohnungsleerstände in Aachen ja oder nein?

Am 27.01.2016 ab 17:00 tagt der Rat der Stadt Aachen zum Thema Wohnraumschutzsatzung ja oder nein.

Wir werden in der Bürgerfragestunde ein paar "nette" Fragen stellen.

Wir haben unser netten Fragen gestellt, zu denen von der Politik jedoch wie immer ausweichend nach dem Motto: Wir haben keine Leerstände und wenn ja benötigen wir diese nicht" (Baal, Servas, Kuckelkorn, Philip) Stellung bezogen worden ist.

Bemerkenswert war Caroline Reinarts, die uns auch diesmal wieder tief aus dem Herzen gesprochen hat, als sie nachdrücklich die Wiedereinführung der Bürgerfragestunde in allen Ausschüssen forderte.

Das Protokoll zur Bürgerfragestunde werden wir hier einstellen, wenn es veröffentlicht worden ist.

Natürlich hat die Presse (AZ, AN) die von uns vorgetragenen Belange mit keiner einzigen Zeile am 28.01.2016 gewürdigt.


22.01.2016

Baulandkataster

Seit dem 22.01.2016 konnten wir feststellen, dass die Stadt Aachen ihr Baulandkataster im Rat-GIS veröffentlicht hat.

Damit kann auch unsere kritische Bearbeitung des Baulandkatasters der Stadt Aachen beginnen.

Wer sich nur informieren oder aber auch aktiv mitarbeiten möchte, findet alles hierzu unter dem folgenden Link/Menüpunkt Baulandkataster-Pläne auf unserer Homepage. Dort stellen wir ein Formblatt, eine Anleitung und ein Ablaufdiagramm zum "download" zur Verfügung.

Wir wollen dazu beitragen, dass das Baulandkataster (Bem.: Das städtische Baulandkataster ist eigentlich nur ein Baulückenkataster) ein echtes Baulandkataster im Sinne des Siedlungsflächenmonitorings gemäß Entwurf zum neuem Landesentwicklungsplan wird.

Im derzeitigen Zustand ist es nur ein fragmentarisches und unvollständiges Baulandkataster und erfüllt nicht die Vorgaben nach BauGB § 200 und geändertem Entwurf des neuen LEP 2016.


15.01.2016 & 14.01.2016

Stellungnahme der BI-Dell  zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplan (LEP) NRW.

Hier die BI-Dell-Stellungnahme zum zweiten Entwurf des neuen LEP.

Die Stellungnahme der Stadt Aachen zum zweiten Entwurf des neuen LEP wird am 14.01.2016 im Planungsausschuss besprochen und ggf. beschlossen werden.


06.01.2016 & 15.01.2016

Ende der Anhörung der Öffentlichkeit zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplan (LEP) NRW.

Bereits zum ersten Entwurf des neuen LEP hatten wir (BI-Dell) eine umfangreiche Stellungnahme bei der Staatskanzlei in Düsseldorf abgegeben. Die Staatskanzlei hat hierzu, wie auch zu allen weiteren privaten und institutionellen Stellungnahmen ausführlich Stellung bezogen. Durch vier wichtige Eingaben von uns bezüglich einzelner Punkte erfolgten wichtige Änderungen im nun vorliegenden zweiten Entwurf  des neuen LEP NRW (dies sind die Punkte ID 11267, 11282, 11290 und 11295 in der obigen Stellungnahme). Die Antworten der Staatskanzlei sind erfrischend weit vom lokalpolitischen Kolorit entfernt.

Leider ist die Staatskanzlei nicht allen unseren Anregungen gefolgt, hat aber in den entsprechenden Stellungnahmen uns wertvolle Hinweise und Tops für unser weiteres Vorgehen gegeben.

Dementsprechend werden wir auch zum zweiten Enttwurf eine Stellungnahme abgeben.


2016


19.11.2015

Baulandkataster

Auf der Sitzung des Planungsausschusses wurde das neue Baulandkataster der Stadt Aachen tatsächlich, aber nur "kurz" vorgestellt.

(Siehe auch <Presse>)

War sehr spannend, nicht nur das Baulandkataster sondern auch die Art und Heftigkeit der Diskussionen um die anderen Bebauungspläne!


18.11.2015

zu: Wohnungsmarktbericht 2015

Ergebnisse und unsere Kommentare zur Durchsicht des Wohnungsmarktberichtes 2015 zur Vorbereitung auf das Thema Baulandkataster in der Planungsausschusssitzung am 19.11.2015 um 17:00 Uhr finden Sie unter <Presse>.


10.11.2015

Bebauung schützenswerter Böden ist in Aachen immer möglich

Sitzung des Ausschuss für Klima und Umwelt zur Bebauung von schützenswerten Böden in Haaren; hier unsere Mitschrift.


30.10.2015

BI-Dell-Eingaben zum zweiten Bauleitplanverfahren Richtericher Dell

Nach der Bürgeranhörung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung haben wir unsere Anregungen, Kommentare, Einsprüche und Forderungen formuliert und werden diese an die Stadtverwaltung Aachen zur Berücksichtigung im Verfahren schicken.

Für diejenigen, die sich für unsere Argumente interessieren, stellen wir unsere Schriftstücke zu den beiden Verfahren "Flächennutzungsplanänderung 131" und "Bebauungsplan 955" an den entsprechenden Stellen unter <Fakten-Verfahren>/<Stadtplanungen>/<Bauleitplan-2> ff. ein.


2015


Machen Sie mit! Wir sind offen, unkompliziert und freuen uns über jede Mitstreiterin und jeden Mitstreiter; denn nur gemeinsam sind wir stark!